11 Jahre Haft fĂŒr Elizabeth Holmes wegen Theranos-Betruges
"They donât put pretty people like me in jail", soll sich Frau Holmes geirrt haben.
(Bild: US-Verteidigungsministerium/Glenn Fawcett (gemeinfrei))
Mit gefĂ€lschten Belegen zu Blutanalysen hat Theranos Investoren geprellt. GrĂŒnderin Holmes soll 135 Monate in Haft. Es hĂ€tte mehr sein können.
Elf Jahre und drei Monat Haft, anschlieĂend drei Jahre mit EinschrĂ€nkungen und Ăberwachung. Das ist das StrafmaĂ wegen Betruges fĂŒr Elizabeth Holmes, GrĂŒnderin und Leiterin der Firma Theranos. Der Schuldspruch ĂŒber Holmes wegen Betrugs mit Bluttests [1] ist schon zu Beginn des Jahres gefallen. Der Wahrspruch der Geschworenen erkannte die Frau in drei FĂ€llen schuldig, Investoren hinters Licht gefĂŒhrt zu haben, und dabei Telekommunikationsmittel eingesetzt zu haben; auĂerdem ist die schuldig der Verschwörung zu solchem Betrug.
Holmes hatte mit dem Versprechen, Theranos-GerÀte könnten mit einem Tropfen Blut zahlreiche valide Testergebnisse liefern, bei Investoren 945 Millionen US-Dollar eingesammelt. In einer Finanzierungsrunde wurde das Unternehmen sogar mit neun Milliarden Dollar bewertet. Der Verwaltungsrat war prominent besetzt, allerdings eher mit Ex-Politikern als mit Medizin-Fachleuten.
Die Theranos-GrĂŒnderin wurde als junge Self-Made-MilliardĂ€rin herumgereicht. Fragen zur Technik schmetterte sie mit dem Verweis auf angebliche Betriebsgeheimnisse ab. TatsĂ€chlich haben die Apparate nicht so funktioniert, wie versprochen. Bluttestergebnisse waren oft gefĂ€lscht oder entstammten herkömmlichen GerĂ€ten anderer Hersteller.
Richter lÀsst etwas Milde walten
Durch die Verurteilung drohten der Frau theoretisch 80 Jahre Haft. Doch die Richtlinien zur Berechnung des StrafmaĂes sehen deutlich kĂŒrzere Haft vor, zumal die TĂ€terin unbescholten und nicht gewalttĂ€tig war. Das am Freitag (Ortszeit Kalifornien) vom zustĂ€ndigen Richter verkĂŒndete StrafmaĂ liegt an der untersten Grenze dieser Richtlinien, die 135 bis 168 Monate (14 Jahre) vorsehen.
Die Verteidigung wollte es bei eineinhalb Jahren Hausarrest bewenden lassen, ein vom Gericht beauftragter BewĂ€hrungshelfer schlug neun Jahre vor, die Anklage forderte 15 Jahre plus 804 Millionen Dollar Wiedergutmachung an geschĂ€digte Investoren. Der Richter entschied fĂŒr die unterste Grenze der Berechnung laut der einschlĂ€gigen Richtlinien, nĂ€mlich 135 Monate. Das sind elf Jahre und drei Monate.
Exfreund droht lÀngere Haft
Holmes beteuert ihre Unschuld, ist mit verschiedenen AntrĂ€gen auf Wiederholung des Verfahrens aber gescheitert. Noch sind nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft. FĂŒr eine Berufung gegen das StrafmaĂ hat sie jetzt 14 Tage Zeit. Ihre AnwĂ€lte werden sicher berufen und aufschiebende Wirkung beantragen. Hat das keinen Erfolg, muss Holmes ihre Haft am 27. April antreten. Bis dahin wird die sichtbar Hochschwangere ihr zweites Kind entbunden haben.
Eventuell muss Holmes aber doch lĂ€nger in Haft. Denn in drei weiteren Anklagepunkten, die Holmes Betrug an Investoren vorwerfen, konnten sich die Geschworenen nicht einigen. Diese drei FĂ€lle betreffen allerdings vergleichsweise geringe BetrĂ€ge von jeweils unter fĂŒnf Millionen Dollar. Der Richter hat diesen Teil des Verfahrens als fehlerhaft verworfen. Die Staatsanwaltschaft könnte Holmes dafĂŒr einen neuen Prozess machen, muss das aber nicht tun.
Das Strafverfahren heiĂt [i]USA v. Elizabeth A. Holmes & Ramesh "Sunny" Balwani und wird am US-Bundesbezirksgericht fĂŒr Nordkalifornien unter dem Az. CR 18-0258 gefĂŒhrt. Balwani war einst Holmes' Lebensabschnittspartner und Theranos' COO; er wurde im Juli fĂŒr schuldig [2] befunden. Bei ihm sahen die Geschworenen sogar zehn BetrugsfĂ€lle unter Einsatz von Telekommunikationsmitteln als erwiesen an, plus zwei VerschwörungstatbestĂ€nde. Balwani, der sich ebenfalls nicht schuldig bekennt und das Urteil bekĂ€mpft, droht damit eine deutlich lĂ€ngere Haftstrafe.
(ds [4])
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