BGH: Kein Schadenersatz fĂŒr Diesel, die nach Herbst 2015 gekauft wurden
VW illustriert seine "AbhilfemaĂnahmen zur Dieselthematik".
(Bild: Volkswagen)
Wer seinen VW-Diesel nach Bekanntwerden des Abgas-Skandals gekauft hat, bekommt keinen Schadenersatz, entschied das oberste deutsche Zivilgericht.
Diesel-KlÀgern, die ihr Auto nach Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 gekauft haben, steht kein Schadenersatz von Volkswagen zu. Ab diesem Zeitpunkt habe der Konzern sein Verhalten geÀndert, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Eine TÀuschung und vorsÀtzliche sittenwidrige SchÀdigung von KÀufern sei nicht mehr feststellbar. (Az. VI ZR 5/20)
Die obersten Zivilrichter wiesen die Revision eines Mannes zurĂŒck [1], der seinen VW-Diesel erst im August 2016 gebraucht gekauft hatte. Der VW Touran Match hatte beim HĂ€ndler 13.600 Euro gekostet und war mit einem 2,0-Liter-Dieselmotor des Typs EA189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgerĂŒstet. Der Muster-Fall aus Rheinland-Pfalz ist nach EinschĂ€tzung von VW beispielhaft fĂŒr rund 10.000 noch offene Verfahren.
Volkswagen war am 22. September 2015 mit einer Ad-hoc-Mitteilung an die AktionĂ€re und einer PresseerklĂ€rung an die Ăffentlichkeit gegangen [2]. Von da an war das Thema ĂŒber Monate groĂ in den Medien. Volkswagen hatte damals auch eine Website eingerichtet, auf der Autobesitzer ĂŒberprĂŒfen konnten, ob auch ihr Wagen einen Motor mit der illegalen Abgastechnik hat. " "So war bereits die Mitteilung der Beklagten vom 22. September 2015 objektiv geeignet, das Vertrauen potenzieller KĂ€ufer von Gebrauchtwagen mit VW-Dieselmotoren in eine vorschriftsgemĂ€Ăe Abgastechnik zu zerstören, diesbezĂŒgliche Arglosigkeit also zu beseitigen", schreiben die BGH-Richter.
Nicht sittenwidrig
Vor diesem Hintergrund sei davon auszugehen, dass wesentliche UmstĂ€nde, die vorher fĂŒr eine TĂ€uschung sprachen, bereits im Herbst 2015 entfallen seien, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters. Schon aufgrund der Ad-hoc-Mitteilung hĂ€tten KĂ€ufer nicht mehr damit rechnen können, dass die Abgastechnik den Vorgaben entspreche. Dass VW erst unter Druck reagiert habe und zur AufklĂ€rung des Skandals möglicherweise noch mehr hĂ€tte tun können, reiche fĂŒr den Vorwurf der sittenwidrigen SchĂ€digung nicht mehr aus. Schon das Landgericht Trier hatte die Klage abgewiesen, das Oberlandesgericht Koblenz wies die Berufung des KlĂ€gers zurĂŒck.
Der BGH hatte in seinem ersten Diesel-Urteil vom 25. Mai festgestellt [3], dass Volkswagen seine Kunden bewusst getĂ€uscht hat und deshalb prinzipiell haftet. Bei der Berechnung der AnsprĂŒche mĂŒssen sich Betroffene auf den Kaufpreis aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Geld bekommt nur, wer sein Auto zurĂŒckgibt. Damit sind die anderen rund 50.000 noch laufenden Verfahren letztlich vorentschieden. Der Konzern will diese FĂ€lle nicht mehr vor Gericht durchfechten, sondern jedem KlĂ€ger eine individuelle Summe anbieten. Wer sich darauf einlĂ€sst, soll sein Auto behalten dĂŒrfen.
Chronologie des Abgas-Skandals (0 Bilder) [4]
Die Richter verkĂŒndeten an diesem Donnerstag noch andere Diesel-Urteile [6]. Daraus ergibt sich, dass VW erfolgreichen KlĂ€gern zusĂ€tzlich zum Schadenersatz keine Deliktszinsen auf das in das Auto gesteckte Geld zahlen muss. Vielfahrer können unter UmstĂ€nden gar kein Geld mehr bekommen. (mit Material der dpa) /
(anw [8])
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[1] https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020101.html?nn=10690868
[2] https://www.heise.de/news/Abgas-Skandal-VW-gibt-Gewinnwarnung-aus-elf-Millionen-Autos-auffaellig-2823442.html
[3] https://www.heise.de/news/BGH-Volkswagen-muss-betrogene-Diesel-Kunden-entschaedigen-4727981.html
[4] https://www.heise.de/bilderstrecke/1742089.html?back=4859267;back=4859267
[5] https://www.heise.de/bilderstrecke/1742089.html?back=4859267;back=4859267
[6] https://www.heise.de/news/BGH-zu-Schadenersatz-im-Diesel-Skandal-Vielfahrer-koennen-leer-ausgehen-4859038.html
[7] https://www.heise.de/newsletter/anmeldung.html?id=ki-update&wt_mc=intern.red.ho.ho_nl_ki.ho.markenbanner.markenbanner
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