Bundesrat soll bei der Bestandsdatenauskunft nachbessern
Die Gesellschaft fĂŒr Informatik und DatenschĂŒtzer haben die LĂ€nderkammer aufgefordert, verfassungsrechtliche MĂ€ngel im Gesetzentwurf des Bundestags zum Zugriff auf IP-Adressen und Passwörter auszurĂ€umen.
Die Gesellschaft fĂŒr Informatik (GI) und DatenschĂŒtzer haben den Bundesrat aufgefordert, "gravierende verfassungsrechtliche MĂ€ngel" im Gesetzentwurf des Bundestags [1] zur Reform der Bestandsdatenauskunft auszurĂ€umen. Sie wĂŒrde zu einer "betrĂ€chtlichen Erweiterung der Befugnisse der Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden" fĂŒhren, warnt [2] der Arbeitskreis "Datenschutz und IT-Sicherheit" der GI. Es werde nicht nur das Telekommunikationsgeheimnis "im Kern ausgehöhlt", sondern auch das neue Grundrecht [3] auf Vertraulichkeit und IntegritĂ€t von IT-Systemen massiv verletzt.
Der Informatikerverein reibt sich daran, dass Telekommunikationsanbieter nicht nur die Daten aus den VertrĂ€gen mit ihren Kunden sowie PINs und PUKs fĂŒr Mobiltelefone herausgeben mĂŒssten, sondern auch gespeicherte Passwörter fĂŒr E-Mail-Konten oder Cloud-Dienste. Ăber solche Accounts fĂ€nden sich zudem hĂ€ufig auch Zugangsdaten zu sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter. Praktisch könne "auf alle vom Nutzer im Internet gespeicherten Daten zugegriffen werden". Da Provider auch verpflichtet wĂŒrden, Verbindungsdaten auszuwerten, drohe eine "Vorratsdatenspeicherung durch die HintertĂŒr". Die weitgehenden Zugriffsmöglichkeiten stĂŒnden Fahndern schon bei einfachen Ordnungswidrigkeiten offen; teils wĂŒrde es Diensteanbietern gar verboten, ihre Kunden ĂŒber eine Datenweitergabe zu informieren.
Das UnabhĂ€ngige Landeszentrum fĂŒr Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) erkennt zwar an [4], dass die Abgeordneten einige Punkte am ursprĂŒnglichen Regierungsentwurf [5] nachgebessert hĂ€tten. Der Entwurf mache aber nach wie vor keinen Unterschied zwischen einer reinen Bestandsdatenauskunft und der "wesentlich schwerwiegenderen Abfrage, welchem Nutzer eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war". Auch der erhöhte Schutzbedarf von Zugangssicherungscodes werde nicht hinreichend berĂŒcksichtigt, Benachrichtigungspflichten blieben löchrig. Der ULD-Leiter Thilo Weichert meint daher, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form erneut [6] vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden dĂŒrfte.
Der federfĂŒhrende Innenausschuss des Bundesrats entscheidet am Donnerstag ĂŒber eine mögliche Empfehlung zum Ăndern der Vorlage aus dem Parlament. Im Plenum wird die LĂ€nderkammer Anfang Mai beschlieĂen, ob sie Korrekturen fĂŒr nötig hĂ€lt. Da die SPD den Entwurf im Bundestag mitgetragen hat, ist mit groĂem Widerstand des Bundesrats bislang nicht zu rechnen. Einige LĂ€nder arbeiten parallel [7] bereits an eigenen, teils weitgehenden neuen Regeln zur Bestandsdatenauskunft. (anw [8])
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[1] https://www.heise.de/news/Bundestag-regelt-Zugriff-auf-IP-Adressen-und-Passwoerter-neu-1827846.html
[2] https://www.gi.de/aktuelles/meldungen/detailansicht/article/geplante-gesetzesaenderung-hoehlt-telekommunikationsgeheimnis-aus-und-verletzt-grundrecht-auf-vertr.html
[3] https://www.heise.de/news/Neues-Computer-Grundrecht-schuetzt-auch-Laptops-und-Daten-im-Arbeitsspeicher-184298.html
[4] https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20130417-pe-tkg-bestandsdaten.html
[5] https://www.heise.de/news/Bundesregierung-will-Auskunft-ueber-IP-Adressen-neu-regeln-1736347.html
[6] https://www.heise.de/news/Karlsruhe-beschraenkt-Verwendung-von-Telekommunikationsdaten-1442139.html
[7] https://www.heise.de/news/Hamburg-will-Zugriff-auf-IP-Adressen-und-Passwoerter-neu-regeln-1840071.html
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