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Drei BundeslÀnder fordern Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung

Volker Briegleb

(Bild: Blue Planet Studio/Shutterstock.com)

Hessen, Niedersachsen und NRW drĂ€ngen mit UnterstĂŒtzung von StaatsanwĂ€lten und Ermittlern darauf, die Speicherung von IP-Adressen wieder aufzunehmen.

Die Justizministerinnen von Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen machen sich fĂŒr eine Wiederaufnahme der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung stark. "Die BekĂ€mpfung von schweren Straftaten im Internet gehört zu den vordringlichsten Aufgaben unserer Zeit", sagte Hessens Justizministerin Eva KĂŒhne-Hörmann (CDU) nach einem Austausch der Politiker mit Polizisten und StaatsanwĂ€lten am Donnerstag in Frankfurt am Main.

In Deutschland liegt die Vorratsdatenspeicherung seit Sommer 2017 auf Eis [1]. Bis dahin waren die Netzzugangsanbieter verpflichtet, alle Verbindungsinformationen ihrer Kunden zehn Wochen und Standortdaten einen Monat lang zu speichern. Nachdem der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH) bereits 2016 festgestellt hatte, dass die pauschale Speicherung dieser Daten grundrechtswidrig [2] ist, hatte spĂ€ter in Deutschland das Oberverwaltungsgericht NRW die Praxis fĂŒr rechtswidrig erklĂ€rt [3]. Zu den konkreten deutschen Regelungen lĂ€uft noch ein gesondertes Verfahren vor dem EuGH [4].

Mit Urteilen vom 6. Oktober [5] hat der EuGH seine klare Ansage zuletzt wieder etwas aufgeweicht. Zwar stufen die Richter die anlasslose pauschale Vorratsdatenspeicherung und die direkte DatenĂŒbertragung an Strafverfolger weiterhin als europarechtswidrig ein. Allerdings sieht der EuGH Spielraum fĂŒr "ernste Bedrohungen der nationalen Sicherheit" und erlaubt eine "gezielte" Datenspeicherung unter angemessenen Sicherheitsvorkehrungen auch bei schwere Straftaten.

Mit diesem Urteil habe der EuGH den "alten Zombie" Vorratsdatenspeicherung wiederbelebt [6], hatte Hamburgs Datenschutzbeauftragter das Urteil kritisiert. Er und andere Kritiker, die eine Renaissance der Vorratsdatenspeicherung befĂŒrchteten, sollten Recht behalten: Die CDU-gefĂŒhrten Justizministerien argumentieren mit der BekĂ€mpfung von Kindesmissbrauch und der Verbreitung von Darstellungen von Kindesmissbrauch.

FĂŒr Ermittler sei der digitale Fußabdruck "hĂ€ufig der einzige Anhaltspunkt, den wir haben, an den wir aber nach derzeitiger Rechtslage nicht herankommen", betonte KĂŒhne-Hörmann. Die hessische Politikerin kritisiert, dass die Vorratsdatenspeicherung immer noch ausgesetzt sei, obwohl der EuropĂ€ische Gerichtshof in seinen jĂŒngsten Urteilen fĂŒr FĂ€lle von schwerer KriminalitĂ€t ausdrĂŒcklich Spielraum gelassen [7] habe.

"Nichts anderes wollen wir", betonte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU). "Wir möchten nicht irgendwelche Daten von Kleinkriminellen sammeln, wir möchten aber bei schweren Delikten wie zum Beispiel bei Kindesmissbrauch auf die Daten zugreifen können. Wir können manchmal Hinweise aus den USA zum Beispiel nicht weiterverfolgen, weil die zugehörigen Daten schon nach kĂŒrzester Zeit gelöscht sind."

Auch Andreas May von der Zentralstelle zur BekĂ€mpfung der InternetkriminalitĂ€t in Frankfurt fĂŒhrte als Beispiel die Strafverfolgung bei Hinweisen zur Darstellung von Kindesmissbrauch an. In den vergangenen Jahren habe es Zigtausende VorgĂ€nge gegeben, bei denen die Zuordnung von IP-Adressen zum Inhaber des Anschlusses daran scheiterte, dass die Anbieter die Daten gelöscht hatten.

"Ich halte es fĂŒr einen untragbaren Zustand, dass wir in Deutschland immer wieder auf Hinweise von unseren Partnern aus dem Ausland angewiesen sind, um insbesondere TĂ€ter von Kindesmissbrauch verfolgen und Opfer schĂŒtzen zu können", ergĂ€nzte Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU). Europa mĂŒsse sich rechtlich so aufstellen, "dass Produzenten und Konsumenten von Kinderpornographie jederzeit mit einer Entdeckung rechnen mĂŒssen".

KĂŒhne-Hörmann hĂ€lt darĂŒber hinaus den Begriff Vorratsdatenspeicherung fĂŒr missverstĂ€ndlich: "Es geht nicht um die Speicherung einer Vielzahl von persönlichen Inhalten, wie es der unschöne Begriff 'Vorratsdatenspeicherung' suggeriert hat", betonte die Ministerin. "Es geht um IP-Adressen, also lediglich um digitale Spuren, die vergleichbar sind mit FingerabdrĂŒcken im realen Leben. Hier sind weitere Verarbeitungsschritte notwendig, um RĂŒckschlĂŒsse auf die realen Personen hinter diesen Daten ziehen zu können."

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(vbr [9])


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[1] https://www.heise.de/news/Bundesnetzagentur-setzt-Vorratsdatenspeicherung-aus-3757527.html
[2] https://www.heise.de/news/Europaeischer-Gerichtshof-bekraeftigt-Anlasslose-Vorratsdatenspeicherung-ist-illegal-3578920.html
[3] https://www.heise.de/news/Oberverwaltungsgericht-Vorratsdatenspeicherung-ist-europarechtswidrig-3753179.html
[4] https://www.heise.de/news/Vorratsdatenspeicherung-landet-vor-dem-Europaeischen-Gerichtshof-4539396.html
[5] https://www.heise.de/news/Bundesnetzagentur-setzt-Vorratsdatenspeicherung-aus-3757527.html
[6] https://www.heise.de/news/EuGH-Urteile-Der-alte-Zombie-Vorratsdatenspeicherung-lebt-4922543.html
[7] https://www.heise.de/news/Europaeischer-Gerichtshof-zur-Vorratsdatenspeicherung-Nein-aber-4921508.html
[8] https://www.heise.de/newsletter/anmeldung.html?id=ki-update&wt_mc=intern.red.ho.ho_nl_ki.ho.markenbanner.markenbanner
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