Einspruch gegen gerichtliche EinschrÀnkung der Vorratsdatenspeicherpflicht
Die Bundesnetzagentur hat im Auftrag der Bundesregierung Einspruch gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts Berlin erhoben, wonach BT Deutschland derzeit Nutzerspuren nicht pauschal protokollieren muss.
Die Bundesnetzagentur hat im Auftrag der Bundesregierung Einspruch gegen die Entscheidung [1] des Verwaltungsgerichts Berlin erhoben, wonach BT Deutschland die Pflicht zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten vorerst nicht umsetzen muss. Dies geht aus einer jetzt veröffentlichten Antwort [2] (PDF-Datei) des federfĂŒhrenden Bundesjustizministeriums auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Das Berliner Gericht hatte moniert, dass eine umfassende EntschĂ€digung fĂŒr die betroffenen Telekommunikationsanbieter nicht gewĂ€hrleistet sei.
Die Bundesregierung erklĂ€rt weiter, dass die Speicherpflichten der keinen unzulĂ€ssigen EinschĂŒchterungseffekt erzeugen und widerspricht damit den Ergebnissen einer Umfrage. Dies sei auch bisher nicht der Fall gewesen, obwohl bereits "vor der EinfĂŒhrung von Flatrates vergleichsweise viele Daten im Rahmen privatrechtlicher VertragsverhĂ€ltnisse zwischen Kunden und Telekommunikationsunternehmen gespeichert worden sind". Auch auf diese InformationsbestĂ€nde bestĂŒnden bereits gesetzliche Zugriffsmöglichkeiten der Behörden.
Zugleich erinnerte das Justizministerium daran, dass die Umfrage unter anderem vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung [3] in Auftrag gegeben worden sei. Dessen Webseite suggeriere unter anderem, dass die aufbewahrten Daten dem Staat ohne Weiteres, also ohne zusĂ€tzlicher Regelungen in ergĂ€nzenden Befugnisnormen zur VerfĂŒgung stĂŒnden. Auch finde sich dort die unrichtige Behauptung, dass Anonymisierungsdienste verboten werden sollten.
Weiter Ungewissheit herrscht derweil in der Branche, welche Unternehmen ĂŒberhaupt Verbindungs- und Standortdaten sechs Monate lang verdachtsunabhĂ€ngig vorhalten mĂŒssen. Klar ist, dass die Ăbergangsfrist fĂŒr den Internetbereich Anfang 2009 auslĂ€uft und Zugangsprovider prinzipiell die elektronischen Nutzerspuren aufzubewahren haben. Auch die Anbieter von Anonymisierungsdiensten sollen laut der Neuregelung [4] der TelekommunikationsĂŒberwachung ausdrĂŒcklich eingeschlossen sein.
Die German Privacy Foundation (GPF) erklĂ€rte [5] vor einer Woche trotzdem, weiterhin keine Verbindungsdaten fĂŒr die von ihr betriebenen TOR-Server [6] zu speichern. Sie stĂŒtzte sich dabei auf ein heise online vorliegendes Gutachten der Kanzlei Osborne Clarke. Der Anonymisierungsdienst fĂ€llt demnach nicht unter die gesetzlichen Speichervorschriften, da diese sich unter Verweis auf EU-Recht nur auf "in der Regel gegen Entgelt" erbrachte Dienste beziehen.
Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verweist [7] zudem darauf, dass regelmĂ€Ăig unentgeltlich angebotene Telekommunikationsdienste generell nicht von der Speicherverpflichtung erfasst sind. Dies beziehe sich auf alle Angebote, fĂŒr die keine wesentliche Gegenleistung erbracht wird, weder von den Nutzern noch von Dritten. Biete eine Privatperson etwa einen Freemail-Dienst oder einen öffentlichen WLAN-Internetzugang unentgeltlich und aus eigenen Mitteln finanziert an, so brauche und dĂŒrfe sie keine Verbindungsdaten auf Vorrat lagern.
In der Regel unentgeltlich erbracht werden dem Juristen zufolge auch staatliche Dienste, etwa wenn Gemeinden kostenlose InternetzugĂ€nge oder E-Mail-Konten anböten. Solche im Wesentlichen steuerfinanzierten Leistungen seien von der Vorratsdatenspeicherung ausgenommen. Dies gelte selbst dann, wenn von den Nutzern zwar ein Unkostenbeitrag erhoben werde, dieser aber nur einen untergeordneten Teil der Kosten decke. Auch ein privater Dienst verliere seinen unentgeltlichen Charakter nicht alleine dadurch, dass ein Unkostenbeitrag erhoben oder Werbung eingeblendet werde. Die Einnahmen daraus dĂŒrften aber nur einen untergeordneten Kostenbeitrag ausmachen. Wer sicher gehen wolle, sollte auf solche Finanzierungsquellen allerdings verzichten. (Stefan Krempl) / (vbr [8])
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[2] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/111/1611139.pdf
[3] https://www.vorratsdatenspeicherung.de/
[4] https://www.heise.de/news/Bundestag-verabschiedet-Gesetz-zur-Vorratsdatenspeicherung-und-TK-ueberwachung-193892.html
[5] https://www.heise.de/news/German-Privacy-Foundation-speichert-nicht-auf-Vorrat-189458.html
[6] http://www.torproject.org/index.html.de
[7] http://www.daten-speicherung.de/index.php/keine-vorratsdatenspeicherung-fuer-unentgeltliche-dienste/
[8] mailto:vbr@heise.de
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