Bundestagsanalyse: Vorratsdatenspeicherung hilft Ermittlern nicht wirklich
Laut einer Untersuchung des wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments hat die Protokollierung von Nutzerspuren in EU-LĂ€ndern die AufklĂ€rungsquoten nicht groĂ verĂ€ndert. Die EU-Kommission verklagt derweil Schweden erneut wegen Nichtumsetzung der MaĂnahme.
Die FDP erhĂ€lt in ihrer ablehnenden Haltung zu einer NeueinfĂŒhrung der Vorratsdatenspeicherung UnterstĂŒtzung vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags. Eine Sachstandsanalyse der Parlamentsforscher, die heise online vorliegt (Az.: WD 7  3000  036/11), hat in der EU keine Hinweise dafĂŒr gefunden, dass eine verdachtsunabhĂ€ngige Protokollierung von Nutzerspuren den Ermittlern nachweisbar bei ihrer Arbeit hilft. "In den meisten LĂ€ndern kam es in den Jahren 2005 bis 2010 zu keinen signifikanten Ănderungen der AufklĂ€rungsquote", heiĂt es in dem neunseitigen Bericht. Die Rate der TĂ€terermittlung sei ein "wichtiger Indikator des Strafverfolgungssystems".
Die Analyse gibt zunĂ€chst einen Ăberblick ĂŒber die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in den Mitgliedsstaaten. Demnach fehlt eine entsprechende nationale Regelung in Ăsterreich und Schweden nach wie vor gĂ€nzlich. In Deutschland [1] und RumĂ€nien [2] seien einschlĂ€gige Bestimmungen aufgrund von Verfassungsgerichtsurteilen wieder auĂer Kraft gesetzt worden. Lediglich in Lettland sei die AufklĂ€rungsquote zwischen 2006 und 2007 erheblich angestiegen, was aber mit der EinfĂŒhrung eines neuen strafrechtlichen Verfahrens zusammenhĂ€nge und nicht auf die Implementierung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zurĂŒckzufĂŒhren sei.
Ăberwiegend liegen gemÀà dem Papier Informationen zu Effekten der Protokollierung von Nutzerspuren auf die AufklĂ€rungsquote von Straftaten in den einzelnen Mitgliedsstaaten nicht vor. Statistische Daten zu dieser Fragestellung seien bislang noch kaum erhoben worden. Dies liege wohl auch daran, dass der Zeitraum, der seit der Umsetzung in den Mitgliedsstaaten vergangen ist, fĂŒr aussagekrĂ€ftige Nachweise schlicht zu kurz sei. Allein aus Sicht Zyperns liege es nahe, dass die Vorratsdatenspeicherung dem Erfolg polizeilicher Ermittlungen zugute komme. Zahlen dazu hat das Land aber nicht vorgelegt. Andererseits gab etwa ein Leitungsbeamter der finnischen Polizei zu Protokoll, dass ein Effekt der Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten nicht spĂŒrbar sei. In seinem Land sank die AufklĂ€rungsrate zuletzt leicht von 61,5 Prozent im Jahr 2009 auf 59,3 Prozent im Folgejahr.
FĂŒr den Vorsitzenden der FDP-Arbeitsgruppe Recht, Marco Buschmann, ist damit klar, dass das anlasslose Speichern von Telekommunikationsdaten nur auf Kosten der Freiheit gehe, wĂ€hrend es die Sicherheit der BĂŒrger nicht erhöhe. Die von ihm in Auftrag gegebene Untersuchung habe klar bestĂ€tigt, dass es keinen Beleg dafĂŒr gebe, dass die Vorratsdatenspeicherung zu einer effektiveren Strafverfolgung fĂŒhre. In mehreren europĂ€ischen Staaten â einschlieĂlich Deutschlands [3] â seien die AufklĂ€rungsquoten der Sicherheitsbehörden nach der EinfĂŒhrung einer Pflicht zur Protokollierung der Nutzerspuren sogar zurĂŒckgegangen. Eine Studie des Max-Planck-Instituts fĂŒr Strafrecht in Freiburg hatte im Jahr 2008 ergeben [4], dass die Verfolgung von Straftaten im Untersuchungszeitraum 2003 und 2004 nur um 0,002 Prozent durch eine Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten hĂ€tte verbessert werden können.
Die EU-Kommission hat Schweden unterdessen wegen der Nichtumsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erneut vor den EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH) zitiert. Dreieinhalb Jahre nach Ablauf der Implementierungsfrist seien durch das VersĂ€umnis "negative Auswirkungen fĂŒr den Binnenmarkt fĂŒr elektronische Kommunikation und die Ermittlungs- und StrafverfolgungstĂ€tigkeit der Polizei- und Justizbehörden in FĂ€llen von schwerer KriminalitĂ€t zu befĂŒrchten", glaubt die BrĂŒsseler Regierungseinrichtung. Der EuGH hatte Schweden im vergangenen Jahr wegen NichterfĂŒllung seiner Pflichten bereits erstmals verurteilt [5]. Daraufhin legte die Regierung in Stockholm einen Gesetzesentwurf zur Anwendung der Vorgaben vor. Mitte MĂ€rz beschloss [6] das schwedische Parlament aber, die Abstimmung darĂŒber um ein Jahr zu verschieben.
Der EuGH soll nach dem Willen der Kommission nun ein empfindliches Strafgeld gegen den EU-Staat verhĂ€ngen. Man habe dem Gerichtshof vorgeschlagen, Schweden fĂŒr jeden Verzugstag von der VerkĂŒndung des erwarteten zweiten Urteils an bis zur Beendigung des VerstoĂes mit einem Zwangsgeld in Höhe von 40.947 Euro und fĂŒr den Zeitraum zwischen dem ersten Beschluss der Luxemburger Richter und dem zweiten mit einer pauschalen GeldbuĂe in Höhe von 9597 Euro pro Tag zu belegen. (jk [7])
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[1] https://www.heise.de/news/Karlsruhe-kippt-Vorratsdatenspeicherung-2-Update-943695.html
[2] https://www.heise.de/news/Rumaenisches-Verfassungsgericht-Vorratsdatenspeicherung-verstoesst-gegen-Menschenrechte-870904.html
[3] https://www.heise.de/news/Mehrwert-von-Vorratsdaten-bei-der-Strafverfolgung-erneut-angezweifelt-1178285.html
[4] https://www.heise.de/news/Studie-Vorratsdatenspeicherung-nutzt-der-Strafverfolgung-kaum-190877.html
[5] https://www.heise.de/news/Schweden-widersetzt-sich-der-Vorratsdatenspeicherung-923756.html
[6] http://www.heise.de/tp/blogs/5/149469
[7] mailto:jk@heise.de
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