EU und USA erzielen Vereinbarungen ĂŒber Flugpassagier- und Finanzdaten
Trotz einiger ZugestÀndnisse seitens der USA haben EU-Innenkommissar Frattini und Bundesinnenminister SchÀuble dem DrÀngen von US-Heimatschutzminister Chertoff offenbar weitgehend nachgegeben.
Wie ein Sprecher der EU-Kommision mitteilte [1], wurde zwischen der EU und den USA nun eine Einigung ĂŒber die Ăbergabe der Flugpassagierdaten (PNR) an die Sicherheitsbehörden der USA erzielt. Schon im Vorfeld war bekannt [2] geworden, dass die EU den WĂŒnschen der USA noch weiter nachkommen wird und es gestattet, dass die US-Sicherheitsbehörden die Daten 15 Jahre lang speichern dĂŒrfen. Bislang wurden die Daten dreieinhalb Jahre vorgehalten, die USA hatte 50 Jahre verlangt.
Ein neues Abkommen war notwendig geworden, nachdem der EuropĂ€ische Gerichtshof letztes Jahr einem Einspruch des EU-Parlaments stattgegeben und die Vereinbarung fĂŒr unzulĂ€ssig erklĂ€rt [3] hatte â allerdings nicht aus datenschutzrechtlichen GrĂŒnden, sondern weil die Rechtsgrundlage nicht zutreffend gewesen sei. Da das daraufhin in Kraft getretene Interimsabkommen im Juli auslĂ€uft, musste eine neue Regelung gefunden werden. Die Vereinbarung, die EU-Innenkommissar Franco Frattini und Bundesinnenminister Wolfgang SchĂ€uble mit dem US-Heimatschutzminister Michael Chertoff erreicht haben, muss noch von den MitgliedslĂ€ndern am Freitag gebilligt werden.
Als Erfolg kann bewertet werden, dass die Daten durch ein Push-Verfahren ĂŒbermittelt werden sollen, bislang wurde ein Pull-Verfahren praktiziert, bei dem die US-Behörde selbst Zugriff auf die Buchungssysteme der Fluggesellschaften gehabt hatte. Statt der bislang 34 PNR-Daten mĂŒssen jetzt zwar noch 19 an die US-Sicherheitsbehörden weitergegeben werden, aber sie werden nicht nur lĂ€nger vorgehalten, sondern sind auch allen Behörden des Heimatschutzministeriums und nicht mehr nur wie zuvor der Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) zugĂ€nglich. Damit wurde indirekt der US-Regierung zugestanden, die Flugpassagierdaten mit anderen Informationen zu verknĂŒpfen, um so eine Risikobewertung durchzufĂŒhren. Das wurde vom Heimatschutzministerium bereits begonnen, die EU hatte die Ăffentlichkeit aber nicht darĂŒber unterrichtet (PNR-Daten als Ausgangspunkt zum Ausspionieren [4]).
In einem Brief an Bundesinnenminister SchĂ€uble [5] schrieb der EU-Datenschutzbeauftragte [6] Peter Hustinx, dass er durch einige der vereinbarten Punkte besorgt sei. Das betrifft die VerlĂ€ngerung der Vorhaltungsdauer von 3,5 auf 15 Jahre, wobei durch die Unterteilung in eine "aktive" Vorhaltung von 7 Jahren und eine "schlafende" Vorhaltung von 8 Jahren ein neuer rechtlicher Tatbestand geschaffen werde. Hustinx kritisiert, dass eine Menge an US-Behörden Zugriff auf die Daten erhalten, wĂ€hrend es keine EinschrĂ€nkungen dafĂŒr gibt, was sie mit diesen machen dĂŒrfen. Nach seinen Informationen gĂ€be es auch keinen wirklichen Rechtsweg fĂŒr Beschwerden von EU-BĂŒrgern, wenn die Daten missbrĂ€uchlich verwendet werden. Moniert wird auch, dass die USA kein bindendes Abkommen wĂŒnscht, sondern nur einen Austausch von Briefdokumenten. Die EU-BĂŒrger wĂŒrden erwarten, dass die EU-Institutionen die Rechte schĂŒtzen, die in der EuropĂ€ischen Charta der Grundrechte festgelegt wurden, wozu der Schutz persönlicher Daten gehöre. Hustinx Ă€uĂerte gegenĂŒber SchĂ€uble das Bedenken, dass die Vereinbarung vermutlich nicht mit den fundamentalen Rechten der EU kompatibel sein werde.
Zudem haben EU und USA auch eine Vereinbarung ĂŒber die Nutzung von Finanzdaten europĂ€ischer BĂŒrger getroffen [7]. Letztes Jahr war bekannt geworden [8], dass US-Geheimdienste Daten vom internationalen Bankennetzwerk SWIFT erhielten und auswerteten. SWIFT hat seine Zentrale in Belgien, die Daten flieĂen aber auch meist durch die US-Filiale, von der die CIA sie angeblich zu Zwecken der TerrorbekĂ€mpfung erhalten hatte. Das verstieĂ nicht nur gegen die europĂ€ischen Datenschutzgesetze, sondern gab der CIA auch prinzipiell die Möglichkeit zur Wirtschaftsspionage. Genauere Einzelheiten ĂŒber die jetzt getroffene Vereinbarung sind noch nicht bekannt [9]. Nach Informationen von Reuters sollen die US-Sicherheitsbehörden weiterhin die Daten erhalten können, sie dĂŒrften aber nur zur TerrorbekĂ€mpfung verwendet und 5 Jahre lang gespeichert worden. SWIFT selbst hatte angekĂŒndigt [10], die europĂ€ischen Daten in Zukunft in Europa zu belassen, wodurch die US-Behörden keinen Zugriff mehr auf sie hĂ€tten. (fr [11])
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[1] http://de.today.reuters.com/News/newsArticle.aspx?type=worldNews&storyID=2007-06-27T154555Z_01_HUM756748_RTRDEOC_0_EUROPA-USA-FLUGDATEN.xml
[2] https://www.heise.de/news/Speicherdauer-der-Flugpassagierdaten-soll-deutlich-ausgeweitet-werden-142555.html
[3] https://www.heise.de/news/Urteil-Keine-Rechtsgrundlage-fuer-Fluggastdatenweitergabe-an-USA-128128.html
[4] http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24350/1.html
[5] http://www.statewatch.org/news/2007/jun/eu-us-pnr-hustinx-letter.pdf
[6] http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/edps/lang/de/pid/1
[7] http://www.forbes.com/feeds/ap/2007/06/27/ap3862845.html
[8] http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22977/1.html
[9] http://news.bbc.co.uk/2/hi/europe/6246938.stm
[10] https://www.heise.de/news/SWIFT-will-Zugriff-auf-Daten-von-EU-Kunden-erschweren-173832.html
[11] mailto:fr@heise.de
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