AOL: 300.000 Mark wegen irreführender Werbung
Weil er eine Werbekampagne nicht rechtzeitig stoppte, muss der Online-Dienst AOL ein Ordnungsgeld von 300.000 Mark zahlen.
Der zweitgrößte deutsche Online-Dienst AOL muss wegen einer unzulässigen Werbung [1] ein Ordnungsgeld von 300.000 Mark zahlen. Dies teilte heute ein Sprecher des Oberlandesgerichts Köln mit. Grundlage der Entscheidung (AZ 6W 73/99) war eine einstweilige Verfügung, die vom AOL-Mitbewerber T-Online im September vergangenen Jahres erwirkt [2] worden war. Fast zeitgleich hatte sich auch das Elmshorner Telekommunikationsunternehmen Talkline vor einem Hamburger Gericht mit einem vergleichbaren Antrag gegen AOL durchgesetzt.
In beiden Fällen wurde dem Online-Dienst die weitere Verwendung des Slogans "Internet zum Festpreis" bei Androhung eines Ordnungsgeldes untersagt. Die AOL-Werbeaussage führe Verbraucher in die Irre, hatten die Richter in ihren Beschlüssen ausgeführt, weil neben dem monatlichen Grundpreis zusätzliche Entgelte [3] anfielen.
Die Zahlung des Ordnungsgeldes wird nun fällig, weil AOL trotz Strafandrohung nicht bereit war, die kritisierte Werbung sofort zu stoppen [4]. Zuvor hatte das Oberlandesgericht die Widersprüche von AOL und AOL-Miteigentümer Bertelsmann gegen eine Zwangsvollstreckung des Ordnungsgeldes abgewiesen. (em)
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[1] https://www.heise.de/news/Zweite-Gerichtsentscheidung-gegen-AOL-Festpreis-18384.html
[2] https://www.heise.de/news/AOL-darf-nicht-mehr-mit-Festpreis-werben-17785.html
[3] https://www.heise.de/news/Zweite-Gerichtsentscheidung-gegen-AOL-Festpreis-18384.html
[4] https://www.heise.de/news/AOL-Festpreis-bleibt-17994.html
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