Bundeskabinett segnet Datenweitergabe an die USA ab
Heute hat das Bundeskabinett einem im MĂ€rz zwischen den USA und Deutschland unterzeichneten Abkommen zugestimmt.
Das Bundeskabinett hat heute der Unterzeichnung eines Abkommens zwischen den USA und Deutschland zur BekĂ€mpfung "schwerwiegender KriminalitĂ€t" zugestimmt. Es sieht unter anderem den verstĂ€rkten Austausch von Personen-Informationen ĂŒber TerrorverdĂ€chtige vor. Das von DatenschĂŒtzern kritisierte Abkommen [1] hatten im MĂ€rz bereits Bundesinnenminister Wolfgang SchĂ€uble und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zusammen mit dem US-amerikanischen Justizminister Michael Bernard Mukasey und dem US-Minister fĂŒr Innere Sicherheit Michael Chertoff in Berlin unterzeichnet. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen.
Die beiden Staaten wollen Informationen zu Personen austauschen, die dem terroristischen Umfeld zugerechnet werden. Ziel ist es, Bedrohungen zu erkennen und abzuwehren, bevor SchĂ€den eintreten, heiĂt es in einer Mitteilung [2] des Bundesinnenministeriums. Ăbermittelt werden sollen Daten zur Identifizierung der Person wie Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Informationen zu UmstĂ€nden, die den Terrorismusverdacht begrĂŒnden.
Auch werde mit dem Abkommen die Grundlage fĂŒr einen automatisierten Austausch von Fingerabdruck- und DNA-Daten im Hit/No-Hit-Verfahren nach Vorbild des Vertrags von PrĂŒm [3] geschaffen, der im Jahr 2005 zwischen mehreren EU-Mitgliedsstaaten geschlossen wurde. Dabei gewĂ€hren sich die Vertragsstaaten gegenseitig einen begrenzten Zugriff auf die DatensĂ€tze ihrer nationalen DNA- und Fingerabdruckdatenbanken fĂŒr einen automatisierten Abgleich. Die davon betroffenen FundstellendatensĂ€tze enthalten keine unmittelbar identifizierenden Daten. Hier mĂŒssen die USA noch die rechtlichen und technischen Voraussetzungen schaffen.
Aufgenommen wurden in das Abkommen auch Regelungen ĂŒber die zulĂ€ssige Verwendung ĂŒbermittelter Daten und ihre vertrauliche Behandlung, die Berichtigung unrichtiger und die Löschung nicht mehr erforderlicher Daten sowie Informationspflichten ĂŒber die Weiterverarbeitung. Daten ĂŒber die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Ăberzeugungen oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder die Gesundheit und das Sexualleben dĂŒrfen nur zur VerfĂŒgung gestellt werden, wenn sie "besonders relevant" sind. (anw [4])
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[1] https://www.heise.de/news/Datenschuetzer-kritisiert-Datenweitergabe-an-die-USA-189366.html
[2] http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_122688/Internet/Content/Nachrichten/Pressemitteilungen/2008/06/Abkommen__Zusammenarbeit__Bekaempfung__schwerwiegender__Kriminalitaet__Deutschland__USA.html
[3] https://www.heise.de/news/EU-Staaten-wollen-polizeilichen-Datenaustausch-intensivieren-163810.html
[4] mailto:anw@heise.de
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