AMD muss RĂŒckschlag im Rechtsstreit mit Intel hinnehmen
AMD konnte vor einem US-Bezirksgericht nicht belegen, dass Intels angeblich unsaubere GeschÀftspraktiken im Ausland einen direkten Einfluss auf das US-GeschÀft von AMD hatten.
AMD [1] sieht sich durch unlautere Absprachen, die Intel [2] mit PC-Herstellern getroffen haben soll, benachteiligt. Aus diesem Grund hat die Nummer zwei unter den CPU-Anbietern Mitte vergangenen Jahres eine Klage gegen den Konkurrenten [3] angestrengt.
Da Intel aber nicht nur in den USA, sondern auch in Europa [4] und Asien [5] von Verfahren wegen angeblichen Missbrauchs seiner Monopolstellung bedroht ist, hatte der MarktfĂŒhrer beim Bezirksgericht in Delaware beantragt, die Kartellklage von AMD einzuschrĂ€nken.
Der zustĂ€ndige Richter gab diesem Antrag Intels nun statt. AMD habe nicht stichhaltig belegen können, dass die Intel vorgeworfenen GeschĂ€ftspraktiken in anderen Regionen der Welt auch einen nachweislichen Effekt auf das US-GeschĂ€ft von AMD gehabt hĂ€tten, heiĂt es in der BegrĂŒndung fĂŒr das Urteil. Eine Kartellklage im Sinne des Sherman Act [6] sei daher nicht möglich. (map [7])
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[1] http://www.amd.com/
[2] http://www.intel.com/
[3] https://www.heise.de/news/AMD-Intels-Rechtsverstoesse-fuehren-zu-ueberhoehten-Computerpreisen-111717.html
[4] https://www.heise.de/news/EU-Kommission-laesst-Intel-Bueros-in-Europa-durchsuchen-114933.html
[5] https://www.heise.de/news/Suedkoreanische-Wettbewerbshueter-befragen-Intel-Mitarbeiter-174271.html
[6] http://www.usdoj.gov/atr/foia/divisionmanual/two.htm#a1
[7] mailto:map@ix.de
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