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Bundesverfassungsgericht: Urteil zum Fernmeldegeheimnis bei E-Mail im MĂ€rz

Dr. Marc Störing

Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird sein mit Spannung erwartetes Urteil im Verfahren um das Fernemeldegeheimnis bei Verbindungsdaten von E-Mails und Handys am 2. MĂ€rz bekannt geben.

Der zweite Senat [1] des Bundesverfassungsgerichts wird sein mit Spannung erwartetes Urteil im Verfahren um das Fernemeldegeheimnis bei Verbindungsdaten von E-Mails und Handys am 2. MĂ€rz verkĂŒnden, gab das Gericht [2] am heutigen Dienstag bekannt [3]. Gegenstand des am 23. November 2005 verhandelten Verfahrens [4] ist die Frage, wie weit das Fernmeldegeheimnis im Hinblick auf Verkehrsdaten (ehemals "Verbindungsdaten") reicht.

Vor dem Karlsruher Gericht hatte eine Richterin geklagt, die von den Ermittlungsbehörden der Verletzung von Dienstgeheimnissen verdĂ€chtigt wurde. Um Kenntnisse ĂŒber die von der VerdĂ€chtigen vorgenommenen Kommunikation zu erlangen, durchsuchten die Ermittler Dienstzimmer und Privatwohnung der Richterin und stellten im Zuge der Beschlagnahme Computer und Einzelverbindungsnachweise des Handys sicher. Nachdem das zustĂ€ndige Landgericht Karlsruhe die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen nicht feststellte, legte die Betroffene Verfassungsbeschwerde ein: Da der Durchsuchungsbeschluss dem Zugriff auf gespeicherte Verbindungsdaten ihres E-Mail-Verkehrs sowie auf Einzelverbindungsnachweise ihres Handys gedient hĂ€tte, stellte dies eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses nach Art. 10 [5] Abs. 1 Grundgesetz [6] dar. Denn nicht im Wege der einfachen Durchsuchung, sondern nur im Zuge der strengeren Vorschrift der Paragraphen 100g [7] und 100h [8] der Strafprozessordnung (StPO [9]) sei der Zugriff auf Verkehrsdaten zulĂ€ssig.

Die Richter des zweiten Senats entscheiden nun insbesondere ĂŒber die Frage, wie weit das Fernmeldegeheimnis nach Ablauf der Kommunikation noch reicht. Beobachter erwarten von dem Urteil auch eine Signalwirkung im Hinblick auf die in der EU beschlossene Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten [10]. Ob das Gericht in seinem Urteil am 2. MĂ€rz den grundrechtlichen Schutz von Verkehrsdaten festigt, wird daher mit Spannung erwartet.

Siehe dazu auch:

(Marc Störing) / (jk [12])


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https://www.heise.de/-172960

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[1] http://www.bundesverfassungsgericht.de/cgi-bin/link.pl?richter
[2] http://www.bundesverfassungsgericht.de/
[3] http://www.bundesverfassungsgericht.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/bvg06-009.html
[4] https://www.heise.de/news/Bundesverfassungsgericht-verhandelt-Zugriffsmoeglichkeiten-auf-E-Mail-151242.html
[5] http://www.jura.uni-sb.de/BIJUS/grundgesetz/art10.htm
[6] http://www.jura.uni-sb.de/BIJUS/grundgesetz/
[7] http://bundesrecht.juris.de/stpo/BJNR006290950BJNE067401301.html
[8] http://bundesrecht.juris.de/stpo/BJNR006290950BJNE067503301.html
[9] http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stpo/
[10] https://www.heise.de/news/EU-Parlament-beschliesst-massive-ueberwachung-der-Telekommunikation-157997.html
[11] https://www.heise.de/news/Bundesverfassungsgericht-verhandelt-Zugriffsmoeglichkeiten-auf-E-Mail-151242.html
[12] mailto:jk@heise.de