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Amazon.com hÀlt am 1-Click-Patent fest

Stefan Krempl

Der WebhĂ€ndler hat beim US-Patentamt 167 Dokumente eingereicht, um den Anspruch auf sein Schutzrecht zum schnellen Auschecken an der Online-Kasse im Rahmen der laufenden ÜberprĂŒfung zu erhĂ€rten.

Amazon.com hat beim US-Patentamt 167 Dokumente [1] eingereicht, um den Anspruch auf das umstrittene 1-Click-Patent im Rahmen der laufenden ÜberprĂŒfung [2] zu erhĂ€rten. Über die HĂ€lfte der Schriften zur Belegung des Neuheitswertes des Verfahrens zum schnellen Auschecken an der Online-Kasse hat die US-Behörde als nicht patentrelevante Literatur (NPL) eingestuft, die traditionell nicht veröffentlicht wird. In den einsehbaren Papieren stellt der WebhĂ€ndler unter anderem auf die kommerzielle Effizienz und die Vorteile des Online-Shoppings "mit einem Klick" ab. In anderen beruft er sich auf Definitionen aus der Wikipedia zur "Client-Server [3]"-Architektur aus 2006 und zu Einkaufswagen [4] von 2004. DarĂŒber hinaus finden sich viele Kopien unter dem insgesamt sieben Kilogramm schweren Materialwust, die im Antrag auf die erneute PrĂŒfung des gewerblichen Schutzanspruchs bereits enthalten waren.

Den Stein ins Rollen gebracht hatte der neuseelĂ€ndische Kurzfilmemacher Peter Calveley [5] Ende 2005. Der Gegner des breit gefassten Softwarepatents stĂŒtzte sein Begehren insbesondere auf Hinweise, dass es Amazons Monopolanspruch auf "eine Methode und ein System fĂŒr die Abgabe einer Bestellung ĂŒber ein Kommunikationsnetzwerk" an erfinderischer Neuigkeit mangelt. Das Patent hĂ€lt Celveley daher fĂŒr nichtig. Er verweist unter anderem auf ein schon zuvor an Edwin Klingman erteiltes Schutzrecht fĂŒr ein "sicheres Online-System fĂŒr finanzielle Transaktionen ĂŒber elektronische Medien" mit der Nummer 5,729,594 [6]. Außerdem sieht er im Rahmen des frĂŒhen Experiments DigiCashs, eine elektronische MikrowĂ€hrung [7] auf den Markt zu bringen, weitere Anhaltspunkte fĂŒr eine bereits vorher getĂ€tigte und genutzte Erfindung mit vergleichbaren Funktionen ("Prior Art").

Um die Gegenargumentation von Amazon.com kĂŒmmert sich die auf geistige Eigentumsrechte spezialisierte Kanzlei Fenwick & West [8] aus dem Silicon Valley. Calveley hĂ€lt aber wenig von der bisher einzusehenden Verteidigungslinie anhand der Schriften, die ihm der WebhĂ€ndler nach einer Intervention des Patentamts und einiger telefonischer Überzeugungsarbeit der dort mit dem Fall beauftragten Mitarbeiter schickte. Amazon verfolgt dem NeuseelĂ€nder zufolge anscheinend die Strategie, auf den ĂŒberraschenden Erfolg des Einkaufverfahrens zu verweisen. Damit solle "belegt" werden, dass die "Erfindung" nicht offensichtlich war. Calveley sieht das Wachstum des Online-HĂ€ndlers dagegen vielmehr in dessen Funktionen zur individuellen Anpassbarkeit der Site, der Zahl der auf Lager gehaltenen Titel und dem allgemeinen Boom des Web-Shoppings begrĂŒndet. Zudem verweist er in einem Eintrag [9] in seinem Blog noch einmal darauf, dass andere frĂŒhere Entwicklungen die Vorteile des 1-Click-Systems bereits genauso erreicht hĂ€tten.

Der 1999 gewĂ€hrte staatliche Schutz auf das Auschecken im Webshop mit einem Klick gilt Experten seit Langem als Paradebeispiel fĂŒr Trivialpatente, die das US-Patentamt auf Software und computergestĂŒtzte GeschĂ€ftsmethoden vergibt. Es war einer der Auslöser fĂŒr die immer wieder aufkochende Debatte ĂŒber Softwarepatente in den USA und weit darĂŒber hinaus. In Europa sieht sich Amazon.com weiterhin mit mehreren EinsprĂŒchen [10] unter anderem von Fleurop, der Gesellschaft fĂŒr Informatik (GI) sowie dem Förderverein fĂŒr eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) gegen einen Ableger des umstrittenen 1-Click-Patents konfrontiert. Dabei geht es um einen Schutzanspruch auf das Einlösen von Geschenkgutscheinen. Das zustĂ€ndige EuropĂ€ische Patentamt ist seit 2003 mit der ÜberprĂŒfung des von ihm erteilten Patents beschĂ€ftigt. (Stefan Krempl) / (anw [11])


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Links in diesem Artikel:
[1] http://portal.uspto.gov/external/portal/!ut/p/_s.7_0_A/7_0_CH/.cmd/ad/.ar/sa.getBib/.ps/N/.c/6_0_69/.ce/7_0_3AB/.p/5_0_341/.d/0#7_0_3AB
[2] https://www.heise.de/news/US-Patentamt-ueberprueft-Amazons-1-Click-Patent-125718.html
[3] http://en.wikipedia.org/wiki/Client_server
[4] http://en.wikipedia.org/wiki/Shopping_cart
[5] http://igdmlgd.blogspot.com/
[6] http://patft.uspto.gov/netacgi/nph-Parser?patentnumber=5729594
[7] https://www.heise.de/news/ECommerce-Pionier-DigiCash-in-Bedraengnis-11124.html
[8] http://www.fenwick.com/
[9] http://igdmlgd.blogspot.com/2007/03/empire-strikes-back.html
[10] https://www.heise.de/news/Erneuter-Einspruch-gegen-Amazons-Geschenk-Patent-92303.html
[11] mailto:anw@heise.de