EU-Parlament will gegen Flugpassagierdaten-Abkommen mit den USA klagen
Der Rechtsausschuss des EuropĂ€ischen Parlaments beschloss eine Klage, um das vom EuropĂ€ischen Rat unterzeichnete Abkommen zur Ăbermittlung von Flugpassagierdaten an die US-Zollbehörden annullieren zu lassen.
Gegen das Abkommen der EU mit den USA zur Ăbermittlung von Flugpassagierdaten empfiehlt der Rechtsausschuss des EuropĂ€ischen Parlaments eine Klage beim EuropĂ€ischen Gerichtshof. Er will die Ende Mai vom EuropĂ€ischen Rat unterzeichnete Vereinbarung [1] annullieren lassen. In einer Sondersitzung am gestrigen Mittwoch wahrten die Abgeordneten mit 21 zu 10 Stimmen ihr Einspruchsrecht gegen das Abkommen, das die EuropĂ€ische Kommission mit den US-Zollbehörden ausgehandelt hat [2]. Betroffen von dem Abruf ihrer Daten sind jĂ€hrlich ĂŒber eine Million BundesbĂŒrger. Bereits seit MĂ€rz 2003 greifen die US-Zollbehörden auf die Flugpassagierdaten europĂ€ischer Luftfahrtgesellschaften zu. Verweigern diese den Zugriff, droht ihnen eine StrafgebĂŒhr von 6000 Dollar pro Passagier beziehungsweise der Entzug der Landeerlaubnis.
Graham Watson, Vorsitzender der liberalen Fraktion im EU-Parlament, erklĂ€rte, dies sei "eine Reaktion auf die Verachtung, die der Rat gegenĂŒber der geltenden Rechtslage gezeigt" habe. Die sozialdemokratische Europaabgeordnete Maria Berger aus Ăsterreich betonte, dass nach Ansicht des Ausschusses das Abkommen die europĂ€ischen Datenvorschriften verletze und in die PrivatsphĂ€re der Passagiere eingreife. Das Abkommen sei auf Grund eines "schweren Verfahrensfehlers" zu Stande gekommen, da der Rat es ohne Zustimmung des EuropĂ€ischen Parlaments billigte. Berger vermutete dahinter eine politische Absicht: "Offenbar wollte der Rat bewusst die Sitzungspause des Parlaments rund um die EU-Wahlen zu seinen Gunsten nutzen."
Es liegt nun an dem scheidenden ParlamentsprĂ€sidenten Pat Cox, die Klage beim EuropĂ€ischen Gerichtshof einzubringen. Er kann dies sofort tun oder die Angelegenheit im gerade gewĂ€hlten neuen EU-Parlament erneut zur Abstimmung bringen. Cox ist bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Europaparlaments am 20. Juli noch amtierender PrĂ€sident. Ausschlaggebend fĂŒr die Empfehlung des Rechtsausschusses waren die Stimmen der Sozialisten, der Liberalen und der GrĂŒnen. Das neue Parlament wĂŒrde sich allerdings angesichts seiner konservativen Mehrheit kaum fĂŒr einen Gang an den EuropĂ€ischen Gerichtshof aussprechen. Cox kĂŒndigte an, die Angelegenheit in den nĂ€chsten Tagen zu entscheiden.
Die Kommission sah nach monatelangen, zĂ€hen Verhandlungen mit den US-Behörden einen "angemessenen Datenschutz" gewĂ€hrleistet. Das Abkommen legt fest, dass die US-Zollbehörden maximal 34 Flugpassagierdaten-Kategorien erfassen dĂŒrfen, dazu gehören beispielsweise die Flugroute, die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse oder Kreditkartennummer aus den Buchungssystemen der Fluggesellschaften. Der Zugriff auf E-Mails oder Kontenbewegungen unterliegt den in den USA geltenden rechtlichen Voraussetzungen. Das Abkommen gilt vorerst dreieinhalb Jahre.
Die EuropĂ€ische Union sicherte sich eine Gegenseitigkeitsklausel zu: Falls sie selbst ein Passagier-Identifikationssystem einfĂŒhren wĂŒrde, das die Fluggesellschaften verpflichtet, den Behörden zu den Passagierdaten Zutritt zu gestatten, wĂŒrde die US-Zollbehörde die US-Fluggesellschaften "zur Zusammenarbeit anhalten". Spanien brachte schon 2003 im EU-Rat einen entsprechenden Vorschlag ein, ĂŒber den noch in diesem Jahr entschieden werden soll. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (jk [3])
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[2] https://www.heise.de/news/EU-Kommission-gibt-Flugpassagierdaten-fuer-USA-frei-98707.html
[3] mailto:jk@heise.de
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