zurück zum Artikel

EU-Kommission klagt gegen deutsche Datenschutzgesetze

Andreas Wilkens

Die BundeslÀnder rÀumen ihren Datenschutzbeauftragten nicht die im EU-Recht geforderte UnabhÀngigkeit im privaten Sektor ein, lautet der Vorwurf.

Die EU-Kommission [1] hat Deutschland wegen unzulĂ€nglicher Datenschutzgesetze verklagt. Der Vorwurf lautet, alle 16 BundeslĂ€nder rĂ€umten ihren Datenschutzbeauftragten nicht die im EU-Recht vorgesehene "völlige UnabhĂ€ngigkeit" fĂŒr den privaten Bereich ein. Das berichtet die SaarbrĂŒcker Zeitung [2]. Laut tagesschau.de [3] hat ein Sprecher der Kommission den Bericht bestĂ€tigt. Eine erfolgreiche Klage vor dem EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH) könnte die BundeslĂ€nder zu einer Änderung ihrer Datenschutzgesetze zwingen.

Bereits Ende Dezember hatte die EU-Kommission Deutschland offiziell aufgefordert [4], bis Mitte Februar 2007 die Vorschriften ĂŒber die Organisation der Kontrollstellen fĂŒr die Datenverarbeitung im nicht-öffentlichen Bereich in den BundeslĂ€ndern zu Ă€ndern. Die BrĂŒsseler Behörde ist der Ansicht, dass die in den BundeslĂ€ndern "mit verschiedenen Formen von Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht" gehandhabte Wacht ĂŒber die PrivatsphĂ€re der BĂŒrger nicht die Forderung der EU- Datenschutzrichtlinie von 1995 nach "völliger UnabhĂ€ngigkeit" der Aufsichtsstellen erfĂŒllt. Sie hatte daher schon im Sommer vergangenen Jahres die Bundesregierung zu einer Stellungnahme aufgefordert. Im Allgemeinen fungieren hierzulande die RegierungsprĂ€sidien der BundeslĂ€nder als Datenschutz-Aufsichtbehörden. Dabei kann es aber zu Interessenskonflikten kommen, wie die lange Auseinandersetzung [5] um die Aufbewahrung von IP-Adressen [6] in Hessen durch T-Online zeigte. In einigen BundeslĂ€ndern wie Niedersachsen [7] obliegt die Kontrolle ĂŒber die Einhaltung des Datenschutzes sogar unmittelbar den Innenministerien.

Stellen, die fĂŒr den Datenschutz privater Einrichtungen zustĂ€ndig sind, stĂŒnden nach bisheriger Rechtslage faktisch unter staatlicher Aufsicht; dies widerspreche jedoch der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995, wonach die DatenschĂŒtzer ihre Aufgaben "in völliger UnabhĂ€ngigkeit" wahrnehmen, heißt es nun bei der EU-Kommission. Auch wenn in Landesgesetzen festgehalten sei, dass die Datenschutzbeauftragten unabhĂ€ngig seien, sei dies nach Ansicht der Kommission ein Verstoß gegen das Erfordernis der völligen UnabhĂ€ngigkeit.

Die Klage der Kommission, die ĂŒber Einhaltung und Umsetzung des EU-Rechts wacht, richte sich gegen die Bundesregierung, da die Bundesrepublik als EU-Mitgliedsstaat und nicht die einzelnen LĂ€nder fĂŒr die Umsetzung zustĂ€ndig seien. Die Bundesregierung muss fĂŒr den Fall einer Verurteilung durch den EuGH auch mit einem Strafgeld rechnen.

Die SaarbrĂŒcker Zeitung zitiert den Datenschutzbeauftragten des Saarlands Roland Lorenz, der die Klage als berechtigt ansieht. Er ist bisher nur fĂŒr den Datenschutz im öffentlichen Sektor zustĂ€ndig und appelliert an die Landesregierung, ihm nun auch die ZustĂ€ndigkeit fĂŒr den privaten Bereich zu ĂŒbertragen. Im April hatte die saarlĂ€ndische Innenministerin Annegret Kramp-Karrenbauer eine entsprechende Forderung der FDP abgelehnt mit der BegrĂŒndung, es mĂŒssten dann neue Stellen geschaffen werden, was Mehrkosten verursachen wĂŒrde. Lorenz meint hingegen, die Verlagerung bestehender Stellen vom Innenministerium in seine Behörde wĂŒrde nichts kosten. (anw [8])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-158439

Links in diesem Artikel:
[1] http://ec.europa.eu/index_de.htm
[2] http://www.sol.de/sz/index.html
[3] http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID7214088_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html
[4] https://www.heise.de/news/Bruessel-fordert-Unabhaengigkeit-der-Datenschutzbehoerden-ein-129067.html
[5] https://www.heise.de/news/T-Online-wegen-Speicherung-von-Flatrate-Kundendaten-verklagt-160008.html
[6] https://www.heise.de/news/BGH-bestaetigt-Urteil-zur-Loeschung-von-IP-Adressen-115338.html
[7] https://www.heise.de/news/Niedersaechsische-Regierung-schwaecht-Einfluss-des-Datenschutzbeauftragten-163693.html
[8] mailto:anw@heise.de