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Encrochat-Hack: Strafverteidiger haben massive rechtsstaatliche Bedenken

Stefan Krempl
Ein Polizeibeamter der Metropolitan Police London hÀlt ein sichergestelltes Encrochat-Handy in der Hand.

Ein von britischen Ermittlern sichergestelltes Encrophone.

(Bild: Metropolitan Police London)

Das Vorgehen der Strafverfolger nach dem Knacken des verschlĂŒsselten Kommunikationsdiensts Encrochat hebele das Recht auf faires Verfahren aus, so die Kritik.

Strafverteidiger aus sieben europĂ€ischen LĂ€ndern haben "massive rechtsstaatliche Bedenken" angesichts der Verwertung von Informationen aus dem verschlĂŒsselten Kommunikationsdienst Encrochat in strafrechtlichen Verfahren. In einem gemeinsam mit der Organisation Fair Trial am Freitag veröffentlichten offenen Brief warnen die Juristen vor "ernsthaften Risiken fĂŒr die Grundrechte und den Rechtsstaat".

In den vergangenen Monaten hatten europÀische Behörden auf Grundlage der nach dem Hack von Encrochat [1] gewonnenen Informationen mehrere hundert VerdÀchtige ermittelt und festgenommen [2]. Laut dem Bundeskriminalamt (BKA) laufen in Deutschland mehr als 2700 Ermittlungsverfahren [3] gegen Nutzer von Encrochat-Handys. Dabei gehe vor allem um den organisierten illegalen Handel mit Drogen und Waffen.

FederfĂŒhrend waren zunĂ€chst französische Polizeibehörden, die aus dem Kommunikationsdienst große Datenmengen absaugten und an Europol ĂŒbermittelten, das die Daten an Strafverfolgungsbehörden in anderen EU-LĂ€ndern vermittelte. Einzelheiten darĂŒber, wie das Netzwerk infiltriert wurde und welche Informationen die Ermittler erlangt haben, geben die französischen Behörden aber nicht heraus. Sie berufen sich dabei auf Geheimhaltungsrechte und die innere Sicherheit.

Dem Betroffenen werde so das Recht auf ein faires Verfahren verwehrt, kritisieren die Strafverteidiger in ihrem offenen Brief [4]. Der Deckmantel der nationalen Sicherheit mache es unmöglich, "die Richtigkeit, AuthentizitĂ€t, ZuverlĂ€ssigkeit und sogar die RechtmĂ€ĂŸigkeit der gegen sie verwendeten Beweise zu ĂŒberprĂŒfen".

Dazu komme ein Mangel an Transparenz, beklagen die Verteidiger. Verschiedene Strafverfolgungsbehörden stellten den Verfahrensbeteiligten teils "völlig widersprĂŒchliche Informationen" ĂŒber die Datenerhebung und die internationale Zusammenarbeit zur VerfĂŒgung. Sie erzeugten damit "verfĂ€lschte Sachverhalte, die offensichtlich an die jeweiligen nationalen strafprozessualen Gegebenheiten angepasst sind". Wo es kritisch werde, zieht man sich auf Geheimhaltungsvorschriften und fehlende Aussagegenehmigungen zurĂŒck.

"Es ist davon auszugehen, dass die französische Gendarmerie mit dem Hack eine extraterritoriale ZustĂ€ndigkeit ausĂŒbte, die die SouverĂ€nitĂ€t der einzelnen Mitgliedstaaten verletzte", kritisieren die Unterzeichner. Es sei wahrscheinlich, dass das Aushebeln der VerschlĂŒsselung die Grundrechte tausender BĂŒrger der Mitgliedstaaten inklusive von Kontaktpersonen und anderen UnverdĂ€chtigen verletzt habe. Eine angemessene ÜberprĂŒfung durch eine unabhĂ€ngige Justizbehörde fehle in dieser Hinsicht völlig.

Vor deutschen Gerichten spiele sich in diesem Zusammenhang derzeit ein "Katz-und-Maus-Spiel zwischen Verteidigern und Ermittlern des BKA" [5]" ab, erklĂ€ren die RechtsanwĂ€lte Christian Lödden und Maximilian Rakow, die das Schreiben mit verfasst haben. Dabei gehe es vor allem um die Frage, wann und wie weit BKA und Generalstaatsanwaltschaft in die Auswertung der Daten von ĂŒber 4600 Encrochat-Handys in Deutschland durch die französischen Behörden involviert gewesen seien.

Vor dem Landgericht Bonn habe zuletzt ein BKA-Ermittler erklÀrt, dass die deutschen Behörden zwar im MÀrz 2020 von dem bevorstehenden Zugriff der Franzosen erfahren, dann aber bis zur Datenbereitstellung Anfang April nichts mehr davon gehört hÀtten. Doch hÀtten niederlÀndische Behörden Ende MÀrz alle beteiligten LÀnder um schriftliche Zustimmung zur Datenerhebung gebeten, hielten die deutschen AnwÀlte dem entgegen. Der Beamte habe dann eingerÀumt, dass auch das BKA eine solche Nachricht erhalten und zustimmend beantwortet habe.

Damit wird fĂŒr Lödden und Rakow deutlich, dass 14 Entscheidungen von Oberlandesgerichten und "unzĂ€hlige erstinstanzliche Landgerichtsurteile" in den letzten anderthalb Jahren auf Basis "eines falschen Sachverhaltes ergangen sind". Dabei seien jeweils langjĂ€hrige Haftstrafen verhĂ€ngt worden. Die mit den VorgĂ€ngen befassten Gerichte seien aber offensichtlich bewusst im Unklaren gelassen worden. So ein Vorgehen "ist mit nichts zu rechtfertigen". Die dafĂŒr Verantwortlichen mĂŒssten zur Rechenschaft gezogen werden.

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(vbr [7])


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[1] https://www.heise.de/news/Encrochat-geknackt-Schwerer-Schlag-gegen-organisierte-Kriminalitaet-4802419.html
[2] https://www.heise.de/news/Geknacktes-Chat-Netzwerk-EncroChat-1800-Personen-festgenommen-6018592.html
[3] https://www.heise.de/news/Deutscher-Richterbund-Polizei-soll-Millionen-Chats-von-Krypto-Handys-bekommen-6268129.html
[4] https://www.fairtrials.org/app/uploads/2022/02/EnroChat_LetterofConcern.pdf
[5] https://www.strafrecht-lb.de/2022/02/18/encrochat-open-letter-of-concern/
[6] https://www.heise.de/newsletter/anmeldung.html?id=ki-update&wt_mc=intern.red.ho.ho_nl_ki.ho.markenbanner.markenbanner
[7] mailto:vbr@heise.de