FDP: Vorratsdatenspeicherung nicht begrĂŒndet
In 934 FĂ€llen haben Ermittler auf Vorratsdaten zugegriffen, erklĂ€rt die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP im Bundestag. Den Liberalen reichen die Angaben nicht, um die Vorratsdatenspeicherung zu begrĂŒnden.
Deutsche Ermittlungsbehörden nutzen die im Rahmen der gesetzlich verordneten Vorratsdatenspeicherung abgelegten Informationen offenbar ausgiebig. Nach Angaben der Bundesregierung haben Richter im Mai und Juni dieses Jahres in 2186 Ermittlungsverfahren den Zugriff auf Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internetnutzern angeordnet. In 934 dieser Verfahren sei dabei auf Vorratsdaten zugegriffen worden. Der FDP reicht das nicht als BegrĂŒndung fĂŒr die sechsmonatige Speicherpflicht.
Das geht einem Bericht [1] der Berliner Zeitung zufolge aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion [2] im Bundestag hervor. In 627 FĂ€llen sei die Nutzung der Vorratsdaten nicht erforderlich gewesen, heiĂt es in der Antwort der Bundesregierung weiter. Bei weiteren 577 Verfahren sei nicht klar, ob Ermittler auf Vorratsdaten zugegriffen hĂ€tten. Nur in 96 FĂ€llen sei der Antrag der Staatsanwaltschaft erfolglos geblieben.
Die 934 Zugriffe auf Vorratsdaten decken sich mit vorherigen Angaben [3] der Bundesregierung gegenĂŒber dem Bundesverfassungsgericht, das fĂŒr die Beurteilung der Vorratsdatenspeicherung im Rahmen der "Massenklage [4]" von ĂŒber 34.000 BĂŒrgern einen entsprechenden Bericht angefordert hatte. Im September hatte Karlsruhe die erstmals im MĂ€rz verfĂŒgten EinschrĂ€nkungen [5] der Vorratsdatenspeicherung verlĂ€ngert [6] und einen zweiten Erfolgsbericht angefordert.
Die FDP sieht ihre Fragen [7] (PDF-Datei) mit der bisher unveröffentlichten Antwort der Bundesregierung nicht ausreichend geklĂ€rt. Aus der Antwort gehe nicht hervor, in wie vielen FĂ€llen die Speicherungspflicht entscheidend fĂŒr den Erfolg der Ermittlungen gewesen sein, monierte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz [8]. "Die Angaben reichen nicht aus, um die Vorratsdatenspeicherung zu begrĂŒnden", sagte sie der Zeitung. Das werde wohl auch das Bundesverfassungsgericht so sehen und die Vorratsdatenspeicherung daher aufheben. (vbr [9])
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[1] http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2008/1203/politik/0064/index.html
[2] http://www.fdp-fraktion.de
[3] https://www.heise.de/news/Bundesregierung-legt-erste-Zahlen-zur-Nutzung-der-TK-Vorratsdaten-vor-202755.html
[4] https://www.heise.de/news/34-443-Klageschriften-gegen-die-Vorratsdatenspeicherung-185285.html
[5] https://www.heise.de/news/Bundesverfassungsgericht-schraenkt-Vorratsdatenspeicherung-ein-191464.html
[6] https://www.heise.de/news/Bundesverfassungsgericht-verlaengert-Schranken-bei-Vorratsdatenspeicherung-203253.html
[7] http://dip21.bundestag.de:80/dip21/btd/16/109/1610952.pdf
[8] http://www.gisela-piltz.de
[9] mailto:vbr@heise.de
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