BranchenverbÀnde fordern einheitliche IT-Zollbestimmungen 22 Kommentare
Schon einmal gewundert, warum Digitalkameras allesamt maximal 29 Minuten und 59 Sekunden Videos am StĂŒck aufnehmen können? Das hat keinen technischen, sondern einen zollrechtlichen Hintergrund. EuropĂ€ische IT-BranchenverbĂ€nde fordern nun die Abschaffung von uneinheitlichen Einfuhrabgaben.
Schon einmal gewundert, warum Digitalkameras allesamt maximal 29 Minuten und 59 Sekunden Videos am StĂŒck aufnehmen können? Das hat mitnichten einen technischen Hintergrund. Schuld ist eine Zollbestimmung (AuĂenhandels-Warennummer [1] 852580 bzw 852540), die alles, was darĂŒber hinaus geht, mit einer fĂŒnfprozentigen Einfuhrabgabe belegt, weil das GerĂ€t dann als Camcorder gilt. Weitere Ungereimtheiten gibt es im Bereich von Set-Top-Boxen oder MultifunktionsgerĂ€ten.
Zwanzig europĂ€ische IT-BranchenverbĂ€nde, darunter der hiesige Photoindustrie-Verband [2], fordern die EU nun auf, endlich einige Richtlinien des Informationstechnologie-Akommens (ITA) zu befolgen, in dem sich die EU verpflichtete, Einfuhrabgaben auf alle in den AnhĂ€ngen zum ITA aufgelisteten IT-Produkte zu eliminieren. Ferner sollen keine willkĂŒrlichen und einseitigen KlassifizierungsmaĂnahmen von IT-Produkten verabschiedet werden, die in der Anwendung abgabenpflichtiger Behandlung solcher Produkte resultieren.
Am 16. August 2010 veröffentlichte die WTO ihren Panel-Bericht zur von den Vereinigten Staaten (USA), Japan und Taiwan eingereichten Klage bezĂŒglich der EU Zollbehandlung von digitalen MultifunktionsgerĂ€ten, Flachbildschirmen und Set-Top-Boxen. Die Klage wurde beim WTO Dispute Settlement Body eingereicht, nachdem der von den USA und Japan am 28. Mai 2008 gestellte Antrag auf formelle Beratungen, dem sich spĂ€ter Taiwan anschloss, zu keiner zufriedenstellenden Lösung fĂŒhrte. Der Panel-Bericht unterstĂŒtzte alle Forderungen der KlĂ€ger und bestĂ€tigte, dass die EU das ITA durch Erhebung von Abgaben auf die vorstehend angefĂŒhrten Produkte verletzt. Der Panel forderte daher die EU auf, die relevanten MaĂnahmen in Einklang mit ihren Verpflichtungen unter GATT 1884 zu bringen und die abgabenfreie Behandlung der vorstehend angefĂŒhrten Produkte sicherzustellen â was bis heute nicht geschehen ist.
Im Fokus der VerbÀnde liegen ebenso die Vereinigten Arabischen Emirate (UAE), ebenfalls einem ITA-Mitgliedsstaat. Auch hier stellte man fest, dass die UAE weiterhin eine Einfuhrabgabe von 5 Prozent auf die genannten GerÀte erhebt. (cm [3])
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[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Warenverzeichnis_f%C3%BCr_die_Au%C3%9Fenhandelsstatistik
[2] http://www.photoindustrie-verband.de/
[3] mailto:cm@ct.de
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