ENISA bekommt Segen des EuropÀischen Gerichtshofs
Geklagt hatte die britische Regierung, die mit der Rechtsgrundlage der European Network and Information Security Agency nicht einverstanden war.
Fast drei Jahre nach der Entscheidung fĂŒr die Errichtung [1] einer European Network and Information Security Agency (ENISA [2]) hat der EuropĂ€ische Gerichtshof in StraĂburg seinen Segen gegeben. Strittig war laut einer Klage [3] der britischen Regierung nicht die Agentur als solche, aber ihre Rechtsgrundlage. Die Briten hatten dafĂŒr gefochten, dass die Agentur nach Paragraph 308 des EU Vertrages [4] eingerichtet werden soll. Dies hĂ€tte Einstimmigkeit aller Mitglieder im Rat ĂŒber die Errichtung von ENISA vorausgesetzt, das Parlament hĂ€tte in beratender Funktion mitgewirkt. TatsĂ€chlich wurde die ENISA-GrĂŒndung aber nach Artikel 95 beschlossen. Dabei reicht eine Mehrheit der Ratsmitglieder aus, und Rat und Kommission sind mit von der Partie.
Klagen zu solchen institutionellen Fragen gebe es regelmĂ€Ăig, erklĂ€rte ein Sprecher des Gerichtshofs gegenĂŒber heise online, 2005 seien es 16 der insgesamt 466 Verfahren beim EuropĂ€ischen Gerichtshof gewesen. GroĂbritannien zeige sich hier immer wieder besonders sensibel, sagen Beobachter. Der Artikel 95 betreffe HarmonisierungsmaĂnahmen, nicht aber die Etablierung neuer Institutionen, argumentierte das Königreich. ENISA sorge aber gerade nicht fĂŒr eine rechtliche Harmonisierung, sondern habe eine beratende Funktion im Bereich Netzwerksicherheit.
Recht gab der Klage im Prinzip auch die GeneralstaatsanwĂ€ltin am EuropĂ€ischen Gerichtshof. Allerdings warnte sie, dass die Etablierung von ENISA bereits in vollem Gange sei. "Diese MaĂnahmen jetzt umzukehren, nur um die Agentur dann neu aufzusetzen, wĂ€re nicht sinnvoll. Mitarbeiter, die bereits angestellt wurden, wĂ€ren besonders betroffen." Zudem, so die Warnung der StaatsanwĂ€ltin, wĂ€re eine neue Entscheidung fĂŒr ENISA nicht sicher. Denn wĂ€hrend im MĂ€rz 2003 nur die Briten gegen ENISA stimmten â eben wegen der Verfahrensfrage â sei ein einstimmiger Beschluss in der erweiterten Union nicht zu garantieren. Das Urteil [5] des Gerichtshofs ging darĂŒber noch hinaus und bestĂ€tigte Artikel 95 als Rechtsgrundlage. Dabei hoben die Richter vor allem die Verbindung der ENISA-Aufgaben mit dem EU-Rechtsrahmen zur Telekommunikation hervor.
Zufrieden Ă€uĂerten sich Medienkommissarin Vivianne Reding [6] sowie die in Heraklion ansĂ€ssige ENISA [7], die selbst nicht als Partei in dem Verfahren beteiligt war. ENISA-Sprecher Ulf Bergström sagte gegenĂŒber heise online, man sehe durch den Verzicht auf die Anforderung an Einstimmigkeit ein klares Signal fĂŒr EffektivitĂ€t bei der Etablierung einer Agentur wie ENISA. Auch wenn man nicht damit gerechnet hatte, die Agentur könnte komplett aufgegeben werden, fĂŒhle man sich auch bestĂ€rkt in der Arbeit. "Business as usual" sei jetzt in Heraklion angesagt â darunter fĂ€llt auch eine erste Evaluierung der Arbeit gemÀà der ENISA-Verordnung. Diese Evaluierung stehe aus, hatte auch das Gericht in seinem Urteil geschrieben, und sah darin eine BestĂ€tigung dafĂŒr, dass die EffektivitĂ€t fĂŒr den TK-Rechtsrahmen noch einmal ĂŒberprĂŒft werde. (Monika Ermert) / (pmz [8])
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[2] http://www.enisa.eu.int
[3] http://curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=EN&Submit=Rechercher$docrequire=alldocs&numaff=C-217/04&datefs=&datefe=&nomusuel=&domaine=&mots=&resmax=100
[4] http://europe.eu.int/eur-lex/en/treaties/dat/C_2002325EN.003301.html
[5] http://curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=EN&Submit=Rechercher$docrequire=alldocs&numaff=C-217/04&datefs=&datefe=&nomusuel=&domaine=&mots=&resmax=100
[6] http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/06/567&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en
[7] https://www.heise.de/news/Europas-Sicherheitsagentur-ENISA-nimmt-ihre-Arbeit-auf-105979.html
[8] mailto:pmz@ct.de
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