Bundesrat stellt Anti-Piraterie-Abkommen ACTA in Frage
Es sei unklar, ob der geplante Vertrag einer vergleichsweise kleinen Staatengemeinschaft "der richtige Weg zu einem umfassenden Schutz von geistigen Eigentum und vor ProduktfÀlschung" sei, meint die LÀnderkammer.
Der Bundesrat hat am heutigen Freitag eine deutliche EinschrĂ€nkung des geplanten [1] Anti-Piraterie-Abkommen ACTA gefordert. Einer solchen Vereinbarung dĂŒrfe die Bundesregierung nur zustimmen, wenn es vollstĂ€ndig dem bereits bestehenden EU-Recht entspreche, hĂ€lt die LĂ€nderkammer in einer auf Antrag [2] (PDF-Datei) Hamburgs verabschiedeten Resolution fest. ACTA dĂŒrfe auch nicht "der Entwicklung des materiellen Rechts des geistigen Eigentums" in der EU vorgreifen und keine Ănderung der derzeitigen Rechtslage in Deutschland im nicht-kommerziellen Bereich zur Folge haben.
In der BegrĂŒndung der EntschlieĂung stellen die LĂ€nder das von fĂŒhrenden Industriestaaten, der EU, den USA und SchwellenlĂ€ndern wie Mexiko ausgearbeitete Abkommen auch prinzipiell in Frage. Es sei unklar, ob ein solcher Vertrag einer vergleichsweise kleinen Staatengemeinschaft "der richtige Weg zu einem umfassenden Schutz von geistigen Eigentum und vor ProduktfĂ€lschung" sein könne. "Zwingender Bestandteil zur möglichst umfangreichen GewĂ€hrleistung der Rechte an immateriellen GĂŒtern sei "ein möglichst weitgreifendes Abkommen" unter Einbezug denkbar vieler Nationen. Es sei bedauerlich, dass nicht im Rahmen der Weltorganisation fĂŒr geistiges Eigentum (WIPO) oder der Welthandelsgesellschaft (WTO) bereit stehende Strukturen etwa fĂŒr die DurchfĂŒhrung von Konsultationen zum Tragen kĂ€men.
Sollte der Plan trotzdem weiter verfolgt werden, will der Bundesrat sicherstellen, dass die Grundrechte der BĂŒrger einschlieĂlich des Rechts auf PrivatsphĂ€re und Schutzvorkehrungen wie der Richtervorbehalt geachtet wĂŒrden. Nötig sei eine substanzielle Beteiligung der nationalen Gesetzgebungsorgane und des EU-Parlaments an den weiteren Verhandlungen angesichts "der weitreichenden Bedeutung fĂŒr die Freiheitsrechte". Ferner begrĂŒĂen die LĂ€nder die Auflage [3] der EU-Abgeordneten fĂŒr die EU-Kommission, eine AbschĂ€tzung der Folgen der Umsetzung von ACTA fĂŒr die Grundrechte und den Datenschutz durchzufĂŒhren. EingefĂŒgt hat der Bundesrat auf Empfehlung seines Europaausschusses noch eine Erinnerung an einen frĂŒheren Beschluss, dass jenseits der BemĂŒhungen zum Abschluss multinationaler Vereinbarungen "auch fair ausgestaltete bilaterale Freihandelsabkommen der EU verstĂ€rkt genutzt werden sollten", um so Mindeststandards zum Schutz etwa von Urheber-Patent- und Markenrechten zu verankern.
(uk [4])
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[2] http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Drucksachen/2010/0201-300/201-10,temp%20lateId=raw,property=publicationFile.pdf/201-10.pdf
[3] https://www.heise.de/news/EU-Parlament-fordert-Einschraenkung-des-Anti-Piraterie-Abkommens-ACTA-950871.html
[4] mailto:uk@ct.de
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