zurück zum Artikel

EU-Gericht erlaubt weitgehende Geheimhaltung von ACTA-Dokumenten

Monika Ermert

Das Gericht der EuropÀischen Union schmetterte die Klage einer EU-Parlamentarierin ab, die sich Zugang zu Geheimdokumenten rund um die ACTA-Verhandlungen erstreiten wollte.

Das Gericht der EuropĂ€ischen Union [1] hat mit einer Entscheidung vom Dienstag klargestellt, dass die EU-Kommission im Rahmen internationaler Vertragsverhandlungen Dokumente unter Verschluss halten kann. In dem Urteil [2] ĂŒber die Veröffentlichung von Informationen ĂŒber das inzwischen gescheiterte Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) stĂ€rkten die Richter die Möglichkeit der EU-Kommission, Ausnahmen von ihrer allgemeinen Transparenzpflicht geltend zu machen. Geklagt hatte 2010 die niederlĂ€ndische EU-Abgeordnete Sophie in't Veld von den Liberalen (ALDE), die seit 2008 versucht, Zugang zu ACTA-Dokumenten zu erhalten.

Zwar erkannte das Gericht an, dass die Kommission der Abgeordneten zu viele Dokumente vorenthalten habe. Die Kommission muss demnach eine Liste offener Fragen zum konsolidierten ACTA-Entwurf und eine Darstellung der EU-Rechtslage im Bereich “Geistiges Eigentum im Internet” offenbaren. Der Großteil der Verhandlungsdokumente, wie etwa EinschĂ€tzungen der MitgliedslĂ€nder zu geplanten strafrechtlichen Maßnahmen oder ein Bericht ĂŒber die technische Zusammenarbeit der ACTA-Partner, bleibt dagegen im Giftschrank.

Wie bescheiden das Auskunftsrecht der Öffentlichkeit ist, zeigen die mageren ZugestĂ€ndnisse in Bezug auf ĂŒbermĂ€ĂŸige SchwĂ€rzungen in den Dokumenten. Die Kommission hatte darin sogar ihre eigene Aussage geschwĂ€rzt, dass sie nicht gegen eine Verbreitung der Verhandlungsdokumente gewesen sei, sofern es darĂŒber einen Konsens der Vertragsparteien gegeben hĂ€tte. Das ging selbst den Richtern zu weit, die der Kommission deswegen die HĂ€lfte der Verfahrenskosten auferlegten. Die Kommission habe durch die wenig sorgfĂ€ltige Behandlung des Zugangsantrages und das zweimalige Nachschieben einzelner ACTA-Dokumente noch im Verlauf des Gerichtsverfahrens dieses erschwert und verteuert.

In't Veld zeigte sich in einer ersten Reaktion enttĂ€uscht [3] von dem Urteil, das “eine Kultur der Diskretion und Geheimhaltung von Diplomaten aus den 1950er Jahren” aufrecht erhalte. Sie fĂŒrchtet, dass so diplomatische Verhandlungen weiter grundsĂ€tzlich als Verschlusssachen behandelt werden, schreibt sie in einer Pressemitteilung. Ihr Anwalt Onno Brouwer erklĂ€rte dazu: “Die entscheidende Frage ist, ob BĂŒrger das Recht haben, ĂŒber die Positionen der Union in Verhandlungen zu internationalen Abkommen informiert zu werden.” Das Urteil stelle die Anforderungen der Diplomatie ĂŒber die der Demokratie.

In't Veld kĂŒndigte an, die Transparenzregeln zu einem Wahlkampfthema der Liberalen bei der kommenden Europawahl zu machen. Die aktuellen Transparenzbestimmungen seien ganz offensichtlich nicht mehr ausreichend. Die laufende Novelle [4] der Verordnung EG 1049/2001 sei festgefahren, weil Kommission und Mitgliedsstaaten den Zugang zu Dokumenten weiter restriktiv handhaben wollten, das Parlament aber fĂŒr bessere Zugangsrechte sei.

In't Veld hatte in einem frĂŒheren Verfahren einen Teilsieg [5] beim Zugang zu den Verhandlungsdokumenten ĂŒber das Abkommen zum Bankdatentransfers errungen, gegen das der Rat der EU jedoch in Berufung gegangen ist. Laut ihrem Sprecher steht noch nicht fest, ob in't Veld gegen das heutige Urteil Berufung einlegen wird. Das Urteil wirft auch einen Schatten auf die bevorstehenden Verhandlungen ĂŒber das geplante US-EU Freihandelsabkommen. (axk [6])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-1826736

Links in diesem Artikel:
[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Gericht_der_Europ%C3%A4ischen_Union
[2] http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=135225&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=173202
[3] http://site.d66.nl/europa/nieuws/20130320/sophie_in_t_veld_mep_determined_to?ctx=vj3ehgh0oepd
[4] http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?lang=en&reference=2008/0090%28COD%29
[5] https://www.heise.de/news/EuG-oeffnet-Tuer-zu-EU-Geheimverhandlungen-etwas-1568848.html
[6] mailto:axk@heise.de