Bisher höchste Haftstrafe gegen Mitarbeiter von Kino.to
Das Amtsgericht Leipzig setzt in den Verfahren gegen die HintermĂ€nner des stillgelegten Streamingportals ein deutliches Zeichen: Ein Server-Administrator muss fĂŒr ĂŒber drei Jahre ins GefĂ€ngnis.
Das Amtsgericht Leipzig hat am Mittwoch einen weiteren Beteiligten des von den Behörden stillgelegten Streaming-Portals [1] Kino.to zu einer Haftstrafe verurteilt. Ein 47-JĂ€hriger, der nach Ăberzeugung des Gerichts Serverinfrastruktur im Ausland fĂŒr das Portal organisiert und einen eigenen Filehoster betrieben hat, wurde nach Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU [2]) vom Donnerstag zu drei Jahren und fĂŒnf Monaten Haft verurteilt.
Der Angeklagte habe das GeschĂ€ftsmodell Kino.to von Anfang an mitentwickelt und perfektioniert, meldet [3] die GVU mit Bezug auf die UrteilsbegrĂŒndung. Allen Mitarbeitern von Kino.to sei bewusst gewesen, dass dort Rechtsverletzungen vonstatten gingen. "Es muss mit aller Deutlichkeit gezeigt werden, dass solche Rechtsverletzungen nicht geduldet werden können", zitiert die Organisation der Filmbranche den Vorsitzenden Richter. Der habe darĂŒber hinaus festgestellt, dass beim Streaming von Inhalten eine Verbreitung und VervielfĂ€ltigung stattfinde.
Der Verurteilte sei fĂŒr Anmietung und Betrieb von Servern im Ausland verantwortlich gewesen, heiĂt es in der Mitteilung weiter. DarĂŒber hinaus habe der 47-JĂ€hrige einen Filehoster betrieben, auf dem zuletzt Raubkopien von 10.754 unterschiedlichen Filmtiteln gespeichert gewesen sein sollen. Der Mann soll seit 2008 Einnahmen von mehr als 630.000 Euro durch Werbung und Provisionen fĂŒr Abofallen erzielt haben, davon sei etwa die HĂ€lfte als Gewinn geblieben.
Der Angeklagte habe ausgesagt, dass er zu dem Hauptbeschuldigten von Kino.to seit 2002 geschĂ€ftliche Beziehungen unterhielt, als er fĂŒr ihn einen Server in den USA anmietete. In den folgenden Jahren habe der als Internetprovider tĂ€tige Kleinunternehmer mit seinen Sprachkenntnissen dem Hauptbeschuldigten bei internationalen GeschĂ€ften geholfen, etwa einer FirmengrĂŒndung in Spanien.
Anfang Juni 2011 war das Portal aufgeflogen [4]. Die Behörden hatten bei Razzien in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden 13 VerdÀchtige festgenommen, von denen einige nach umfangreichen Aussagen wieder aus der Haft entlassen worden waren. Bei Durchsuchungen in 20 Wohnungen, GeschÀftsrÀume und Rechenzentren waren umfangreiche DatenbestÀnde [5] sichergestellt worden. Auf Konten in Spanien beschlagnahmten die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro.
Ende Oktober hatte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eine erste Anklage [6] beim Landgericht Leipzig erhoben. Anfang Dezember war ein 33-jĂ€hriger Webdesigner wegen gewerbsmĂ€Ăiger Urhbererrechtsverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft [7] verurteilt worden. Ein Administrator des Portals muss fĂŒr drei Jahre ins GefĂ€ngnis [8]. Ein sogenannter Uploader, der Filmkopien auf die Server hochgeladen hatte, kam mit einer BewĂ€hrungsstrafe [9] davon. Das Verfahren gegen den Hauptbeschuldigten steht noch aus. (vbr [10])
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[1] https://www.heise.de/news/kino-to-Polizeiaktion-gegen-Filmpiraten-1257486.html
[2] http://www.gvu-online.de
[3] http://gvu-online.de/25_186_3_Jahre_und_5_Monate_Haft_fuer_Serverbeschaffer_von_kino_to_Richter_Winderlich_stellt_in_Urteilsbegruendung_klar_Nutzen_von_illegalen_Streams_ist_rechtsverletzende_Verbreitung_und_Vervielfaeltigung.htm
[4] https://www.heise.de/news/kino-to-Polizeiaktion-gegen-Filmpiraten-1257486.html
[5] https://www.heise.de/news/Ermittler-stellen-bei-kino-to-riesige-Datenmenge-sicher-1329723.html
[6] https://www.heise.de/news/Erste-Anklage-nach-kino-to-Razzia-1364311.html
[7] https://www.heise.de/news/Haftstrafe-fuer-Mitarbeit-an-Filmportal-kino-to-1389294.html
[8] https://www.heise.de/news/Drei-Jahre-Haft-fuer-Kino-to-Admin-1391878.html
[9] https://www.heise.de/news/Weiteres-Urteil-im-Fall-Kino-to-1397205.html
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