Abwrack-Betrug: Massendelikt oder Sommerloch-Aufreger?
Die vom Bund Deutscher Kriminalbeamter hochgerechnete Zahl ließ Gegner der Umweltprämie frohlocken und stopfte für Politik und Medien etwas das Sommerloch. Allmählich versachlicht sich die Debatte
Hannover, 6. August 2009 – Deutschlands größte Tageszeitung schien am 5. August als erste im Bilde, als sie die Einschätzunsg des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) verbreitete, dass bis zu 50.000 Autos illegal exportiert worden sein könnten, für die eine Abwrackprämie beantragt worden ist. Dankbar griffen andere Medien diesen vermeintlichen Knüller im Sommerloch auf, ohne allerdings eine Antwort darauf zu geben, wie der BDK diesen Wert ermittelt hat. Eine Anfrage von heise Autos ließ der BDK bisher unbeantwortet.
Zweihundert Zufallsfunde
Am darauffolgenden Morgen dann hatte der stellvertretende BDK-Bundesvorsitzende Wilfried Albishausen im ARD-Morgenmagazin eine Antwort parat: Die Schätzung beruhe auf rund 200 "Zufallsfunden" in der Hafenstadt Hamburg und in Baden-Württemberg, sagte Albishausen darin und fügte hinzu, mit der illegalen Ausfuhr sei für organisierte Banden leicht Geld zu verdienen, da das Entdeckungsrisiko gering sei.
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Statistik und Hellseherei
Wie sich aus dieser Stichprobe die Zahl von 50.000 ergibt, geht aus diesem Statement nicht hervor, doch die Zahl war nun einmal in der Welt – und mehr oder minder hochrangige Politiker forderten in Windeseile Konsequenzen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sah sich in ihrer Vorhersage bestätigt, dass die Abwrackprämie ein "Förderprogramm für die organisierte Kriminalität" sei. "Die Kripo hat 50.000 Betrugsfälle registriert", sagte DUH Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch am 5. August der dpa, "und damit nun die Recherchen der DUH vom Januar bestätigt".
Dieses Zitat lässt aufhorchen: Was der BDK im Sommerloch errechnet hat, konnte die DUH schon im Januar recherchieren? Wann denn genau im Januar, ist man geneigt zu fragen, schließlich hatte das Bundeskabinett die "Umweltprämie" erst am 13. Januar 2009 beschlossen und kurz darauf verkündet [3], dass Antragsteller ihre Altwagen im Zeitraum zwischen dem 14. Januar bis 31. Dezember 2009 verschrotten lassen müssen. Bis zum Ende der Abwrackprämie rechnet die DUH gar mit der mit Verdopplung der bisher bekannt gewordenen – will sagen: einer von zwei Organisationen in die Welt gesetzten Zahl – von Betrugsfällen bis zum Jahresende, macht 100.000 – mathematisch ist das völlig korrekt …
Abwrack-Betrug: Massendelikt oder Sommerloch-Aufreger?
Politische Reflexe und erste Zweifel
Das Thema ließ auch das politische Berlin in diesen heißen August-Tagen nicht kalt, und so forderte der FDP-Verkehrsexperte und Bundestagsabgeordnete Patrick Döring tags darauf – ebenfalls via Bild: "Zoll, Kripo und BAFA müssen bei Schrotthändlern mehr Stichprobenkontrollen durchführen. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Hans-Peter Friedrich (CSU), verlangte ebenfalls schärfere Kontrollen und schreckte gleich abwrackwilige Bürger mit auf: "Wer sich am Betrug beteiligt, muss wissen, dass er ohne Gnade verfolgt wird."
ACE beruhigt Antragsteller
Dem Autoclub Europa (ACE) gebührt das Verdienst, Bürgern, die eine Abwrackprämie beansprucht haben, die Sorge zu nehmen, sie müssten ihre 2500 Euro womöglich zurückzahlen, sollte ihr Altauto irgendwo in Afrika wieder auftauchen: Wer wie vorgeschriebenen seinem Antrag das "Verwendungsnachweisformular", das die förmliche Erklärung eines anerkannten Entsorgers enthält, demzufolge das Altfahrzeug den Regeln entsprechend verschrottet wurde beigefügt habe, habe nichts zu befürchten. "Wer so eine Bescheinigung hat, ist rechtlich aus dem Schneider», erklärte Wolfgang Tings, Fachanwalt für Verkehrsrecht beim ACE. Das beruhigt, schließlich hatte Peer Steinbrück höchstpersönlich zuvor gefordert, dass für den Fall, dass ein Missbrauch der Abwrackprämie belegt werden könne, geldwerte Vorteile möglicherweise wieder eingeholt werden müssten wie bei anderen Missbrauchstatbeständen auch. Ganz Bundesfinanzminister, ließ der SPD-Politiker dabei offen, bei wem genau.
Afrikaner klagen über leergefegten Gebrauchtwagenmarkt
Dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA [4]) selbst sind hingegen gegenwärtig nur rund einhundert Betrugsfälle bekannt. Von tagesschau.de befragte [5] Zöllner und Exportdienstleister waren lediglich Einzelfälle bekannt, denen versucht worden sei, Autos, für die Abwrackprämie gezahlt wurde, ins Ausland zu bringen. Unterdessen klagten afrikanische Händler darüber, dass seit Einführung der Abwrackprämie kaum noch billige Gebrauchtfahrzeuge in Deutschland gekauft werden könnten.
Abwrack-Betrug: Massendelikt oder Sommerloch-Aufreger?
Entsorger-Verband sieht Branche in Verruf gebracht
Empört über die vom BDK in die Welt gesetzten Zahlen zeigte sich der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse [6]): Ganz offensichtlich ohne substantielle Belege zur Hand zu haben, würden Zahlen von massenhaften illegalen Exporten von Altfahrzeugen in die Welt gesetzt. Der bvse hebt hervor, dass nur zertifizierte Demontagebetriebe die Verwertungsnachweise ausstellen dürfen. Diese Firmen garantierten, dass die abzuwrackenden Fahrzeuge der gesetzlich vorgeschriebenen Verwertung zugeführt würden, die Betriebe stünden unter ständiger Kontrolle der entsprechenden Umweltbehörden und können die Verwertung "lückenlos nachweisen". Dass schwarze Schafe versuchten, ein "doppeltes Geschäft" zu machen und beispielsweise Verwertungsnachweise fälschten, bringe die "sauber arbeitenden zertifizieren Betriebe" in Misskredit. Der bvse betonte in diesem Zusammenhang, dass jede illegale Handlung zu verurteilen sei.
Restkarossen zur Wiedergeburt im Hochofen verdammt
Im Gespräch mit heise Autos hob Verbandssprecher Jörg Lacher hervor, dass die zertifizierten Betriebe allein schon handfeste wirtschaftliche Gründe hätten, der Verlockung zu widerstehen, sich illegal einige Euro nebenher zu verdienen: Erstens würden sie bei einem Abwrack-Betrug ihre Zertifizierung und damit ihre Existenzgrundlage verlieren und zweitens lase sich auch mit einem Auto, das regulär abgewrackt werde, Geld verdienen. Die fürs Abwracken maßgebliche Förderrichtlinie (PDF-Datei [7]) verlangt nämlich, "dass die Restkarosse des Altfahrzeugs zur Verschrottung und zur Erfüllung der Anforderungen nach § 5 Absatz 2 der Altfahrzeug-Verordnung in Verbindung mit Anhang Nummer 4 einer Schredderanlage zugeführt wird" (Seite 6 oben).
Bei dieser Restkarosse handelt es sich es sich Lacher zufolge um einen automobilen Torso, der von allen Betriebsflüssigkeiten befreit (trockengelegt) und bar aller demontierbarer Teile wie Türen, Innenausstattung oder Antriebsstrang einen hohen Stahlanteil aufweise. Zwar seien die Preise für Restkarossenschrott wegen der allgemeinen Stahl-Nachfrage und auch infolge des Überrangebots durch die Abwrackprämie derzeit unten, doch zu stapelbaren Paketen gepresst, stellten sie eine Geldanlage für den Entsorger dar. Und die legal abmontierten Teile könnten die Verwerter ebenso weiterverkaufen, auch wenn hier gleichfalls das Überangebot auf die Preise durchschlage.
Abwrack-Betrug: Massendelikt oder Sommerloch-Aufreger?
Schlupflöcher bleiben
Verführerischer erscheint es da schon für Abwrack-Gauner, den gesamten Abwrack-Vorgang dem BAFA lediglich vorzutäuschen – indem man die Verwertungsbescheinigung mehr oder weniger gut fälscht und den alten Wagen verhökert. Zu Anfang hätten Ganoven dem Abnehmer sogar noch den Kfz-Brief im Original hinzugeben können, erst seit Ende März verlangt das BAFA das Original [8] von Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) einzureichen.
Dass das Fälschen von Doklumenten und das Verschieben von Altautos in Länder, in denen keiner nach einem Kfz-Brief fragt, ein gefundenes Fressen für kriminelle Banden ist, liegt auf der Hand. Doch die wenigsten, die eine Abwrackprämie beantragen, dürften davon etwas mitbekommen – geschweige denn einen Beitrag dazu leisten zu können, kriminelle Geschäfte zu erschweren. Wer sein Auto selbst zum Verwerter bringt, hat dadurch keinen Anspruch, dessen Verschrottung mit anzusehen, erläutert der ACE. Und zahlreiche Abwrack-Willige überlassen es gleich dem Neuwagenhändler, das alte Schätzchen auf seine vermeintlich letzte Fahrt zu schicken. Von da an gilt für den einfachen Bürger im Regelfall der "Schutz des guten Glaubens", dass bei Händler und dessen Abnehmer alles mit rechten Dingen zugeht. Profitieren können die Autoschieber hingegen vom bürokratischen Dickicht und ungenügendem Datenabgleich zwischen BAFA und Zoll. "Wenn man ein Auto aus Deutschland innerhalb des EU-Binnenmarkts verfrachtet und etwa aus Antwerpen nach Afrika verschifft, dann merkt das niemand", sagte ein Zollsprecher zu tagesschau.de. Das klingt statt Sommerloch schon wie das Drehbuch zu einer neuen Folge "Schwarz, Rot, Gold [9]": Zaluskowski, bitte übernehmen Sie! (ssu [10])
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[3] https://www.heise.de/news/Abwrackpraemie-Ministerium-veroeffentlicht-Details-440513.html
[4] http://www.bafa.de/
[5] http://www.tagesschau.de/wirtschaft/abwrackpraemie220.html
[6] http://www.bvse.de/
[7] http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/dokumente/foederrichtlinie_umweltpraemie.pdf
[8] https://www.heise.de/news/Abwrackpraemie-nur-noch-gegen-Original-Dokumente-des-Altautos-476253.html
[9] http://krimiserien.heim.at/srg.htm
[10] mailto:ssu@ct.de
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