Abmahnmaschinerie der Medienindustrie gerÀt ins Stocken
In Nordrhein-Westfalen sollen DSL-Anschlussinhaber nur noch ermittelt werden, wenn sie mehr als 3000 Musik- oder mehr als 200 Filmdateien ĂŒber ihren Tauschbörsen-Client zum Download angeboten haben.
RechtsanwĂ€lte der Medienindustrie dĂŒrften es in Zukunft deutlich schwerer haben, an die Daten von Personen zu kommen, die urheberrechtlich geschĂŒtzte Dateien in P2P-Börsen tauschen. Ihre bislang meist erfolgreich praktizierte Methode, massenhaft Strafanzeigen zu erstatten, um die Staatsanwaltschaften Anschlussinhaber zu dynamisch vergebenen IP-Adressen ermitteln zu lassen, lĂ€uft mehr und mehr ins Leere: Zum einen, weil auĂer der Deutschen Telekom kaum noch ein Provider bei Flatrate-DSL-VertrĂ€gen die Verbindungsdaten speichert; zum anderen, weil viele Staatsanwaltschaften den Anschlussinhaber nicht mehr ermitteln wollen.
Wie heise online bereits berichtete [1], erarbeiteten die deutschen Generalstaatsanwaltschaften Leitlinien zum möglichst einheitlichen Umgang mit dem PhĂ€nomen der Massenstrafanzeigen. In Nordrhein-Westfalen (NRW) mĂŒndete dies nun in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaften. Demnach sollen in NRW Anschlussinhaber nur noch ermittelt werden, wenn sie mehr als 3000 Musik- oder mehr als 200 Filmdateien ĂŒber ihren Tauschbörsen-Client zum Download angeboten haben. Ăhnliche Empfehlungen wie die von den Generalstaatsanwaltschaften in NRW gibt es auch in Baden-WĂŒrttemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt.
Von einer "Kapitulation der Justiz vor Raubkopierern", wie der Kölner Stadt-Anzeiger titelte [2], möchte man aber nichts wissen. Im GesprĂ€ch mit heise online relativierte Franz-Heinrich Pohl, Oberstaatsanwalt und gleichzeitig Sprecher der Kölner Generalstaatsanwaltschaft, entsprechende Medienberichte. Es handle sich nicht um "Leitlinien", betonte er, sondern lediglich um Empfehlungen der Generalstaatsanwaltschaften ohne Weisungscharakter: "Es steht weiterhin jedem Staatsanwalt im Land frei, welche strafprozessualen MaĂnahmen er in diesen FĂ€llen anwendet."
Pohl begrĂŒndete die Empfehlung damit, dass die Ermittlung von Anschlussinhabern allein ohnehin nicht ausreiche, um den TĂ€ter mit Sicherheit zu identifizieren. "Danach wĂ€re beispielsweise eine Hausdurchsuchung nötig, um an Beweise zu kommen, aber dies wĂ€re angesichts des Delikts unverhĂ€ltnismĂ€Ăig und deshalb vielleicht sogar verfassungswidrig." Die Massenstrafanzeigen dienen Pohls Ansicht zufolge ohnehin nur dazu, anschlieĂend Schadensersatzforderungen zu stellen und den vielen abmahnenden Anwaltskanzleien GebĂŒhren in die Kasse zu spĂŒlen. "Wir haben die RechtsanwĂ€lte nach Ermittlung der IP-Adresse stets auf das Privatklageverfahren verwiesen, aber mir sind bei den tausenden IP-Adressen nicht mal zehn FĂ€lle bekannt, bei denen sie diesen Weg gewĂ€hlt haben."
Bei der Empfehlung habe man sich an die Formulierungen im neuen Gesetz zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums gehalten, das voraussichtlich am 1. September in Kraft treten wird. Darin wird den Rechteinhabern gegenĂŒber Providern nur dann ein Auskunftsanspruch zugebilligt, wenn es sich um mutmaĂliche Rechtsverletzungen "im gewerblichen AusmaĂ" handelt. Noch weiĂ niemand, was genau unter dieser schwammigen Formulierung zu verstehen ist. Oberstaatsanwalt Pohl betont daher, dass strafrechtlich auf jeden Fall ermittelt wird, wenn jemand Raubkopien verkauft oder beispielsweise Filme vor dem Kinostart in eine Tauschbörse einspeist.
Siehe dazu auch:
- OberstaatsanwÀltin kritisiert Abmahnungen gegen Filesharer [3]
- StaatsanwÀlte ringen um Umgang mit Massenstrafanzeigen gegen Tauschbörsennutzer [4]
- Filesharing: Ermittlungen gegen Wuppertaler Staatsanwalt [5]
- Keine Akteneinsicht bei Filesharing-VorwĂŒrfen [6]
- Generalstaatsanwalt: "Die Sicherheit hÀngt nicht vom Filesharing ab" [8]
- Keine Akteneinsicht fĂŒr die Musikindustrie bei Filesharing [9]
- Staatsanwaltschaft verweigert Ermittlung von Tauschbörsennutzern [10]
- Video: Podiumsdiskussion ĂŒber Kriminalisierung von Tauschbörsennutzern [11]
- Medienindustrie instrumentalisiert Strafverfolger [12]
- Auf Kosten des Steuerzahlers [13], StaatsanwĂ€lte als ErfĂŒllungsgehilfen der Medienindustrie, c't 6/08, S. 112
- Neue Schlappe fĂŒr Abmahnanwalt der Musikindustrie [14]
- Falscher Anschluss unter dieser IP-Nummer [15]
- Instrumentalisierung der Staatsanwaltschaften durch die Musikindustrie kritisiert [16]
- Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren ist unzulÀssig [17]
- Hausbesuch bei den "PiratenjÀgern" der Musikindustrie [18]
- Gericht attestiert Logistep-Massenabmahnern GebĂŒhrenschinderei [19]
- Musikindustrie verteidigt geplante Massenanzeigen gegen P2P-Nutzer [20]
- Sand im Getriebe der Logistep-Massenabmahner [21]
- Generalstaatsanwaltschaft klagt ĂŒber ungebremste P2P-Strafanzeigen-Maschine [22]
- Massenstrafanzeigen gegen P2P-Nutzer: Bagatellregelung durch die HintertĂŒr [23]
- Juristische Niederlage fĂŒr Strafanzeigen-Maschinerie gegen P2P-Nutzer [24]
- Strafanzeigen-Maschinerie gegen P2P-Nutzer arbeitet weiter [25]
- Musikindustrie sieht "Strafanzeigen-Automatik" gegen Raubkopierer skeptisch [26]
- Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsen-Nutzer [27]
(hob [28])
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[1] https://www.heise.de/news/Staatsanwaelte-ringen-um-Umgang-mit-Massenstrafanzeigen-gegen-Tauschboersennutzer-189118.html
[2] http://www.ksta.de/html/artikel/1217410438750.shtml
[3] https://www.heise.de/news/Oberstaatsanwaeltin-kritisiert-Abmahnungen-gegen-Filesharer-191619.html
[4] https://www.heise.de/news/Staatsanwaelte-ringen-um-Umgang-mit-Massenstrafanzeigen-gegen-Tauschboersennutzer-189118.html
[5] https://www.heise.de/news/Filesharing-Ermittlungen-gegen-Wuppertaler-Staatsanwalt-210117.html
[6] https://www.heise.de/news/Keine-Akteneinsicht-bei-Filesharing-Vorwuerfen-203914.html
[7] https://www.heise.de/news/Bundestag-verabschiedet-Gesetz-zur-besseren-Durchsetzung-geistigen-Eigentums-198755.html
[8] https://www.heise.de/news/Generalstaatsanwalt-Die-Sicherheit-haengt-nicht-vom-Filesharing-ab-198701.html
[9] https://www.heise.de/news/Keine-Akteneinsicht-fuer-die-Musikindustrie-bei-Filesharing-194998.html
[10] https://www.heise.de/news/Staatsanwaltschaft-verweigert-Ermittlung-von-Tauschboersennutzern-192963.html
[11] https://www.heise.de/news/Video-Podiumsdiskussion-ueber-Kriminalisierung-von-Tauschboersennutzern-188320.html
[12] https://www.heise.de/news/Medienindustrie-instrumentalisiert-Strafverfolger-184752.html
[13] http://www.heise.de/kiosk/archiv/ct/2008/6/112
[14] https://www.heise.de/news/Neue-Schlappe-fuer-Abmahnanwalt-der-Musikindustrie-172181.html
[15] https://www.heise.de/news/Falscher-Anschluss-unter-dieser-IP-Nummer-184448.html
[16] https://www.heise.de/news/Instrumentalisierung-der-Staatsanwaltschaften-durch-die-Musikindustrie-kritisiert-174542.html
[17] https://www.heise.de/news/Ermittlung-des-Anschlussinhabers-bei-Tauschboersen-Strafverfahren-ist-unzulaessig-155995.html
[18] https://www.heise.de/hintergrund/Hausbesuch-bei-den-Piratenjaegern-der-Musikindustrie-302586.html
[19] https://www.heise.de/news/Gericht-attestiert-Logistep-Massenabmahnern-Gebuehrenschinderei-Update-138108.html
[20] https://www.heise.de/news/Musikindustrie-verteidigt-geplante-Massenanzeigen-gegen-P2P-Nutzer-134222.html
[21] https://www.heise.de/news/Sand-im-Getriebe-der-Logistep-Massenabmahner-133050.html
[22] https://www.heise.de/news/Generalstaatsanwaltschaft-klagt-ueber-ungebremste-P2P-Strafanzeigen-Maschine-169484.html
[23] https://www.heise.de/news/Massenstrafanzeigen-gegen-P2P-Nutzer-Bagatellregelung-durch-die-Hintertuer-162401.html
[24] https://www.heise.de/news/Juristische-Niederlage-fuer-Strafanzeigen-Maschinerie-gegen-P2P-Nutzer-158274.html
[25] https://www.heise.de/news/Strafanzeigen-Maschinerie-gegen-P2P-Nutzer-arbeitet-weiter-131978.html
[26] https://www.heise.de/news/Musikindustrie-sieht-Strafanzeigen-Automatik-gegen-Raubkopierer-skeptisch-130779.html
[27] https://www.heise.de/news/Strafanzeigen-Maschine-gegen-Tauschboersen-Nutzer-128315.html
[28] mailto:hob@ct.de
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