Facebook und Instagram: Norwegen verhÀngt Verbot verhaltensbasierter Werbung
(Bild: TY Lim/Shutterstock.com)
Die norwegische Datenschutzbehörde untersagt Meta Reklame, die auf der Ăberwachung und Profilerstellung von Nutzern basiert. Dies gilt zunĂ€chst fĂŒr drei Monate.
Der US-Konzern Meta darf auf seinen Plattformen Facebook und Instagram in Norwegen keine Werbung mehr anzeigen, die auf der Ăberwachung und dem Erstellen von Profilen von Nutzern beruht. Dies hat die norwegische Datenschutzbehörde Datatilsynet als eilbedĂŒrftige DringlichkeitsmaĂnahme am Freitag angeordnet. Das Verbot verhaltensbezogener Werbung gilt demnach zunĂ€chst vom 4. August an fĂŒr drei Monate, falls Meta nicht vorher die ausgemachten RechtsverstöĂe abstellt. Sollte der Plattformbetreiber den Beschluss nicht befolgen, droht ihm tĂ€glich eine Geldstrafe von einer Million norwegischen Kronen (89.500 Euro). Die Entscheidung gilt nur fĂŒr Nutzer in Norwegen.
"Riesige Mengen an Daten ĂŒber Norweger"
Meta verfolge detailliert die AktivitĂ€ten der Nutzer auf den beiden sozialen Netzwerken, begrĂŒndet die Datatilsynet den Schritt [1]. In die damit erstellten Profile flieĂe etwa ein, wo sich die Anwender befinden, an welchen Inhalten sie Interesse zeigen und was sie veröffentlichen. Erkenntnisse aus den gesammelten und ausgewerteten Daten wĂŒrden fĂŒr Marketingzwecke mit verhaltensbasierter Werbung verwendet. Diese Praxis sei rechtswidrig, verweist die Aufsichtsinstanz etwa auf einen Beschluss der fĂŒr Meta in der EU primĂ€r zustĂ€ndigen irischen Data Protection Commission (DPC) von Ende 2022 [2]. Das Unternehmen habe zwar daraufhin "gewisse Ănderungen" vorgenommen. Ein neues Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) bestĂ€tige aber [3], dass die verhaltensbezogene Werbung von Meta immer noch nicht gesetzeskonform sei.
Der Netzwerkbetreiber verfĂŒge "ĂŒber riesige Mengen an Daten ĂŒber Norweger", fĂŒhren die Kontrolleure aus. Darunter seien auch sensible Informationen. Viele Norweger verbrĂ€chten viel Zeit auf Facebook und Instagram. Tracking und Profiling könnten daher genutzt werden, "um ein detailliertes Bild des Privatlebens, der Persönlichkeit und der Interessen dieser Menschen zu zeichnen". Erfasste Inhalte bezögen sich etwa auf Gesundheit, Politik oder sexuelle Orientierung beziehen. Darauf basierende Werbung sei "eines der gröĂten Risiken fĂŒr den Datenschutz im Internet".
"BeeintrÀchtigt die Meinungsfreiheit"
"Wenn Meta entscheidet, welche Werbung jemandem gezeigt wird, entscheidet es auch, was jemandem nicht gezeigt werden soll", schreibt die Behörde. "Dies beeintrĂ€chtigt die Meinungs- und Informationsfreiheit in der Gesellschaft." Es bestehe die Gefahr, dass verhaltensbasierte Werbung bestehende Stereotypen verstĂ€rkt oder zu einer ungerechtfertigten Diskriminierung verschiedener Gruppen fĂŒhrt. Besonders problematisch sei dies bei politischer Werbung im Wahlkampf. Tracking erfolge unsichtbar und erschlieĂe sich den Betroffenen oft nicht. Zudem gebe es unter den Nutzern viele besonders schutzbedĂŒrftige Menschen wie Kinder, Ăltere und Menschen mit kognitiven Behinderungen.
Auch wenn die DPC eigentlich einschreiten mĂŒsste, könnten auch andere nationale Datenschutzbehörden in dringenden FĂ€llen direkt temporĂ€r intervenieren, erlĂ€utert die Datatilsynet. Man werde die Sache nach der Sommerpause auch vor den EuropĂ€ischen Datenschutzausschuss (EDSA) bringen. Dieser werde dann entscheiden, ob die Anordnung verlĂ€ngert werde. Die DPC selbst will bis spĂ€testens Mitte August einen Beschluss zu verhaltensbezogener Werbung fassen. Aktuell lĂ€uft bis 21. Juli eine Sondierung dazu mit den anderen EDSA-Mitgliedern. Ein Meta-Sprecher erklĂ€rte gegenĂŒber Politico, dass es schon lĂ€nger Unklarheiten rund um die Rechtsbasis in dem Fall gebe. Man werde die Anordnung prĂŒfen und gegebenenfalls dagegen vorgehen. Einen "unmittelbaren Einfluss" auf die eigenen Dienste gebe es nicht.
(tiw [5])
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[2] https://www.heise.de/news/Trick-bestraft-Meta-fehlt-Rechtsgrundlage-fuer-personalisierte-Werbedaten-7448782.html
[3] https://www.heise.de/news/Europaeischer-Gerichtshof-Meta-darf-keine-Daten-mehr-zusammenfuehren-9206789.html
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