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EuGH vor Grundsatzentscheidung zum Pay-TV-Markt in Europa

Volker Briegleb

Der EuropĂ€ische Gerichtshof muss entscheiden, ob die Vergabe von Pay-TV-Lizenzen fĂŒr abgeschottete nationale MĂ€rkte gegen EU-Recht verstĂ¶ĂŸt. Die zustĂ€ndige GeneralanwĂ€ltin bejaht das in ihrer Beschlussvorlage. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben.

Der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH [1]) könnte mit einer bevorstehenden Entscheidung die LizenzgeschĂ€fte von Rechteinhabern und Pay-TV-Sendern in der EU durcheinanderwirbeln. GeneralanwĂ€ltin Juliane Kokott kommt in ihrer Beschlussvorlage fĂŒr das Gericht zu dem Schluss, dass "territoriale ExklusivitĂ€tsvereinbarungen bei der Übertragung von Fußballspielen gegen Unionsrecht" verstoßen. EU-BĂŒrger mĂŒssten Pay-TV-Dienste auch bei Anbietern im europĂ€ischen Ausland einkaufen können. Das geht aus einer Mitteilung [2] (PDF-Datei) des Gerichts vom Donnerstag hervor.

Hintergrund sind zwei Verfahren am Londoner High Court, in denen es um die Nutzung auslĂ€ndischer Decoderkarten fĂŒr die Übertragung von englischen Erstliga-Fußballspielen in GaststĂ€tten geht. Das britische Gericht hatte den EuropĂ€ischen Gerichtshof in einigen Punkten um EU-rechtliche KlĂ€rung gebeten (Rechtssachen C-429/08 [3], C-403/08 [4]). Dabei geht es unter anderem um eine Wirtin, die Fußballspiele der englischen Premier League in ihrem Pub mittels der Dekoderkarte eines griechischen Anbieters gezeigt hatte.

Kokott zieht in ihrem Schlussantrag unter anderem das Fazit, dass die Vergabe exklusiver Lizenzen fĂŒr bestimmte Gebiete und die vertragliche Verpflichtung der Lizenznehmer, die Nutzung außerhalb der Lizenzgebiete zu unterbinden, geeignet seien "den Wettbewerb zu verhindern, einzuschrĂ€nken oder zu verfĂ€lschen. Sie sind daher mit Art. 101 Abs. 1 AEUV [5] unvereinbar." Die ExklusivitĂ€tsrechte bewirken nach Ansicht der GeneralanwĂ€ltin eine Aufteilung des Binnenmarktes in getrennte nationale MĂ€rkte, was "eine schwerwiegende BeeintrĂ€chtigung der Dienstleistungsfreiheit darstelle".

Kokott ist darĂŒber hinaus der Ansicht, "dass durch die Verwendung auslĂ€ndischer Decoderkarten die wirtschaftliche Verwertung der in Frage stehenden Rechte nicht unterlaufen werde" - schließlich wurde die Karte ja bezahlt. Auch wenn der griechische Anbieter billiger sei als der britische (Sky [6]), bestehe "kein spezifisches Recht, in jedem Mitgliedstaat andere Preise fĂŒr eine Leistung zu verlangen". Vielmehr liege es in der Logik des Binnenmarktes, dass Preisunterschiede zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten durch Handel ausgeglichen werden. Der EuGH ist nicht an die Empfehlungen der GeneralanwĂ€lte gebunden, folgt diesen aber in der Mehrheit der FĂ€lle. Das Urteil wird noch in diesem Jahr erwartet.

Folgt das Gericht den AusfĂŒhrungen Kokotts, dĂŒrfte das weitreichende Auswirkungen auf die Sportrechtevermarktung und die Pay-TV-Landschaft in der EU haben – und möglicherweise auch auf weitere GeschĂ€ftsfelder, etwa die Lizenzpraxis bei der Vermarktung von Filmrechten. Gespannt blicken deshalb Rechteverwerter und Lizenznehmer nach Luxemburg. Die Sportrechtevermarkter versuchen den Ball flach zu halten. "Wir haben das Thema von Beginn an aufmerksam verfolgt", sagte Christian Pfennig, Mediendirektor der Deutschen Fußball Liga (DFL), der dpa. "Hierbei handelt es sich zunĂ€chst um die Stellungnahme der GeneralanwĂ€ltin. An diese ist der EuropĂ€ische Gerichtshof nicht gebunden".

Die direkt betroffene britische Premiere League gibt sich nicht ganz so gelassen, spielt aber auf Zeit: Sollte die EU-Kommission ein pan-europĂ€isches Lizenzmodell fĂŒr Sport, Film und Musik schaffen, mĂŒsse sie den Weg einer GesetzesĂ€nderung gehen und nicht per Gerichtsentscheid erzwingen, forderte der Verband Football Association Premier League (FAPL) in einer Stellungnahme. Das Verfahren ĂŒber europĂ€ische Konsultationen bis zu einer GesetzesĂ€nderung auf EU-Ebene ist lang – und lĂ€sst der Branche viel Zeit, ihre Lobbytruppen in Stellung zu bringen und das Ergebnis zu beeinflussen. (vbr [7])


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[4] http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&alljur=alljur&jurcdj=jurcdj&jurtpi=jurtpi&jurtfp=jurtfp&numaff=C-403/08&nomusuel=&docnodecision=docnodecision&allcommjo=allcommjo&affint=affint&affclose=affclose&alldocrec=alldocrec&docor=docor&docav=docav&docsom=docsom&docinf=docinf&alldocnorec=alldocnorec&docnoor=docnoor&docppoag=docppoag&radtypeord=on&newform=newform&docj=docj&docop=docop&docnoj=docnoj&typeord=ALL&domaine=&mots=&resmax=100&Submit=Rechercher
[5] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX%3A12008E101%3ADE%3AHTML
[6] https://www.heise.de/news/Sky-skizziert-Geschaeftsverlauf-2010-1168646.html
[7] mailto:vbr@heise.de