BGH: Volkswagen muss Diesel-KlÀgern auch Finanzierungskosten erstatten
Sitz des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.
(Bild: Joe Miletzki)
Eine GeschĂ€digte im Diesel-Skandal muss auch die Kosten fĂŒr die Finanzierung des Fahrzeugs erstattet bekommen, entschied der Bundesgerichtshof.
Volkswagen muss einer im Abgas-Skandal GeschĂ€digten auch die Finanzierungskosten erstatten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die KlĂ€gerin sei nach den Paragrafen 826, 249 Absatz 1 BGB so zu stellen, als sei es nicht zu dem Fahrzeugerwerb gekommen. HĂ€tte die KlĂ€gerin das Fahrzeug nicht gekauft, hĂ€tte sie den Kaufpreis nicht mit einem Darlehen der Volkswagen-Bank teilweise finanziert, daher mĂŒsse Volkswagen neben dem Kaufpreis fĂŒr das Fahrzeug auch die Finanzierungskosten in voller Höhe erstatten.
Die KlĂ€gerin hatte im Februar 2013 von einem Autohaus einen gebrauchten VW Golf gekauft. Dessen Dieselmotor des Typs EA189 hatte eine Steuerungssoftware, die erkannte, ob sich das Fahrzeug auf einem PrĂŒfstand oder im normalen StraĂenverkehr befand. Den Kaufpreis bezahlte die KlĂ€gerin zum Teil in bar, die Restraten finanzierte sie mit einem Darlehen der Volkswagen-Bank. Es ergaben sich Kosten in Höhe von 3275,55 Euro fĂŒr Zinsen und Kreditausfallversicherung, die Volkswagen nicht erstatten wollte.
VorsÀtzlich sittenwidrig
Der Bundesgerichtshof bestĂ€tigte nun die Entscheidungen der Kölner Vorinstanzen [1]. Diese hĂ€tten nach der bisherigen Rechtsprechung zutreffend angenommen, dass Volkswagen die KlĂ€gerin durch das Fahrzeug mit Abschalteinrichtung vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt habe. Die KlĂ€gerin hatte keinen "LiquiditĂ€tsvorteil" im Vergleich dazu, wenn sie das Auto nicht gekauft hĂ€tte. Die Finanzierungskosten hĂ€tten auch nicht den objektiven Wert des Fahrzeugs erhöht und auch nicht den Gebrauchsvorteil vergröĂert, den die KlĂ€gerin aus der Nutzung des Fahrzeugs gezogen hat.
Der BGH hatte vor knapp einem Jahr entschieden, dass Volkswagen seine Kunden mit dem Motor Typ EA189 systematisch getĂ€uscht hatte [2]. HĂ€tten sie gewusst, dass die Diesel-Autos viel mehr Schadstoffe ausstieĂen als auf dem PrĂŒfstand messbar, hĂ€tten sie sich vermutlich fĂŒr ein anderes Fahrzeug entschieden. In den meisten FĂ€llen haben KlĂ€ger deshalb das Recht, ihr Auto zurĂŒckzugeben. Sie bekommen aber nicht das komplette Geld wieder, sondern mĂŒssen sich die Nutzung anrechnen lassen. VW hat sich seither mit Zehntausenden Kunden auf einen Vergleich geeinigt [3].
Chronologie des Abgas-Skandals (0 Bilder) [4]
(anw [7])
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[1] https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021080.html;jsessionid=2B20FE790757571D58FA76C533690315.1_cid359?nn=10690868
[2] https://www.heise.de/news/BGH-Volkswagen-muss-betrogene-Diesel-Kunden-entschaedigen-4727981.html
[3] https://www.heise.de/hintergrund/Abgasbetrug-bei-Volkswagen-Fast-alle-Vergleiche-abgearbeitet-5049439.html
[4] https://www.heise.de/bilderstrecke/1742089.html?back=6012676;back=6012676
[5] https://www.heise.de/bilderstrecke/1742089.html?back=6012676;back=6012676
[6] https://www.heise.de/newsletter/anmeldung.html?id=ki-update&wt_mc=intern.red.ho.ho_nl_ki.ho.markenbanner.markenbanner
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