Bundesrat will Datenschutz in Social Networks stÀrken
Die LĂ€nderkammer hat einen Gesetzesantrag Hessens beschlossen, wonach die Betreiber von Plattformen fĂŒr nutzergenerierte Inhalte bei der Neuanmeldung die höchste Sicherheitsstufe einstellen sollen. FĂŒr Cookies sind schĂ€rfere Regeln geplant.
Der Bundesrat drĂ€ngt darauf, den Datenschutz auf Online-Plattformen fĂŒr nutzergenerierte Inhalte zu verbessern. Die LĂ€nderkammer hat dazu auf Initiative Hessens einen Gesetzesantrag [1] (PDF-Datei) beschlossen, wonach Betreiber sozialer Netzwerke und vergleichbarer Dienste fĂŒr neue Nutzer zunĂ€chst die höchste Sicherheitsstufe "gemÀà dem Stand der Technik" einstellen mĂŒssen. Das soll durch eine Rechtsverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums nĂ€her konkretisiert werden können. Den Anwendern bliebe es dann freigestellt, die Datenschutzbestimmungen in Eigenregie wieder zu lockern und ihren BedĂŒrfnissen anzupassen. AuĂerdem wollen die LĂ€nder zudem vorgeben, dass externe Suchmaschinen anfangs nicht auf Profilinhalte zugreifen dĂŒrfen.
Der Entwurf zur Ănderung des Telemediengesetzes [2] (TMG), der nun im Bundestag weiter beraten werden muss, sieht auch vor, dass Anbieter ĂŒber die Risiken der Veröffentlichung persönlicher Daten ausfĂŒhrlich informieren mĂŒssen. Die Nutzer sollen jederzeit selbst veranlassen können, dass die in dem Telemediendienst publizierten Daten wieder gelöscht oder zumindest gesperrt werden. Sollte dies technisch schwierig sein, mĂŒssten persönliche Daten auf jeden Fall auf Wunsch anonymisiert werden.
Vor allem Kinder und Jugendliche unterschĂ€tzten oft die "erheblichen Gefahren fĂŒr ihre Persönlichkeitsrechte und die PrivatsphĂ€re", heiĂt es zur BegrĂŒndung. Dabei gehe es nicht nur um Kontakte zu PĂ€dophilen etwa in SchĂŒlernetzwerken. Vielen Nutzern sei auch nicht bewusst, dass einmal veröffentlichte Daten oder Fotos wie an einem schwarzen Brett sichtbar seien und weiterverwendet werden dĂŒrften. Die damit ausgelösten Probleme könnten von IdentitĂ€tsdiebstahl bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes reichen.
Auf Empfehlung [3] (PDF-Datei) des Verbraucherausschusses hin plĂ€diert der Bundesrat zudem dafĂŒr, die Bestimmungen ĂŒber den Einsatz von Cookies und weiterer "SchnĂŒffel-Software" aus der EU-Datenschutzrichtlinie fĂŒr die elektronische Kommunikation [4] umzusetzen. Manipulationen an Dateien, die auf dem EndgerĂ€t eines Teilnehmers oder Nutzers gespeichert sind, sind demnach nur noch erlaubt, wenn der Betroffene "auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen" eingewilligt hat. Ausgenommen bleiben Verfahren, deren "alleiniger Zweck die DurchfĂŒhrung der Ăbertragung einer Nachricht ĂŒber ein elektronisches Kommunikationsnetz ist", damit ein ausdrĂŒcklich gewĂŒnschter Dienst zur verfĂŒgbar gemacht werden kann. Wenn es technisch durchfĂŒhrbar und wirksam ist, sollen die Nutzer ihr EinverstĂ€ndnis laut der "E-Privacy-Richtlinie [5]" auch ausdrĂŒcken können, indem sie ihren Web-Browser oder eine andere Anwendung entsprechend einstellen. Die Bundesregierung hĂ€lt es bislang nicht fĂŒr nötig [6], die Klausel umzusetzen. (anw [7])
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[1] http://www.bundesrat.de/cln_179/SharedDocs/Drucksachen/2011/0101-200/156-11%2CtemplateId%3Draw%2Cproperty%3DpublicationFile.pdf/156-1-11.pdf
[2] https://www.heise.de/news/Neue-Regeln-fuer-Telemedien-in-Kraft-151783.html
[3] http://www.bundesrat.de/cln_179/SharedDocs/Drucksachen/2011/0101-200/156-1-11%2CtemplateId%3Draw%2Cproperty%3DpublicationFile.pdf/156-1-11.pdf
[4] https://www.heise.de/news/EU-Abgeordnete-beschliessen-Reformentwurf-zur-E-Privacy-Richtlinie-180529.html
[5] https://www.heise.de/news/Weiter-Verwirrung-ueber-Folgen-der-EU-Cookie-Richtlinie-1240601.html
[6] https://www.heise.de/news/Umsetzung-der-EU-Cookie-Richtlinie-hakt-1204788.html
[7] mailto:anw@heise.de
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