Facebook verweigert trotz BGH-Urteil den Zugriff auf das Konto einer Toten
(Bild: dpa, Marcio Jose Sanchez/AP)
2018 urteilt der BGH: Ein digitaler Nachlass gehört den Erben. Ein Streit um das Nutzerkonto einer Toten zwischen den Eltern und Facebook geht seitdem weiter.
Im Streit um das digitale Erbe eines MÀdchens hat dessen Familie nach Angaben ihres Anwalts einen Zwangsgeldbeschluss gegen Facebook erwirkt. Rechtsanwalt Christian Pfaff zufolge belÀuft sich dieser auf 10.000 Euro. Die Eltern der 15-JÀhrigen aus Berlin hatten den Zugriff auf die Facebook-Kontoinformationen ihrer Tochter, die 2012 in einem U-Bahnhof ums Leben kam, vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erstritten. Aus dem nun ergangenen Beschluss des Berliner Landgerichts, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, geht hervor, dass Facebook das digitale Erbe des MÀdchens nicht in ausreichender Form freigegeben habe.
Facebook sei bisher nicht der Verpflichtung nachgekommen, den Eltern "Zugang zu dem vollstĂ€ndigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten" der verstorbenen Tochter zu gewĂ€hren, heiĂt es darin. Das Gericht selbst Ă€uĂerte sich zunĂ€chst nicht. Von Facebook hieĂ es, man prĂŒfe die Entscheidung und mögliche nĂ€chste Schritte. Nach Auskunft von Anwalt Pfaff ist der Beschluss noch nicht rechtskrĂ€ftig.
14.000 Seiten statt Zugriff auf das Konto
Facebook ist der Auffassung, dem BGH-Urteil [1] nachgekommen zu sein: "Wir fĂŒhlen mit der Familie. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs haben wir der Familie die Informationen des Kontos ihrer verstorbenen Tochter ĂŒbermittelt, einschlieĂlich aller Nachrichten, Fotos und Posts", teilte das Netzwerk mit.
Nach Auskunft von Anwalt Pfaff hatten sich die Eltern erneut an ein Gericht gewandt, weil ihnen nur ein USB-Stick mit einem 14.000 Seiten langen PDF-Dokument zur VerfĂŒgung gestellt worden sei. Die Eltern wollten laut Pfaff stattdessen auf das Facebook-Profil ihrer Tochter zugreifen, um dort Hinweise zu finden, ob die 15-JĂ€hrige möglicherweise Suizid beging.
Zugriff bei Passiv-Modus "technisch unmöglich"
Facebook erklĂ€rte, die Einrichtung eines "passiven Modus" [5], bei dem man auf Inhalte zugreifen, aber nicht darĂŒber kommunizieren kann, sei technisch unmöglich. Im originalen, aktiven Modus verschickt ein Facebook-Profil beispielsweise auch selbsttĂ€tig Erinnerungen an Freunde.
Die Eltern der toten Jugendlichen hatten sich seit 2015 durch die Instanzen bis zum Bundesgerichtshof geklagt. Dieser hatte im Juli 2018 in einem wegweisenden Urteil klargestellt, dass auch digitale Inhalte vererbbar sind und das Nutzerkonto des MĂ€dchens fĂŒr die Eltern zugĂ€nglich gemacht werde mĂŒsse.
KontoÀnderung nach Hinweis eines unbekannten Nutzers
Facebook hatte das aktive Konto des Teenagers nach dem Hinweis eines unbekannten Nutzers ĂŒber den Tod des MĂ€dchens in einen sogenannten Gedenkzustand versetzt. Auch den Eltern war damit kein Zugang zu dem originalen Facebook-Profil mehr möglich.
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(bme [7])
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[3] https://www.heise.de/news/Mein-digitaler-Wille-geschehe-Tipps-zum-Regeln-des-digitalen-Daten-Nachlasses-4088660.html
[4] https://www.heise.de/hintergrund/Mustertestatment-fuer-digitalen-Nachlass-3663104.html
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