Elektroschrott: Verband erwartet steigende Verbraucherpreise
Der Verband zur Rücknahme und Verwertung elektrischer Altgeräte, Take-e-way, kritisiert das aufwendige Registrierungsverfahren, das vor allem den Mittelstand belaste. Take-e-way geht davon aus, dass die Verbraucher die Entsorgungskosten mittragen müssen.
Der VERE, ein Zusammenschluss von Herstellern und Importeuren von Elektro- und Elektronikgeräten, der sich den griffigen Namen Take-e-way [1] zugelegt und die Aufgabe hat, für die Mitglieder die Rücknahme von Altgeräten abzuwickeln, rechnet mit Entsorgungskosten von jährlich 350 bis 500 Millionen Euro infolge der künftigen Rücknahmepflicht [2]. Dies gilt für alle Geräte, die nach dem 13. August 2005 an Endverbraucher verkauft werden. Diese Mehrkosten werden zumindest teilweise an die Verbraucher weitergegeben, schätzt der Geschäftsführer von Take-e-way, Jochen Stepp laut Wirtschaftswoche.
Danach geht Stepp davon aus, dass zum Beispiel Herde durchschnittlich um zwei Prozent teurer werden, Kühlschränke gar um sieben bis acht Prozent. Take-e-way kritisiert, dass alle in Deutschland verkauften Geräte zunächst beim neuen Elektro-Altgeräte-Register (EAR [3]) in Fürth registriert werden müssen [4]. Dabei richteten sich die Registrierungskosten jedoch nicht nach der Anzahl der von einem Unternehmen verkauften Geräte. Nach einer Schätzung von Take-e-way tragen Firmen, die für gerade fünf Prozent des Branchenumsatzes stehen, 90 Prozent der Registrierungskosten. Egal, ob ein Unternehmen 100.000 oder 1000 Geräte absetze, sei die Höhe der EAR-Gebühr in der Regel gleich. Zudem sei der Registrierungsprozess so "aufwendig wie die Steuererklärung eines Großunternehmens", zitiert die Wirtschaftswoche Stepp.
Zum Angebot von Take-e-way gehören drei so genannte Angebotsmodule [5]: Von dem im Februar verabschiedeten [6] Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG [7]) betroffene Firmen können bei dem Hamburger Verband im Rahmen dieser Angebotsmodule Dienstleistungen erhalten. Deren Palette reicht von der Unterstützung beim administrativen Aufwand infolge des Schrott-Recyclings bis zum Modul Drei, in dem Take-e-way "nahezu alle aus der WEEE [8] und der ElektroG entstehenden Rücknahmepflichten inklusive aller zukünftig zu erwartenden Entsorgungskosten" übernehmen will. (ssu [9])
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[1] http://www.take-e-way.de/
[2] https://www.heise.de/news/Elektroschrott-neuer-Rechtsrahmen-fuer-Altgeraeteentsorgung-151125.html
[3] http://www.stiftung-ear.de/
[4] https://www.heise.de/news/Hersteller-und-Importeure-muessen-sich-bei-EAR-registrieren-lassen-118001.html
[5] http://www.take-e-way.de/d_modul_1.html
[6] https://www.heise.de/news/Bundesrat-verabschiedet-Gesetz-zum-Recycling-von-Elektronikschrott-136409.html
[7] http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/downloads/doc/5582.php
[8] http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32002L0096:DE:HTML
[9] mailto:ssu@ct.de
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