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Abwrackprämie: Ministerium veröffentlicht Details

ssu

Die Umsetzung der Abwrackprämie für Altautos nimmt Konturen an. Wir fassen die Antragsprozedur für Privatleute zusammen und haben die Hotline-Telefonnummer der zuständigen Behörde

Berlin, 16. Januar 2009 – Die Umsetzung der Anfang der Woche beschlossenen [1] Abwrackprämie für Altautos von 2500 Euro nimmt Konturen an. Heute hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) einen Zehn-Punkte-Katalog mit Erläuterungen sowie die Nummer einer Telefon-Hotline für Interessenten veröffentlicht.

Wer sich noch nicht scher ist, ob es sich lohnt, seinen mindestens neun Jahre alten Wagen zu verschrotten, um in den Genuss der offiziell so genannten "Umweltprämie" beim Neuwagenkauf zu kommen, sollte nicht allzu lange überlegen: Zwar läuft die Antragsfrist bis zum Jahresende, doch die Prämien werden getreu dem Motto "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" gewährt. Das Ministerium betont, dass der Etat für die Abwrackprämien auf 1,5 Milliarden Euro begrenzt ist, wovon auch die Verwaltungskosten für die Aktion bestritten werden müssten. Die Mittelverteilung erfolge "erschöpfend" nach Reihenfolge der Antragseingänge – das heißt, selbst wenn die Verwaltungskosten bei Null lägen, würden maximal 600.000 Prämien ausbezahlt.

Abwrackprämie: Ministerium veröffentlicht Details (0 Bilder) [2]

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In den Genuss der Prämie kommen ausschließlich natürliche Personen, das heißt juristische Personen wie Firmen oder Vereine bleiben außen vor. Das zu verschrottende Auto muss "über die Dauer von mindestens einem Jahr" in Deutschland auf den Namen des Neuwagenkäufers zugelassen gewesen sein. Entscheidend sei dabei die "Personenidentität" zwischen Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Neu- oder Jahreswagens.

Der zu verschrottende Altwagen muss ein Pkw sein, dessen Erstzulassung vor dem 14. Januar 2000 erfolgt ist. Als Neufahrzeug definiert das Ministerium ein Fahrzeug, das zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen wird und mindestens die Euro-4-Norm erfüllt. Auch wer einen Jahreswagen kauft, kann die Abwrackprämie beantragen, soweit es sich um einen Pkw handelt, der längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war.

Dem Antrag muss der Verschrottungsnachweis durch einen anerkannten Demontagebetrieb beiliegen, wonach das Auto im Zeitraum zwischen dem 14. Januar bis 31. Dezember 2009 verschrottet worden ist. Außerdem muss der Antragsteller die Zulassung von Alt- und Neufahrzeug auf seine Person belegen.

Immerhin kann der Händler den Kunden die bürokratische Prozedur abnehmen. Bearbeitet werden die Anträge vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA [4]), dessen eigentliche Schwerpunktaufgabe die Ausfuhrkontrolle von Wirtschaftsgütern darstellt. Ob die Behörde für die neue Aufgabe zusätzliches Personal erhält und mit welchen Bearbeitungszeiten bis zur Auszahlung der Abwrackprämie zu rechnen sein wird, ist derzeit unbekannt.

Beim BAFA im hessischen Eschborn war zunächst eine Hotline zum Thema Abwrackprämie geschaltet, die in den Tagen nach Bekanntwerden der Verschrottungsprämie offenkundig überlastet war. Ende Januar wurde eine neue Hotline-Nummer eingerichtet – siehe unten: Update.

Auch weiterführende Auskünfte des Wirtschaftsministeriums zur Abwrackprämie waren zunächst nicht zu erlangen. So geht aus dem Zehn-Punkte-Katalog des BMWi nicht hervor, ob die Abwrackprämie auch für Autos gezahlt wird, die womöglich seit Jahren auf dieselbe Person zugelassen sind, aber saisonal stillgelegt werden – wie zum Beispiel Autos von Bikern, die nur im Winter einen fahrbaren Untersatz mit vier Rädern nutzen.

Ob es zu einem Run auf die Abwrackprämie kommen wird und ob die verfügbaren Mittel ausreichen werden, ist noch nicht absehbar. Gestern hatte ein Beratungsunternehmen prognostiziert [5], dass rund 200.000 Neuzulassungen aufgrund der Prämie zu erwarten seien. Dies würde bedeuten, dass gerade einmal ein Drittel des vorgesehenen Etats ausgeschüttet würde.

Einen Schlüssel zum Erfolg haben die Kfz-Händler beziehungsweise Vertriebsniederlassungen der Autokonzerne in Händen: Wenn diese den Kunden die Arbeit mit Antragstellung und Verschrottung abnehmen und die Abwrackprämie womöglich vorstrecken, könnte es eng werden auf den Autofriedhöfen.

Ab dem 27. Januar sollen die Antragsunterlagen auf der Website des für die Bearbeitung der Anträge zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA [6]) verfügbar sein.

Die Bearbeitung der Anträge auf Umweltprämie erfolge ab dem 27. Januar nach Reihenfolge des Eingangs der Anträge, teilte das Bundeswirtschftsministerium weiter mit. "Angesichts des großen Programmvolumens" bestehe keine Gefahr, dass die Mittel für die Abwrackprämie in den kommenden Wochen erschöpft würden.

Für Fragen zur Umweltprämie hat das BAFA eine neue Telefon-Hotline unter der Berliner Festnetznummer
(0 30) 3 46 46 54 70
eingerichtet. Diese ist nach Behördenangaben montags bis donnerstags von 8:00 bis 20:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr erreichbar. (ssu [7])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-440513

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/news/Bundeskabinett-beschliesst-Abwrackpraemie-fuer-Altautos-und-CO2-bezogene-Steuer-476209.html
[2] https://www.heise.de/bilderstrecke/4711751.html?back=440513;back=440513
[3] https://www.heise.de/bilderstrecke/4711751.html?back=440513;back=440513
[4] http://www.bafa.de/bafa/de/index.html
[5] https://www.heise.de/news/Abwrackpraemie-Vor-allem-auslaendische-Autobauer-profitieren-476211.html
[6] http://www.bafa.de/bafa/de/
[7] mailto:ssu@ct.de