Vorsicht bei Angaben in der lokalen Suche
Gewerbetreibende, die via Google Places-Profil gefunden werden möchten, sollten lieber keine ungenauen oder falschen Angaben machen. Das kann abmahnfÀhig sein, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
Sich im Google Places-Profil zu "verewigen" ist eine gute Möglichkeit, um die Aufmerksamkeit der örtlichen Kundschaft auf sich zu lenken. Allerdings sollte man nicht den Fehler machen, es mit der Ortsangabe nicht ganz genau zu nehmen. Denn das kann fĂŒr Wettbewerber eine Vorlage fĂŒr eine Abmahnung sein, wie Rechtsanwalt Jan Lennart MĂŒller [1], von der IT-Recht-Kanzlei in MĂŒnchen, im Folgenden erklĂ€rt.
Die lokale Suche erfreut sich immer gröĂerer Beliebtheit, vor allem auf den Internetseiten von Google Maps [2] nutzen zahlreiche Unternehmer diesen Service, um gezielt auf die eigenen Waren und Dienstleistungen aufmerksam zu machen. Werden im lokalen Profil unzutreffende Angaben veröffentlicht, kann das eine wettbewerbsrechtliche IrrfĂŒhrung [3] darstellen und kostenpflichtig abgemahnt [4] werden. So hatte das Landgericht MĂŒnchen I [5] in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 22.03.2011, Az.: 17 HK O 5636/11) festgehalten, dass derjenige irrefĂŒhrend wirbt und damit wettbewerbswidrig handelt, der im sogenannten Google Places-Profil eine falsche Ortsangabe als GeschĂ€ftssitz [6] veröffentlicht.
1. Was ist im konkreten Fall geschehen?
Der Antragsteller störte sich am Google Places-Profil einer Mitbewerberin (=Antragsgegnerin). Diese hatte in ihrem Google Places-Profil als GeschĂ€ftssitz die Kreisstadt Starnberg (am Starnberger See) angegeben. TatsĂ€chlich aber liegt der GeschĂ€ftssitz [7] der Antragsgegnerin gar nicht in der Kreisstadt Starnberg, sondern in einem Ortsteil der Gemeinde Pöcking am Starnberger See, welcher ungefĂ€hr 6 Kilometer von der Kreisstadt Starnberg entfernt liegt. Ein sonstiger örtlicher Bezug der Antragsgegnerin zur Kreisstadt Starnberg bestand nicht. Hinzu kam, dass die Antragsgegnerin in ihrem Google Places-Profil zusĂ€tzlich die der Kreisstadt Starnberg zugeordnete Postleitzahl "82319" verwendete. Der Antragsteller vertrat die Auffassung, dass die Antragsgegnerin durch die Angabe des GeschĂ€ftssitzes "Starnberg" und der dazugehörigen Postleitzahl eine relevante IrrefĂŒhrung begangen hat, da der angesprochene Verkehrskreis die Angabe dahin verstehen wird, dass der GeschĂ€ftssitz der Antragsgegnerin in der Kreisstadt Starnberg liege, nicht aber wĂŒrde der Verkehr erkennen, dass sich der wahre GeschĂ€ftssitz im 6 Kilometer entfernten Ortsteil der Gemeinde Pöcking befindet. Da die Antragsgegnerin auf die vom Antragsteller ausgesprochene Abmahnung keine UnterlassungserklĂ€rung abgab, wandte sich der Antragsteller mit seinem Begehren an das Landgericht MĂŒnchen I und beantragte den Erlass einer einstweiligen VerfĂŒgung.
2. Die Entscheidung des LG MĂŒnchen I
Das Landgericht MĂŒnchen I teilte die Auffassung des Antragstellers und untersagte der Antragsgegnerin die Angabe Starnberg bzw. die zugehörige Postleitzahl der Kreisstadt Starnberg im Google Places-Profil zu nennen, wenn der tatsĂ€chliche GeschĂ€ftssitz in einem Ortsteil der Gemeinde Pöcking liegt. Die angesprochenen Verkehrskreise werden durch die unzutreffende Angabe in Bezug auf den GeschĂ€ftssitz der Antragsgegnerin ĂŒber die geschĂ€ftlichen VerhĂ€ltnisse der Antragsgegnerin in die Irre gefĂŒhrt (§ 5 Abs. 1 S. 1 und Abs. 1 S.2 Nr.3 UWG [8]).
3. Fazit
Unternehmen sind dringend darauf hinzuweisen ausschlieĂlich wahrheitsgemĂ€Ăe Angaben in der lokalen Suche mitzuteilen, insbesondere muss dies fĂŒr Google Places-Profile gelten. Der Beschluss des LG MĂŒnchen I weist in eine eindeutige Richtung, dass nur zutreffende Angaben im jeweiligen Google Places-Profil vorgehalten werden sollten. Ferner bleibt zu erwĂ€hnen, dass das LG MĂŒnchen I den Streitwert bezĂŒglich der unzutreffenden Ortsangabe mit 10.000 Euro bemessen hatte. (Marzena Sicking [9]) / (map [10])
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Links in diesem Artikel:
[1] http://www.it-recht-kanzlei.de/Profil/Jan_Lennart_M%C3%BCller.php
[2] http://maps.google.de/
[3] https://www.heise.de/hintergrund/Was-eine-einstweilige-Verfuegung-in-der-Praxis-bedeutet-1210535.html
[4] https://www.heise.de/hintergrund/Vorsicht-Abmahnung-1190116.html
[5] http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/m1/
[6] https://www.heise.de/hintergrund/Standortwahl-Die-harten-Faktoren-1081452.html
[7] https://www.heise.de/hintergrund/Standortwahl-Die-weichen-Faktoren-1080234.html
[8] http://dejure.org/gesetze/UWG/5.html
[9] mailto:marzena.sicking%40heise-resale.de
[10] mailto:map@ix.de
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