zurück zum Artikel

EU-Kommission mahnt unabhÀngige Datenschutzaufsicht an

Stefan Krempl

BrĂŒssel hat Bund und LĂ€nder förmlich aufgefordert, dem Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) zur "völligen UnabhĂ€ngigkeit" von Datenschutzkontrolleuren unverzĂŒglich nachzukommen.

Die EU-Kommission hat Deutschland am heutigen Mittwoch förmlich aufgefordert, dem Urteil [1] des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) zur "völligen UnabhĂ€ngigkeit" von Datenschutzkontrolleuren unverzĂŒglich nachzukommen. Mit dem blauen Brief hat BrĂŒssel dem Bund und den LĂ€ndern noch einmal zwei Monate Zeit eingerĂ€umt, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Andernfalls behĂ€lt es sich die Kommission vor, erneut den EuGH in dem Streitfall anzurufen und in Luxemburg die VerhĂ€ngung einer pauschalen Geldbuße oder eines Zwangsgelds gegen die Bundesrepublik zu erwirken.

GemĂ€ĂŸ der allgemeinen EU-Datenschutzrichtlinie sind die Mitgliedstaaten angehalten, eine oder mehrere öffentliche Stellen mit der Überwachung der Anwendung der Bestimmungen zur Sicherung der PrivatsphĂ€re der BĂŒrger zu beauftragen. Diese Einrichtungen mĂŒssen ihre Aufgabe laut dem EuGH frei von Ă€ußerer Beeinflussung wahrnehmen können. Hierzulande ist die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen in den 16 BundeslĂ€ndern unterschiedlich geregelt. Die Aufgabe obliegt entweder dem Datenschutzbeauftragten oder einer Regierungsstelle des jeweiligen Bundeslandes. Beide haben sie nach Auffassung der EU-Kommission gemeinsam, dass sie unter staatlicher Aufsicht stehen. 15 BundeslĂ€nder, moniert BrĂŒssel, hĂ€tten bisher noch nichts unternommen, um dem Urteil des Gerichtshofs nachzukommen.

Die neue Stufe der Auseinandersetzung hatte sich bereits vorigen Monat angekĂŒndigt [2]. Damals hatte Martin Selmayr, Kabinettschef von EU-Justizkommissarin Viviane Reding, sein UnverstĂ€ndnis ĂŒber die Auffassung der Bundesregierung zum Ausdruck gebracht, dass die vollkommene UnabhĂ€ngigkeit einschlĂ€giger Behörden hierzulande nicht mit der Verfassung vereinbar sei. Der Berliner Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix hatte Nachbesserungsbedarf vor allem noch beim Bundesdatenschutzbeauftragten gesehen, der dem Bundesinnenministerium nachgeordnet ist. Viele BundeslĂ€nder hĂ€tten die Datenschutzaufsicht dagegen schon neu aufgestellt. Im Herbst hatte die Kommission auch Klage beim EuGH gegen Österreich [3] erhoben, weil sie dort die UnabhĂ€ngigkeit der Datenschutzkommission ebenfalls nicht gewĂ€hrleistet sieht. (vbr [4])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-1223241

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/news/EuGH-Voellige-Unabhaengigkeit-der-Datenschutzaufsicht-zu-gewaehrleisten-Update-949673.html
[2] https://www.heise.de/news/Unabhaengige-Datenschutzkontrolle-sorgt-weiter-fuer-Zuendstoff-1212857.html
[3] https://www.heise.de/news/Datenschutz-EU-Kommission-verklagt-Oesterreich-vor-dem-EuGH-1128034.html
[4] mailto:vbr@heise.de