BKA findet weniger Kinderpornografie im Netz
Laut den Jahresbericht der Bundesregierung haben Polizei und Beschwerdestellen im Jahr 2013 weniger Missbrauchsbilder im Netz gefunden. Das Löschen der Dateien funktioniert auch im Ausland gut.
Die Bundesregierung hat eine Vorabfassung ihres Berichts [1] ĂŒber MaĂnahmen veröffentlicht, die im vergangenen Jahr zur Löschung von Kinderpornografie ergriffenen wurden. Demnach wurden im Jahr 2013 insgesamt 3504 Fundstellen von kinderpornografischen Inhalten durch das BKA an auslĂ€ndische Behörden weitergeleitet. Im Vorjahr waren es noch 4127 FĂ€lle. Im Inland hat das Bundeskriminalamt im Erhebungszeitraum 781 FĂ€lle erfasst.
Die jĂ€hrliche Unterrichtung des Parlaments ist Bestandteil der Evaluation des an Stelle des Websperren-Gesetzes eingefĂŒhrten Prinzips "Löschen statt sperren" [2]. Statt alle gefundenen kinderpornografische Dateien auf eine Provider-Sperrliste zu setzen, sammelt das Bundeskriminalamt in Zusammenarbeit mit mehreren Beschwerdestellen Hinweise und leitet Fundstellen illegaler Inhalte an Provider im In- und ausland weiter, damit diese sie entfernen.
Besonders im Inland funktioniert die Praxis nach einigen Verbesserungen gut: Nach durchschnittlich einem Tag sind die gemeldeten illegalen Inhalte offline. 80 Prozent der Dateien sind nach zwei Tagen offline, nach einer Woche sind es 99 Prozent, in keinem einziger Fall waren die Dateien noch nach zwei Wochen online. Teilweise hatten die BKA-Beamten Probleme, die beanstandeten Dateien zu lokalisieren.
Nach zwei Wochen komplett gelöscht
Bei im Ausland gehosteten Inhalten dauert es etwas lĂ€nger. Hier waren nach einer Woche 55 Prozent gelöscht, nach vier Wochen 77 Prozent - ein deutlich schlechteres Ergebnis als im Vorjahr. Grund dafĂŒr war jedoch ein Sammelfall in Japan: 561 Fundstellen auf japanischen Servern blieben lĂ€nger als vier Wochen online â offenbar wollten die dortigen Behörden die Konsumenten des Materials ermitteln. Ohne diesen AusreiĂer spricht der Bericht von einer Löschquote von 94 Prozent nach vier Wochen.
Bei nicht gelöschten Inhalten leitet das BKA ein Indizierungsverfahren bei der BundesprĂŒfstelle fĂŒr jugendgefĂ€hrdende Medien (BPjM) ein, damit die Inhalte in die Liste jugendgefĂ€hrdender Medien landen. Damit sind sie zwar noch aufrufbar, landen aber im so genannten BPjM-Modul, das Inhalte in Suchmaschinen oder Jugendschutzfiltern sperrt. Eine unautorisierte ĂberprĂŒfung der Sperrlisten [3] durch einen unbekannten Hacker im Juli ergab, dass viele der dort aufgenommenen URLs inzwischen offline sind.
Hohe Fundzahlen in USA und Japan
Mit 945 Fundstellen waren die meisten beanstandeten Inhalte in den USA gehostet, 704 Mal fanden sich Inhalte auf japanischen Servern. Russland kommt mit 303 FĂ€llen erst an fĂŒnfter Stelle. "Die Angaben zu den Hosting-Staaten sind unter BerĂŒcksichtigung der im jeweiligen Staat vorhandenen technischen Infrastruktur, beispielsweise KapazitĂ€t der Speichermöglichkeiten zu betrachten", betont die Bundesregierung. Hohe Fallzahlen in einzelnen LĂ€ndern lieĂen daher nicht auf fehlende BemĂŒhungen der Behörden eine Landes schlieĂen. In neun FĂ€llen konnte das BKA den Standort der illegalen Inhalte nicht feststellen, da die betreffenden Server nur durch das Anonymisierungsnetzwerk Tor zu erreichen waren.
Insgesamt zieht die Bundesregierung eine positive Bilanz fĂŒr "Löschen statt Sperren": "Die Zusammenarbeit von Beschwerdestellen, BKA und BPjM ist weiterhin ein sehr wirksames Mittel zur BekĂ€mpfung der Kinderpornografie im Internet", schlieĂt die Bundesregierung Bilanz. Wie es zu dem erstmaligen RĂŒckgang der FĂ€lle kam, sei unklar.
Genugtuung fĂŒr Netzaktivisten
Auch Netzaktivisten zeigen sich von dem Ergebnis befriedigt, da sie erst durch erhebliche Proteste diesen Weg der BekĂ€mpfung durchsetzen konnten: " Es ist einerseits eine Genugtuung, so spĂ€t so offiziell vollumfĂ€nglich Recht zu bekommen. Andererseits hĂ€tten wir uns gewĂŒnscht, dass man gleich mal auf diejenigen hört, die sich mit so etwas auskennen", kommentiert Andre Meister auf netzpolitik.org [4].
Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche eine erhebliche VerschÀrfung des Sexualstrafrechts [5] verabschiedet, die das Verbreiten und das unerlaubte Anfertigen von Bildern von Kinder und Jugendlichen unter Strafe stellt, selbst wenn diese nicht sexuell missbraucht wurden. Inwieweit dies Auswirkungen auf die Löschpraxis hÀtte, ist noch unklar. (vbr [6])
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Links in diesem Artikel:
[1] http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/025/1802590.pdf
[2] https://www.heise.de/news/Bundestag-beerdigt-Websperren-Gesetz-1388728.html
[3] https://www.heise.de/news/BPjM-Index-jugendgefaehrdender-Webseiten-geleakt-2251739.html
[4] https://netzpolitik.org/2014/fuenf-jahre-nach-zensursula-stellt-die-bundesregierung-fest-loeschen-statt-sperren-funktioniert/
[5] https://www.heise.de/news/Bundesregierung-will-Sexualstrafrecht-verschaerfen-2394416.html
[6] mailto:vbr@heise.de
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