"BND willfährig": Geheimes Sondervotum der Opposition zum NSA-Ausschuss im Netz

Linke und Grüne haben den BND in ihrem Sonderbericht zum NSA-Untersuchungsausschuss als "willfährigen Dienstleister" des großen US-Bruders gebrandmarkt. Das Dokument ist geheim eingestuft, aber bereits geleakt.

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Der Skandal erreicht den Bundestag

(Bild: dpa, Soeren Stache)

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Die Posse um weitgehende Schwärzungen und Versuche penibel genauer Geheimhaltung begleitet den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestag bis an sein Ende. Die Obleute der Linken und der Grünen beklagten sich am Mittwochabend auf Twitter, dass Schwarz-Rot ihr Sondervotum zu dem Gremium "ohne Begründung" in der Geheimschutzstelle des Bundestags versenken wolle, obwohl bereits viele Teile davon unkenntlich gemacht worden seien. Das CDU-Ausschussmitglied Tankred Schipanski keilte zurück, dass die Entscheidung "vollumfänglich begründet" sei, der Fehler bei der Opposition liege und diese wieder ohne Gründe skandalisiere. Das geschwärzte Sondervotum kann derweil jeder Interessierte bereits online nachlesen, da es Netzpolitik.org veröffentlicht hat.

Die Opposition wirft dem Bundesnachrichtendienst (BND) darin vor, ein "willfähriger Dienstleister der NSA" zu sein und so die Spionageabwehr durch das ebenfalls nicht gut wegkommende Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) weiter zu erschweren. Wirtschaftsspionage sogenannter befreundeter Staaten bleibe so trotz zahlreicher Hinweise ein "blinder Fleck", da die Staatsschützer "in den Denkmustern des Kalten Krieges" verharrten.

Generell stellen Linke und Grüne dem BND kein gutes Zeugnis aus. In der Kooperation mit der NSA habe der deutsche Partner bei der Überwachung satelliten- und kabelgestützter Datenverkehre vielfach "ohne Rechtsgrundlage" agiert, das Fernmeldegeheimnis "über Jahre unbefugt gebrochen" und "andauernden Rechtsbruch billigend in Kauf genommen". Die Verfasser des Votums, die sich mit CDU/CSU und SPD in weiten Bereichen nicht auf einen gemeinsamen Abschlussbericht einigen konnten, bescheinigen dem Auslandsgeheimdienst auch, "vorsätzlich an den Kontrollgremien vorbeigearbeitet" sowie "rechtswidrig" Daten erfasst und verarbeitet.

Als Beispiel führt die Opposition unter anderem ins Feld, dass der BND bei der gemeinsam mit der NSA betriebenen Abhörstation in Bad Aibling monatlich rund 1,3 Milliarden Daten an den technischen US-Geheimdienst transferiert zu haben, wobei "unzulässig" zwischen Inhalts- und Metadaten unterschieden worden sei. Verbindungs- und Standortdaten seien "massenhaft erfasst und verarbeitet, die Rohdatenströme ganzer Kommunikationsstrecken automatisiert an die NSA weitergeleitet" worden.

Nach dem Urteil von Linken und Grünen kommt dem Ausschuss das Verdienst zu, den von Edward Snowden erhobenen Vorwurf der "anlasslosen Massenüberwachung" im Kern bestätigt und darüber hinaus "eine ganze Reihe von zusätzlichen Problemfeldern, Informationen und skandalösen Verfehlungen an die Öffentlichkeit" gebracht zu haben. Eine "direkte Massenüberwachung" durch die NSA hierzulande oder von Deutschland aus habe aber nicht näher aufgeklärt werden können, weil Zeugen aus Großbritannien und den USA nicht erschienen seien und die Bundesregierung dem Gremium fast alle Akten mit Bezug zu ausländischen westlichen Geheimdiensten vorenthalten habe. Trotzdem gebe es "keinerlei Anlass und keine Zeugenaussage, die Grund böten, am Wahrheitsgehalt der Snowden-Dokumente zu zweifeln."

"Viele Geheimeinstufungen von Akten und Vorgängen lassen sich nur durch den Grad der politischen Peinlichkeit erklären, die ein Bekanntwerden des eingestuften Vorgangs der Bundesregierung verursacht hätte", schreibt die Opposition. So seien von vornherein Akten in großem Umfang geschwärzt und zahlreiche Sitzungen als "streng geheim" deklariert worden, ohne dass dies immer gerechtfertigt gewesen sei. Ferner hätten Vertreter der Exekutive Ausschussmitgliedern mehrfach pauschal unterstellt, Geheimnisse zu verraten und ihnen "mit strafrechtlichen Ermittlungen gedroht". Die Koalition trifft der Vorwurf, als "Schutztruppe der Regierung" agiert zu haben.

Inhaltlich dürften die über 450 Seiten des Sondervotums gerade für Leser der Sonderreihe von heise online zur "Geheimakte BND & NSA" kaum mehr Neues bieten. Vor der Öffentlichkeit verborgen werden sollte er, da darin längst aus der Presse bekannte Operationen wie "Glotaic" oder "Monkeyshoulder" beim Namen genannt und aus dem "geheimen" Bericht der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff zu Bad Aibling zitiert wird, der seinerseits bereits online zu finden ist. Der gesamte, gut 3000 Seiten umfassende Bericht einschließlich der gemeinsam mit der Koalition verfassten Teile soll am Donnerstag im Bundestag zumindest öffentlich debattiert werden.

Laut dem Spiegel wird in einem von CDU/CSU und SPD verfassten Kapitel in der Entwurfsform verneint, dass die USA ein Spitzelziel der Deutschen waren. Die Vereinigten Staaten seien vom BND nie aufgeklärt worden, sei darin nachzulesen unter Verweis auf den Ex-Präsidenten der Behörde, Gerhard Schindler. Dem Magazin liegen nach eigenen Angaben aber Dokumente vor, die das Gegenteil nahelegen. Demnach seien zwischen 1998 und 2006 knapp 4000 BND-Selektoren auf amerikanische Ziele gerichtet gewesen. Dazu hätten Anschlüsse des Finanzministeriums, des Außenministeriums und selbst des Weißen Hauses genauso gehört wie Telefon- oder Faxnummern und E-Mail-Adressen von Rüstungsfirmen, Botschaften, der NASA, militärischen Einrichtungen oder der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch. (axk)