Auslieferung von Assange: Eine Frage der "Authority"
In der Anhörung vor dem britischen Supreme Court ging es am Donnerstag um die zentrale Frage, wie ein europÀischer Haftbefehl legitimiert wird. Eine Entscheidung wird in einigen Wochen erwartet.
Das höchste britische Gericht wird erst in einigen Wochen ĂŒber die Auslieferung von Wikileaks-GrĂŒnder Julian Assange entscheiden. Am Donnerstag ist die zweitĂ€gige Anhörung vor dem Supreme Court [1] in London zu Ende gegangen. Die sechs Lordrichter und eine Lordrichterin sollen ĂŒber die Grundsatzfrage befinden, ob ein EU-weiter Haftbefehl ohne richterliche Anweisung nur von einer Staatsanwaltschaft erwirkt werden kann. Assange werden in Schweden sexuelle Vergehen und Missbrauch vorgeworfen. Die schwedische Staatsanwaltschaft hatte einen europĂ€ischen Haftbefehl erwirkt und die Auslieferung des Australiers gefordert.
(Bild:Â dpa)
Vor dem Supreme Court beschĂ€ftigte sich Assanges RechtsanwĂ€ltin Dinah Rose vor allem mit der Frage, ob der europĂ€ische Haftbefehl [2] in Schweden von einer anerkannten Justizbehörde (judicial authority) nach einem richterlichen Beschluss ausgestellt wurde. In ihrer Argumentation [3] (PDF-Datei) bemĂ€ngelt sie den Umstand, dass der ursprĂŒnglich gegen Assange erlassene Haftbefehl von OberstaatsanwĂ€ltin Marianne Ny und GeneralstaatsanwĂ€ltin Erika Lejnefors [4] stammt.
Der schwedische Haftbefehl war durch ein Stockholmer Gericht [5] bestĂ€tigt und eine Klage gegen ihn vom Oberlandesgericht [6] abgelehnt worden. Rose argumentiert, der auf Basis des schwedischen Haftbefehls ausgestellte europĂ€ische Haftbefehl sei dennoch unrechtmĂ€Ăig ergangen, zumal dieser in der ersten Fassung unvollstĂ€ndig ausgefĂŒllt [7] worden sei. Eine entsprechend autorisierte Justizbehörde mĂŒsse den Kriterien entsprechen, die der EuropĂ€ische Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte [8] gesetzt habe. Ein Staatsanwalt könne demnach nicht als "Richter in eigener Sache" tĂ€tig werden und einen Haftbefehl veranlassen.
KronanwĂ€ltin Claire Montgomery argumentierte fĂŒr die schwedische Seite, dass der Begriff "judicial authority" auf das ursprĂŒnglich in Französisch verfasste Rahmendokument zurĂŒckgehe, das erst spĂ€ter ins Englische [9] ĂŒbertragen worden sei. Der darin verlangte "richterliche Beschluss" könne damit auch von Strafverfolgern beantragt werden. AuĂerdem gebe es in Europa höchst unterschiedliche Vorstellungen zur Ausfertigung des europĂ€ischen Haftbefehls, die angesichts unterschiedlicher Rechtssysteme keineswegs einheitlich sein mĂŒssten. Sollte eine strikte Wortinterpretation versucht werden, wĂŒrde die Ausstellung eines solchen Haftbefehls in "acht oder mehr europĂ€ischen LĂ€nderen" schlicht unmöglich werden.
Zum Auftakt des Verfahrens wurde bekannt, dass Assange ein weiteres Verfahren bevorstehen könnte. Die Anwaltskanzlei Finers Stephen Innocent, die Assange in der ersten britischen Instanz vertreten hatte, will ausstehende Anwaltshonorare [10], einklagen. Zwar ist Geld vorhanden, doch liegt dies auf einem Treuhandkonto, eingezahlt von dem Verlag, der die Autobiographie von Assange [11] veröffentlicht hatte. Da Assange diesen Text ausdrĂŒcklich nicht autorisierte [12] und sich das Buch entsprechend schlecht verkaufte, ist auch diese Summe strittig.
AuĂerdem beklagen die AnwĂ€lte der Kanzlei, dass Assange sie nicht ĂŒber seinen neuen Aufenthaltsort informiert habe. Assange lebt seit kurzem mit Genehmigung der Polizeibehörde nicht mehr auf dem Anwesen von Vaughan Smith, dem Besitzer des Frontline Clubs, sondern auf der Farm von Sarah Saunders, der Besitzerin des Catering-Unternehmens Gourmets Anywhere. Sollte der Supreme Court den Antrag von Assange abweisen, bleibt ihm nur noch der Gang vor den EuropĂ€ischen Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte. (vbr [13])
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[2] http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Haftbefehl
[3] http://image.guardian.co.uk/sys-files/Guardian/documents/2012/02/01/AssangeEmbargoedAppellantFinalPrintedCase.pdf
[4] https://www.heise.de/news/Wikileaks-Sprecher-erneut-unter-Vergewaltigungsverdacht-1070675.html
[5] https://www.heise.de/news/Haftbefehl-gegen-Wikileaks-Sprecher-beantragt-Update-1138452.html
[6] https://www.heise.de/news/Haftbefehl-gegen-Wikileaks-Sprecher-bestaetigt-1142116.html
[7] https://www.heise.de/news/Haftbefehl-gegen-Wikileaks-Sprecher-bleibt-bestehen-1146368.html
[8] http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Gerichtshof_f%C3%BCr_Menschenrechte
[9] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX%3A32002F0584%3Aen%3AHTML
[10] http://www.businessweek.com/news/2012-02-01/wikileaks-s-assange-sued-on-eve-of-u-k-extradition-appeal.html
[11] https://www.heise.de/news/Das-Julian-Assange-Buch-Der-Wahrheit-eine-Sackgasse-1349418.html
[12] https://www.heise.de/news/Unautorisierte-Autobiographie-von-Wikileaks-Gruender-Julian-Assange-1348022.html
[13] mailto:vbr@heise.de
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