Bundesverfassungsgericht verkündet Ende Februar Urteil zu Online-Durchsuchungen
Am 27. Februar will das Gericht sein Grundsatzurteil zu den unter anderem vom Bundesinnenministerium geforderten Online-Durchsuchungen verkünden.
Das Bundesverfassungsgericht wird am 27. Februar sein Grundsatzurteil in dem Verfahren "Online-Durchsuchung" verkünden. Das teilt das Gericht heute mit [1]. Die Sitzung ist für 10 Uhr anberaumt. Die mündliche Verhandlung hatte am 10. Oktober stattgefunden [2].
In dem Verfahren geht es um das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das als bisher einziges Gesetz das heimliche Ausspähen privater Computer erlaubt. Dagegen hatten die Autorin Bettina Winsemann [3] (alias Twister), ein Mitglied der Partei Die Linke und drei Rechtsanwälte voriges Jahr Verfassungsbeschwerde eingelegt. Zu den Klägern gehört auch der FDP-Politiker Gerhart Baum [4]. Das Verfahren hat grundsätzliche Bedeutung für die Einführung der Befugnis zur Online-Durchsuchung.
Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:
(anw [6])
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[1] http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-013.html
[2] https://www.heise.de/news/NRW-Regierung-Hier-gibt-es-keine-Online-Durchsuchung-183591.html
[3] https://www.heise.de/news/Verfassungsbeschwerde-gegen-Online-Durchsuchungen-in-NRW-eingelegt-144446.html
[4] https://www.heise.de/news/Ex-Bundesinnenminister-legt-Verfassungsbeschwerde-gegen-Online-Durchsuchung-ein-152143.html
[5] https://www.heise.de/hintergrund/Von-der-Anti-Terror-Gesetzgebung-ueber-die-Anti-Terror-Datei-zum-Schaeuble-Katalog-302578.html
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