Ex-EuGH-Richterin gegen flÀchendeckende Scans auf Kinderpornografie
(Bild: Shutterstock/metamorworks)
Die geplante Ausnahme von der E-Privacy-Richtlinie zum Rastern von Inhalten verstöĂt laut einer rechtswissenschaftlichen Studie gegen Grundrechte.
Die EU-Kommission will per Eilverordnung Ausnahmen von der Anwendung einiger Bestimmungen der E-Privacy-Richtlinie im Kampf gegen die Verbreitung sexueller Missbrauchsdarstellungen von Kindern zulassen. Doch diese Initiative ist mit dem europĂ€ischen Recht nicht vereinbar. Zu diesem Schluss kommt die frĂŒhere Richterin am EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH), Ninon Colneric, im Lichte der EuGH-Rechtsprechung in einem jetzt veröffentlichten Gutachten.
Zur Suche nach "Kinderpornografie" will die EU-Kommission die gesamte private digitale Kommunikation automatisiert durchleuchten und im Verdachtsfall Strafanzeige erstatten lassen. Eine aktuell verhandelte EU-Ăbergangsverordnung soll Anbietern von E-Mail-, Chat-, Dating- und Messenger-Diensten dies erlauben, ein fĂŒr Sommer angekĂŒndigter zweiter Gesetzentwurf der BrĂŒsseler Exekutivinstanz soll dann alle Anbieter dazu verpflichten. Zu diesem Vorhaben lĂ€uft bis 15. April eine öffentliche Konsultation [1].
Ende-zu-Ende-VerschlĂŒsselung
Colneric, die im Jahr 2000 als erste deutsche Richterin beim EuGH anfing, untersucht das geplante Verfahren der "Chat-Kontrolle" auf knapp 40 Seiten [2]. Die 72-JĂ€hrige arbeitet dabei heraus, dass die zwei europĂ€ischen Gesetzesvorhaben nicht im Einklang mit der Linie der Luxemburger Richter stehen und die Grundrechte aller EU-BĂŒrger auf Achtung der PrivatsphĂ€re, auf Datenschutz und auf freie MeinungsĂ€uĂerung verletzen.
Dies wĂŒrde umso mehr gelten, wenn Ende-zu-Ende-verschlĂŒsselte Kommunikation in die Vorschriften einbezogen wĂŒrde, betont Colneric. Damit drohe das Aus fĂŒr durchgehend kryptografisch geschĂŒtzte Online-Kommunikation. Wenn es den Anbietern freigestellt wĂ€re, ein solches Rasterverfahren zu praktizieren, bliebe das Ergebnis im Kern unverĂ€ndert. Nur das Grundrecht auf unternehmerische Freiheit wĂŒrde in diesem Fall nicht berĂŒhrt.
"Kindeswohl kann andere Rechte nicht verdrÀngen"
"Zweifelsohne ist die BekĂ€mpfung von Online-Material zum Kindesmissbrauch von gröĂter Bedeutung", hebt die Rechtswissenschaftlerin hervor. Die Klausel in der EU-Grundrechtecharta, wonach das Wohl von Kindern bei dieser betreffenden MaĂnahme vordringlich in ErwĂ€gung zu ziehen sei, bedeute aber nicht, dass diese Interessen Vorrang vor allen anderen hĂ€tten: "Den Rechten des Kindes muss besonderes Gewicht beigemessen werden, aber sie können die Rechte und Freiheiten anderer nicht vollstĂ€ndig verdrĂ€ngen." Zuvor war der Wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments in einer eigenen Analyse zu einem Ă€hnlichen Resultat gekommen [3].
Diensteanbieter wie Google und Microsoft scannen momentan verdachtsunabhĂ€ngig und flĂ€chendeckend Nachrichten auf Kinder- und Jugendpornographie sowie auf Anzeichen von Cybergrooming. Mit dem seit 21. Dezember anwendbaren europĂ€ischen Kodex fĂŒr die elektronische Kommunikation [4] fallen "nummernunabhĂ€ngige interpersonelle Kommunikationsdienste" aber in den Bereich der E-Privacy-Richtlinie [5]. Diese enthĂ€lt keine ausdrĂŒckliche Rechtsgrundlage fĂŒr die freiwillige Verarbeitung von Inhalten oder Verbindungs- und Standortdaten im Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen.
Gezielte Ermittlungen und PrÀvention gefordert
In Auftrag gegeben hatte das neue Gutachten der EU-Abgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei. In einem Brief fordern der Jurist und vier weitere Parlamentarier der GrĂŒnen-Fraktion [6] aus Belgien, Frankreich und den Niederlanden nun die EU-Kommissare Margrethe Vestager, VeÌra JourovĂĄ, Thierry Breton, Didier Reynders und Ylva Johansson auf, ihre BemĂŒhungen zum Schutz vor sexuellem Missbrauch auf die UnterstĂŒtzung und Koordinierung gezielter Ermittlungen und PrĂ€vention sowie die Hilfe fĂŒr Opfer zu konzentrieren.
Die BrĂŒsseler Regierungseinrichtung soll demnach davon absehen, ein System der allgemeinen und wahllosen Ăberwachung von Online-AktivitĂ€ten zu schaffen oder zu dulden [7], das Internetkonzerne und ihre fehleranfĂ€lligen Algorithmen mit der Durchsuchung nach angeblich kriminellen AktivitĂ€ten betraue. Der Zweck heilige auch hier nicht alle Mittel, zumal die EffektivitĂ€t und Effizienz der debattierten MaĂnahmen Ă€uĂerst fraglich seien.
"HaarstrÀubende PlÀne"
FederfĂŒhrende EU-Abgeordnete haben sich grundsĂ€tzlich hinter die Initiative der Kommission gestellt [8], forderten aber zunĂ€chst noch Korrekturen. In den laufenden Trilog-Verhandlungen zwischen den EU-Gremien werden nun aber laut dem daran beteiligten Breyer "auch noch die wenigen vom Parlament ursprĂŒnglich geforderten Auflagen" wie eine maximale Fehlerquote der Algorithmen und die Ausnahme von BerufsgeheimnistrĂ€gern wie AnwĂ€lten, Ărzten und Journalisten schrittweise abgebaut. Die "haarstrĂ€ubenden PlĂ€ne" dĂŒrften vor Gericht aber keine Chance haben.
(bme [10])
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[1] https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12726-Child-sexual-abuse-online-detection-removal-and-reporting-
[2] https://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2021/03/Legal-Opinion-Screening-for-child-pornography-2021-03-04.pdf
[3] https://www.heise.de/news/Studie-Flaechendeckende-Scans-auf-Kinderpornografie-sind-rechtswidrig-5050395.html
[4] https://www.heise.de/news/EU-Kosten-fuer-Ferngespraeche-sinken-Gigabitnetze-sollen-kommen-4240539.html
[5] https://www.heise.de/news/EU-Abgeordnete-beschliessen-Reformentwurf-zur-E-Privacy-Richtlinie-180529.html
[6] https://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2021/03/20210318_COM_Letter_General_Monitoring.pdf
[7] https://www.heise.de/news/EU-Rat-Facebook-Co-koennen-weiter-nach-Kinderpornografie-suchen-4943055.html
[8] https://www.heise.de/news/Missbrauchsdarstellungen-EU-Parlament-will-E-Privacy-Richtlinie-umgehen-4983759.html
[9] https://www.heise.de/newsletter/anmeldung.html?id=ki-update&wt_mc=intern.red.ho.ho_nl_ki.ho.markenbanner.markenbanner
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