EuGH: EU-Staaten dĂŒrfen Uber-Dienste verbieten
Die rasante internationale Expansion von Uber löste in vielen LÀndern Konflikte mit Behörden und der Taxi-Branche aus.
(Bild: dpa, Lukas Coch)
Die EU setzt dem Ridesharing-Anbieter Uber weiter Grenzen. Der EuropÀische Gerichtshof hat nun entschieden, dass Uber als Verkehrsdienstleister von den Mitgliedsstaaten der EU auch individuell reguliert werden kann.
Der Fahrdienst-Vermittler Uber hat vor dem EuropĂ€ischen Gerichtshof erneut eine Niederlage kassiert. Die Richter entschieden am Dienstag in Luxemburg, dass EU-Staaten den Dienst UberPop eigenstĂ€ndig verbieten und strafrechtlich verfolgen dĂŒrfen. Er sieht vor, Privatleute in ihren eigenen Autos als Chauffeur zu vermitteln.
Uber ist ein Verkehrsdienst
Grundlage der höchstrichterlichen Entscheidung war ein EuGH-Urteil aus dem Dezember des vergangenen Jahres [1]. Damals hatte der Gerichtshof entschieden, dass die Vermittlung von Privatleuten als Fahrer einer Verkehrsdienstleistung wie etwa Taxi-Angeboten entspricht â und entsprechend reguliert werden muss.
Update: Die Entscheidung geht auf ein Verfahren in Frankreich zurĂŒck. Uber war dort von 2013 bis 2015 mit dem Dienst UberPop aktiv, bei dem Fahrer mit ihren privaten Kraftfahrzeugen FahrgĂ€ste befördern. Das ist auf vehementen Widerstand der Taxibranche gestoĂen. Bei einem Streik hatten Taxifahrer in Paris die Autobahn mit brennenden Barrikaden blockiert. Die französische Regierung hatte daraufhin ein Verbot des Dienstes angeordnet [2].
EU-Richtlinie greift nicht
Gegen dieses Verbot war Uber vor Gericht gezogen. Dabei argumentierte der US-Dienstleister mit EU-Recht: Uber falle als Informationsdienstleister unter eine EU-Richtlinie von 1998, derzufolge die Mitgliedsstaaten geplante RegulierungsmaĂnahmen im Digitalsektor mit der EU-Kommission abstimmen mĂŒssen. Das hatten die französischen Behörden unterlassen, weshalb Uber das Verbot fĂŒr rechtswidrig hĂ€lt.
Das mit dem Fall befasste Regionalgericht in Lille hatte daraufhin den EuGH hinzugezogen, um zu klĂ€ren, ob Frankreich die EU-Kommission hĂ€tte hinzuziehen mĂŒssen. Die Luxemburger Richter verneinen dies und folgen in ihrem Urteil der Argumentation des Generalanwalts [3], dass Uber als Verkehrsdienstleister einzustufen sei und die Mitgliedsstaaten diesen Sektor regulieren können, ohne die EU-Kommission hinzuzuziehen.
Widerstand gegen Uber
Der EuGH verwies dabei auf das eigene Urteil vom Dezember 2017, mit dem UberPop in Spanien als âVerkehrsdienstleistungâ eingestuft wurde. âDer Gerichtshof hĂ€lt den in Frankreich angebotenen Dienst UberPop fĂŒr im Wesentlichen mit dem in Spanien angebotenen identischâ, heiĂt es in einer Mitteilung des Gerichts. Es sei nun aber Sache des französischen Gerichts, das zu prĂŒfen.
Uber trifft hat es in verschiedenen EU-LÀndern mit heftigem Widerstand von den Behörden und dem lokalen Taxigewerbe zu tun. Der Dienst UberPop wurde in mehreren LÀndern verboten, in London haben die Behörden dem Unternehmen die Lizenz entzogen [4]. Auch in Deutschland operiert Uber zur Zeit nur noch als Vermittler von Taxis und lizenzierten Mietwagen. In den USA ist das Unternehmen nach einem tödlichen Unfall mit einem autonomen Testwagen in die Kritik geraten [5]. (mit Material der dpa) / (vbr [6])
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[1] https://www.heise.de/news/EuGH-Uber-rechtlich-mit-Taxi-Unternehmen-gleichgestellt-3923959.html
[2] https://www.heise.de/news/Frankreich-Regierung-zeigt-harte-Kante-gegen-Uber-2730502.html
[3] https://www.heise.de/news/EuGH-Gutachter-plaediert-gegen-Uber-im-Streit-mit-Frankreich-3762300.html
[4] https://www.heise.de/news/Ridesharing-London-entzieht-Uber-die-Lizenz-3838798.html
[5] https://www.heise.de/news/Toedlicher-Unfall-mit-autonomem-Auto-Oeffentlicher-Betatest-mit-unwissentlichen-Crashtest-Dummies-4002169.html
[6] mailto:vbr@heise.de
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