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EU-Rat will schÀrfer gegen Produktpiraterie vorgehen

Stefan Krempl

Das Gremium der Mitgliedsstaaten hat einen Verordnungsentwurf zur besseren Durchsetzung der Rechte an immateriellen GĂŒtern durch Zollbehörden veröffentlicht, der den Umgang mit unlizenzierter Ware regelt.

Der EU-Rat hat den lange erwarteten Entwurf [1] (PDF-Datei) fĂŒr eine Verordnung zur besseren Durchsetzung der Rechte an immateriellen GĂŒtern durch Zollbehörden veröffentlicht. Der Vorstoß legt fest, unter welchen UmstĂ€nden unlizenzierte Waren beschlagnahmt, wie lange sie festgehalten und unter welchen UmstĂ€nden sie zerstört werden dĂŒrfen. Zudem soll eine zentrale Datenbank mit Informationen ĂŒber "Raubkopien" unter Beachtung spezieller Schutzbestimmungen erstellt und der Informationsaustausch mit Drittstaaten verbessert werden.

Die Initiative, die von den Regierungschefs der EU-LĂ€nder bereits 2008 eingefordert worden war, bezieht sich unter anderem auf VerstĂ¶ĂŸe gegen das Urheberrecht, Patente, geographische Herkunftsangaben sowie Markenzeichen. Als gefĂ€lschte Artikel oder "Piraterieware" werden GĂŒter definiert, die gegen entsprechende Schutzrechte verstoßen.

Unter den Begriff von GegenstĂ€nden, die im Verdacht stehen, Rechte an immateriellen GĂŒtern zu verletzen, fassen die Autoren des Entwurfs auch Werkzeuge zum Kopierschutzknacken. Die Rede ist von GerĂ€ten, Produkten oder Komponenten, die hauptsĂ€chlich dem Zweck dienen, Schutztechnologien wie Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) zu umgehen.

Außen vor bleiben sollen GĂŒter, die keinen gewerblichen Charakter haben und Reisende in ihrem persönlichen GepĂ€ck mit sich fĂŒhren. Ebenfalls kein Augenmerk richten mĂŒssten die Zöllner dem Plan nach auf sogenannte Parallelimporte, also auf Waren, die in Drittstaaten mit Zustimmung des Rechteinhabers produziert, aber nicht fĂŒr den Verkauf in der EU freigegeben worden sind. Zu digitalen GĂŒtern oder zur sonst hĂ€ufig beschworenen "Internetpiraterie" enthĂ€lt der Entwurf keine gesonderten Bestimmungen. Offenbar ziehen die Verfasser damit Schlussfolgerungen aus dem Nein des EU-Parlaments [2] zum lange umkĂ€mpften Anti-Piraterie-Abkommen ACTA.

Einzelne Rechteinhaber und Verwertungsgesellschaften sollen dem Vorhaben nach bei speziell ausgewiesenen nationalen Zollbehörden AntrĂ€ge zur Beschlagnahme unlizenzierter Waren oder verdĂ€chtiger GĂŒter stellen. Dazu mĂŒssen sie bestĂ€tigen, dass sie selbst einschlĂ€gige Schutzrechte haben und einen Verstoß dagegen wittern. Anzugeben sind zudem spezifische Details und technische Daten wie Barcodes zu den authentischen Produkten. Nicht zuletzt mĂŒssen sie die Kosten fĂŒr das Einbehalten von Waren sowie deren eventuelle Vernichtung tragen. Diese könnten sie spĂ€ter aber dem Rechtsverletzer in Rechnung stellen.

Die kompetenten ZollĂ€mter sollen den Antragstellern spĂ€testens nach 30 Tagen mitteilen, ob sie dem Begehr nachkommen oder nicht. Die Liste der betroffenen Schutzrechte kann nachtrĂ€glich noch verĂ€ndert werden. Sollte eines auslaufen, muss darauf hingewiesen werden. Bei einer beabsichtigten Zerstörung von Waren muss auch ihr Inhaber darĂŒber informiert werden und seine Einwilligung in die Maßnahme erteilen. Meldet er sich binnen zehn Tagen nicht, wird von seiner stillschweigenden Zustimmung ausgegangen.

Auch zur Freigabe von GĂŒtern, gegen die sich ein Verdacht der Rechtsverletzung nicht erhĂ€rtet, gibt es ausfĂŒhrliche Regeln. Das Aufstellen möglicher Sanktionen gegen Rechtsbrecher soll Sache der Mitgliedsstaaten bleiben.

Die europĂ€ischen Zollbehörden haben jĂŒngsten BrĂŒsselern Statistiken zufolge [3] 2011 in ĂŒber 91.000 FĂ€llen fast 115 Millionen Artikel beschlagnahmt, bei denen ein Verstoß gegen Urheber- oder verwandte Schutzrechte vermutet wurde. 2010 waren es noch knapp 80.000 FĂ€lle, bei denen 103 Millionen Artikel einbehalten worden waren. Der geschĂ€tzte Verkaufswert der beschlagnahmten FĂ€lschungen stieg von rund 1,1 auf etwa 1,3 Milliarden Euro. International drĂ€ngt die Weltzollorganisation [4] seit LĂ€ngerem auf vergleichbare Rahmenwerke, wie sie der Ministerrat jetzt auf den Weg gebracht hat. In den Griff bekommen will die Vereinigung vor allem den schwunghaften Handel mit gefĂ€lschten Arzneimitteln. Der Initiative des Rates muss das EU-Parlament noch zustimmen. (keh [5])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-1782778

Links in diesem Artikel:
[1] http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/13/st05/st05129.en13.pdf
[2] https://www.heise.de/news/EU-Parlament-beerdigt-ACTA-1632071.html
[3] https://www.heise.de/news/EU-Zoellnern-gehen-immer-mehr-gefaelschte-Gueter-ins-Netz-1652602.html
[4] https://www.heise.de/news/Weltzollorganisation-will-den-Schutz-geistigen-Eigentums-forcieren-185460.html
[5] mailto:keh@heise.de