BGH macht Weg für komplette Integration von T-Online in Telekom frei
Aktionäre von T-Online wollten die Wiedereingliederung der Internet-Tochter in die Telekom stoppen, weil sie mit dem Umtauschangebot für ihre Anteile unzufrieden waren.
Der Weg für die komplette Integration [1] des Internet-Anbieters T-Online [2] in die Muttergesellschaft Deutsche Telekom [3] ist frei. Der Bundesgerichtshof [4] (BGH) verwarf Rechtsbeschwerden, die die umstrittene Fusion [5] blockierten, als unzulässig. Das teilte T-Online am Donnerstag mit. Aktionäre von T-Online wollten die Integration stoppen, weil sie mit dem Umtauschangebot für ihre Anteile unzufrieden waren.
Die vom BGH abgelehnten Rechtsbeschwerden richteten sich gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt [6]. Dieses hatte entschieden, dass Klagen einiger T-Online-Aktionäre gegen die Verschmelzung der Eintragung ins Handelsregister nicht im Wege stehen. Mit dieser Eintragung wird die Verschmelzung wirksam.
Die Telekom bietet 0,52 Aktien der Deutschen Telekom pro einen T- Online-Anteil. Bei dem aktuellen Kurs würden die T-Online-Aktionäre deutlich weniger als den einstigen Ausgabekurs bekommen. Die Telekom will mit der kompletten Integration des Internet-Anbieters in den Festnetzbereich T-Com die Zukunftschancen im Geschäft mit schnellen Internet-Verbindungen besser nutzen.
Offen sind nun noch Anfechtungsklagen einiger Anleger, die vor dem Landgericht Darmstadt verhandelt werden sollen. Allerdings können die Kläger nun nur noch auf Schadensersatz hoffen. (dpa) / (jk [7])
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[2] http://www.t-online.de
[3] http://www.telekom.de
[4] http://www.bundesgerichtshof.de
[5] https://www.heise.de/news/T-Online-Deutsche-Bank-fordert-hoeheres-Umtauschverhaeltnis-122075.html
[6] https://www.heise.de/news/Oberlandesgericht-erlaubt-Fusion-von-T-Online-mit-Telekom-173928.html
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