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Arena erwirkt einstweilige Verfügung gegen Premiere

Peter-Michael Ziegler

Danach darf Premiere nicht mehr behaupten, der Sender werde auch in der Spielzeit 2006/07 alle Bundesliga-Spiele live präsentieren, ohne darauf hinzuweisen, dass der Empfang nur über das Internet und nicht über Satelliten- oder Kabelfernsehen möglich ist.

Im Streit [1] um die Verwertung von Live-Übertragungsrechten an der Fußball-Bundesliga hat die Arena [2] Sport Rechte und Marketing GmbH einen juristischen Erfolg erzielt. Auf Antrag von Arena, das im Dezember die Pay-TV-Rechte für die kommenden drei Spielzeiten von der Deutschen Fußball Liga (DFL [3]) gekauft hatte, erließ das Landgericht Hamburg am heutigen Freitag eine einstweilige Verfügung gegen den Münchner Bezahlfernsehsender Premiere [4]. Danach wird Premiere untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu behaupten, der Sender werde auch in der Spielzeit 2006/07 alle Bundesliga-Spiele live präsentieren, ohne darauf hinzuweisen, dass der Empfang nur über das Internet und nicht über Satelliten- oder Kabelfernsehen möglich ist. "Dies verhindert die bewusste Irreführung der Fußball-Fans und schafft Klarheit", erklärte Arena-Geschäftsführer Christoph Bellmer gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.

Premiere hatte nach dem Verlust der Pay-TV-Rechte [5] an Arena die Nähe zur Deutschen Telekom [6] gesucht, die sich die Internet-Rechte an der Bundesliga gesichert hatte. Mitte Mai einigten sich beide Unternehmen [7] darauf, dass Premiere für T-Online in den kommenden drei Jahren Live-Übertragungen aus der Fußball-Bundesliga redaktionell und medienrechtlich verantworten wird. Zudem wird Premiere sein komplettes Programm über die neue IPTV-Plattform "T-Home" ausstrahlen. Kernpunkt des Streits ist jedoch die unterschiedliche Auslegung der Ausschreibungsbedingungen für die Internet-Rechte: Während die DFL und Arena darauf bestehen, dass eine Verwertung der Internet-Rechte ausschließlich im Medium Internet erfolgen darf, erklärten Premiere und die Telekom wiederholt öffentlich, das IPTV-Signal könne auch über Kabel und Satellit [8] verbreitet werden. Gemäß der einstweiligen Verfügung muss Premiere jetzt bei jeder Werbung darauf hinweisen, dass für den Empfang des Internet-Signals ein VDSL- oder ein ADSL-Anschluss der Deutschen Telekom erforderlich ist. (pmz [9])


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[1] https://www.heise.de/news/Bundesliga-TV-Arena-plant-Beschwerde-in-Bruessel-126391.html
[2] http://www.arena.tv
[3] http://www.dfl.de
[4] http://www.premiere.de
[5] https://www.heise.de/news/Kabelnetzbetreiber-schlagen-Premiere-im-Kampf-um-Bundesliga-Rechte-aus-dem-Rennen-Update-160182.html
[6] http://www.dtag.de
[7] https://www.heise.de/news/Premiere-einigt-sich-mit-Telekom-126109.html
[8] https://www.heise.de/news/Premiere-Online-Bundesligarechte-gelten-auch-fuer-Kabel-und-Satellit-125394.html
[9] mailto:pmz@ct.de