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EU unterzeichnet ACTA noch nicht

Volker Briegleb

Die EuropĂ€ische Union wird das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen bei der feierlichen Unterzeichnung am Samstag in Tokio noch nicht ratifizieren. Noch hat der Rat kein grĂŒnes Licht gegeben, und auch das Parlament muss noch zustimmen.

Die EuropĂ€ische Union wird das umstrittene multinationale Anti-Piraterie-Abkommen ACTA [1] (PDF-Datei) noch nicht unterzeichnen. Bisher habe der Rat nicht ĂŒber die Zeichnung des Abkommens abgestimmt, teilte eine Sprecherin der EU-Kommission [2] mit. Die EU werde ACTA bei der Zeremonie am Samstag in Tokio nicht unterschreiben. Demnach werden auch Mexiko und die Schweiz das Abkommen zunĂ€chst nicht ratifizieren.

Japan hatte als einer der Initiatoren des Abkommens fĂŒr Samstag zur feierlichen Unterzeichnung ins Außenministerium geladen [3]. Zwar wird die Teilnahme aller ACTA-PartnerlĂ€nder erwartet, unterzeichnen werden jedoch nicht alle. Wer wie die EU die nötigen internen Abstimmungen noch nicht vollendet hat, kann die Unterschrift noch bis Anfang Mai nachholen. Ob Mexiko nachzieht, ist zumindest fraglich: Das mexikanische Parlament hat die Regierung in einer Resolution aufgefordert, ACTA nicht zu unterzeichnen.

Die Kommission hatte Ende Juni dieses Jahres grĂŒnes Licht [4] fĂŒr ACTA gegeben und das Abkommen dem EuropĂ€ischen Rat vorgelegt. In der EU steht außer dem offiziellen Segen des Rates auch noch die Zustimmung des Parlament aus, in dem es Vorbehalte gegen das Abkommen gibt. Zudem mĂŒssen in einigen EU-Mitgliedsstaaten auch die nationalen Parlamente zustimmen. In Deutschland wird sich der Bundestag mit ACTA befassen.

Das umstrittene Abkommen wurde nach heftiger internationaler Kritik zwar etwas abgespeckt, doch gehen die in ACTA geplanten Maßnahmen nach Expertenmeinung [5] immer noch ĂŒber andere Urheberrechtsabkommen und geltendes Recht [6] hinaus. Die Kommission hatte dagegen Kritik zurĂŒckgewiesen [7], ACTA sei nicht mit EU-Recht vereinbar. Sollte das Parlament den EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH) fĂŒr eine EinschĂ€tzung zur Vereinbarkeit von ACTA mit Gemeinschaftsrecht anrufen, dĂŒrfte sich das Verfahren noch weiter verzögern.

ErklĂ€rtes Ziel der ACTA-Partner ist, höhere internationale Standards fĂŒr den Schutz geistigen Eigentums durchzusetzen. Das Abkommen soll das Vorgehen gegen Produkt- und Internet-Piraterie, aber auch gefĂ€lschte Medikamente erleichtern. Kritiker bemĂ€ngeln unter anderem, dass ACTA VerschĂ€rfungen zugunsten von Rechteinhabern [8] bringe, beim Rechtsschutz der mutmaßlichen Rechteverletzer aber klar hinter den einschlĂ€gigen EU-Richtlinien zurĂŒckbleibe. (vbr [9])


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https://www.heise.de/-1352352

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.dfat.gov.au/trade/acta/Final-ACTA-text-following-legal-verification.pdf
[2] http://ec.europa.eu
[3] http://www.mofa.go.jp/announce/event/2011/9/0927_01.html
[4] https://www.heise.de/news/EU-Kommission-segnet-ACTA-ab-1271168.html
[5] https://www.heise.de/news/Experten-ACTA-widerspricht-EU-Recht-1172678.html
[6] https://www.heise.de/news/Gutachter-fordern-Nachbesserungen-bei-ACTA-1283107.html
[7] https://www.heise.de/news/EU-Kommission-widerspricht-Zweifel-an-der-Vereinbarkeit-von-ACTA-mit-EU-Recht-1235004.html
[8] https://www.heise.de/news/ACTA-Copyright-Lobby-draengt-auf-rasche-Ratifizierung-1238551.html
[9] mailto:vbr@heise.de