Widerrufsbelehrung mit Einleitung erlaubt
Eine Widerrufsbelehrung darf grundsÀtzlich keine anderen ErklÀrungen beinhalten. Ein kleiner Einleitungssatz ist aber erlaubt.
Manchmal wundert man sich schon, womit sich der Bundesgerichtshof [1] so beschÀftigen muss. Beispielsweise mit der Frage, ob ein kleiner Einleitungssatz vor einer Widerrufsbelehrung [2] wettbewerbswidrig ist.
So hatte ein Online-HĂ€ndler [3], der Elektroartikel vertreibt, einen Konkurrenten abgemahnt, weil dieser vor seine Widerrufsbelehrung [4] den Satz "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht:â gestellt hatte. Er vertrat die Ansicht, dieser verstoĂe gegen das Deutlichkeitsgebot gemÀà § 312c Abs. 1 BGB [5] in Verbindung mit Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB [6]. Es handle sich nicht um die vom Gesetzgeber klare und verstĂ€ndliche Widerrufsbelehrung, denn der Satz lasse den Leser im Unklaren darĂŒber, ob er selbst als Verbraucher anzusehen sei. Deshalb wollte er seinem Wettbewerber verbieten, diesen Satz weiterhin zu benutzen.
Der Abgemahnte ging gerichtlich dagegen vor. Seine Argumentation: Auch mit dem beanstandeten Einleitungssatz halte er sich exakt an die gesetzlichen Vorgaben. Und der durchschnittliche Kaufinteressent sei mit dem VerstĂ€ndnis des Begriffs âVerbraucherâ auch nicht ĂŒberfordert. Der Fall wurde von den Kontrahenten bis zum Bundesgerichtshof ausgefochten.
Die Richter des I. Zivilsenast des Bundesgerichtshofs haben nun in einer mĂŒndlichen Verhandlung festgestellt, dass ein solcher Einleitungssatz nicht wettbewerbswidrig [7] ist bzw. nicht gegen das Transparenzgebot verstoĂe. Auch mĂŒsse der Unternehmer nicht prĂŒfen, ob die Adressaten [8] der Widerrufsbelehrung Verbraucher oder Unternehmer sind, da ihm eine solche PrĂŒfung bei einem FernabsatzgeschĂ€ft [9] hĂ€ufig gar nicht möglich sei. Die Abmahnung und die Forderung nach Unterlassung seien daher unbegrĂŒndet gewesen (Urteil [10] vom 9.11.2011, Az.: I ZR 123/10). ()
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[2] https://www.heise.de/hintergrund/Fehlerhafte-Widerrufsbelehrung-trotz-Unterschrift-des-Kunden-unwirksam-1434938.html
[3] https://www.heise.de/hintergrund/Versandkosten-bei-Widerruf-im-Fernabsatzhandel-1540159.html
[4] https://www.heise.de/hintergrund/Widerrufsbelehrung-nach-Auktionsende-ist-unverzueglich-1434995.html
[5] http://dejure.org/gesetze/BGB/312c.html
[6] http://dejure.org/gesetze/EGBGB/246.html
[7] https://www.heise.de/hintergrund/Von-wegen-geschickt-Diese-Schleichwerbung-ist-unzulaessig-1498306.html
[8] https://www.heise.de/hintergrund/Postfach-als-Widerrufsadresse-zulaessig-1421610.html
[9] https://www.heise.de/hintergrund/Fernabsatzvertraege-im-stationaeren-Handel-1374489.html
[10] http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2011-11-9&nr=60087&pos=17&anz=36
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