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CDU/CSU lehnt zusÀtzlichen Whistleblower-Schutz ab

Stefan Krempl, Dusan Zivadinovic

GrĂŒne und Linke setzen sich im Bundestag fĂŒr ein Gesetz ein, mit dem Hinweisgeber besser vor Diskriminierungen bewahrt werden sollen. Die SPD teilt das Anliegen prinzipiell, doch der Koalitionspartner stellt sich quer.

Hans-Christian Ströbele hat am Freitag im Bundestag fĂŒr einen besseren gesetzlichen Schutz von Whistleblowern geworben. "Wir wollen mehr Transparenz, mehr AufklĂ€rung in unserer Gesellschaft wagen", gab der GrĂŒne als Losung aus. DafĂŒr sei es dringend erforderlich, das Wirken von Arbeitnehmern zu unterstĂŒtzen, die MissstĂ€nde im Betrieb oder in der Behörde aufdecken. Dies hĂ€tten auch der Europarat und der EuropĂ€ische Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte angemahnt.

Die GrĂŒnen haben einen Gesetzentwurf [1] eingebracht, der Hinweisgeber unter bestimmten UmstĂ€nden straffrei stellen soll. Im BĂŒrgerlichen Gesetzbuch (BGB) wollen sie festschreiben, dass ein Mitarbeiter sich zuerst an eine innerbetriebliche Stelle wenden muss, wenn er auf MissstĂ€nde aufmerksam wird. Existiert eine solche nicht oder kommt der Arbeitgeber dem Abhilfeverlangen nicht nach, soll der Arbeitnehmer sich an die Öffentlichkeit wenden dĂŒrfen.

Vergleichbare Regeln sind fĂŒr Beamte vorgesehen. Bei der Initiative handele es sich nicht um eine Lex Edward Snowden, stellte Ströbele klar. Sie solle aber auch solchen Whistleblowern helfen. Staats- und Dienstgeheimnisse dĂŒrften nicht mehr absolut gesetzt werden. Bei einer massenhaften Verletzung der Grundrechte von Millionen von BĂŒrgern sei es gerechtfertigt, mit Dokumenten etwa an die Presse zu gehen.

Es sei "höchste Zeit, dass wir endlich ein Whistleblower-Schutzgesetz auf den Weg bringen", konstatierte auch die Linke Karin Binder. Wer derzeit auf unhaltbare ZustĂ€nde etwa im Krankentransport oder in Heimen hinweise, werde hĂ€ufig einfach entlassen. Wichtig sei es, in den Schutzbereich auch Angehörige von Geheimdiensten und MilitĂ€r einzubeziehen. Die Linksfraktion fordert in einem eigenen Antrag [2] die Bundesregierung zum Handeln auf. FĂŒr die SPD lobte Markus Paschke, dass "AufklĂ€rer" mit ihrem Insiderwissen "einen großen Dienst an unserer Gesellschaft leisten". Der Gesetzgeber sei daher in der Pflicht, "ihnen Rechtssicherheit zu geben". Im Entwurf der GrĂŒnen machte er aber noch zu viele "unbestimmte Rechtsbegriffe" aus, deren Ausgestaltung wieder bei den Gerichten lĂ€ge.

"Es besteht kein Handlungsbedarf", meinte dagegen Wilfried Oellers von der CDU/CSU-Fraktion. Der Christdemokrat lobte zwar die Zivil-Courage von Hinweisgebern, empfand die existierenden Schutzvorgaben wie etwa das "generelle Maßregelverbot" von Arbeitnehmern im BGB als ausreichend. Die auf dem Tisch liegenden VorschlĂ€ge brĂ€chten keinen Mehrwert. Im Einklang mit einem Auftrag im Koalitionsvertrag prĂŒft die Bundesregierung derweil noch [3], ob das deutsche Recht beim Whistleblower-Schutz internationalen Übereinkommen oder Empfehlungen entspricht. Schwarz-Gelb hatte 2013 VorstĂ¶ĂŸe von SPD, Linken und GrĂŒnen fĂŒr eine Besserstellung von Hinweisgebern abgeblockt [4]. (dz [5])


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https://www.heise.de/-2444816

Links in diesem Artikel:
[1] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/030/1803039.pdf
[2] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/030/1803043.pdf
[3] https://www.heise.de/news/Bundesregierung-kommt-beim-Whistleblower-Schutz-nicht-voran-2305694.html
[4] https://www.heise.de/news/Schwarz-Gelb-will-Whistleblower-Schutz-nicht-nachbessern-1888532.html
[5] mailto:dz@ct.de