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Drei Jahre Haft fĂŒr Kino.to-Admin

Volker Briegleb

Zweite Verurteilung im Fall Kino.to innerhalb einer Woche: Nach einem Webdesigner muss nun auch ein Administrator wegen gewerbsmĂ€ĂŸiger Urheberrechtsverletzung ins GefĂ€ngnis.

Ein Administrator des von den Behörden stillgelegten Streaming-Portals [1] Kino.to ist am Mittwoch zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Leipzig sprach den 27-jĂ€hrigen Martin S. der gemeinschaftlichen gewerbsmĂ€ĂŸigen Verwertung urheberrechtlich geschĂŒtzter Werke in mehr als 1,1 Millionen FĂ€llen schuldig. Der gelernte Kfz-Mechaniker hatte zuvor in der Verhandlung ein umfassendes GestĂ€ndnis abgelegt.

Der 27-JĂ€hrige hat den Angaben zufolge einen Filehoster betrieben, auf dem die illegalen Kopien fĂŒr das Streaming und den Download gelagert wurden. DarĂŒber hinaus soll der das Forum von Kino.to betreut haben. Nahezu 400.000 Euro Umsatz habe S. mit seinen AktivitĂ€ten rund um das illegale Portal erzielt, teilte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU [2]) unter Berufung auf Prozessunterlagen mit. Dabei angefallene Werbe-Einnahmen sollen ĂŒberwiegend aus Werbung fĂŒr Abofallen stammen.

In rund drei Jahren soll der verurteilte Administrator damit 226.500 Euro Profit gemacht haben. "Es ging Ihnen darum, schnell und unkompliziert Geld zu verdienen", sagte Richter Mathias Winderlich laut einem dpa-Bericht. Das Strafmaß begrĂŒndete der Richter damit, dass die auf Kino.to begangenen Urheberrechtsverletzungen "bei weitem ĂŒber das ĂŒbliche Maß" hinausgingen. Das GestĂ€ndnis habe sich strafmildernd ausgewirkt.

Als Kopf der Organisation hinter Kino.to gilt den Ermittlern der Schwager des verurteilten Administrators. Gegen ihn und zwei weitere Hauptbeschuldigte ist inzwischen Anklage beim Landgericht Leipzig erhoben worden. Unter anderem mit Werbeeinnahmen sollen sie mit dem Portal Millionen eingenommen haben. Ihnen legt Staatsanwalt Dietmar Bluhm die "denkbar schwerste Urheberrechtsverletzung in der deutschen Geschichte" zur Last.

Vergangenen Freitag war bereits ein kino.to-Webdesigner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt [3] worden. Am nÀchsten Donnerstag steht der nÀchste Beschuldigte vor dem Amtsgericht, ein sogenannter Uploader [4], der Raubkopien beschafft und auf die Kino.to-Rechner geladen hat. Insgesamt gibt es in dem Verfahren nach Angaben der sÀchsischen Generalstaatsanwaltschaft mehr als 20 Beschuldigte.

Anfang Juni hatten die Behörden bei Razzien [5] in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden 13 VerdÀchtige festgenommen, von denen einige nach umfangreichen Aussagen wieder aus der Haft entlassen worden waren. Bei Durchsuchungen in 20 Wohnungen, GeschÀftsrÀume und Rechenzentren waren umfangreiche DatenbestÀnde sichergestellt [6] worden. Auf Konten der VerdÀchtigen in Spanien hatten die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro beschlagnahmt [7]. (vbr [8])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-1391878

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/news/GVU-Nach-Kino-to-ist-vor-Kino-to-1383014.html
[2] http://www.gvu.de
[3] https://www.heise.de/news/Haftstrafe-fuer-Mitarbeit-an-Filmportal-kino-to-1389294.html
[4] https://www.heise.de/news/Polizeirazzia-gegen-Release-Gruppen-1389341.html
[5] https://www.heise.de/news/kino-to-Polizeiaktion-gegen-Filmpiraten-1257486.html
[6] https://www.heise.de/news/Ermittler-stellen-bei-kino-to-riesige-Datenmenge-sicher-1329723.html
[7] https://www.heise.de/news/Konten-nach-kino-to-Razzia-beschlagnahmt-1262984.html
[8] mailto:vbr@heise.de