Unfall: Erstattung der Kosten durch den Arbeitgeber
Wer fĂŒr seinen Arbeitgeber unterwegs ist und einen Blechschaden erleidet, darf unter UmstĂ€nden auf Erstattung der Reparaturkosten durch den Arbeitgeber hoffen. Allerdings hĂ€lt das Finanzamt in manchen FĂ€llen auch noch die Hand auf.
GlĂ€tte gehört den aktuellen Unfallstatistiken zufolge zu den hĂ€ufigsten Unfallursachen [1] auf Deutschlands StraĂen. Und der Winter ist leider noch nicht vorbei. Gerade im Berufsverkehr kommt es hĂ€ufig zu entsprechenden AuffahrunfĂ€llen. Wer GlĂŒck (oder einen besonders guten Vertrag) hat, kann sich die Unfallkosten von seinem Arbeitgeber ersetzen lassen. Was viele Arbeitnehmer [2] nicht wissen: Es macht steuerlich durchaus einen Unterschied, ob sich der Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und BĂŒro oder auf einer Dienstfahrt ereignet hat und ob dieser mit dem privaten Pkw [3] oder einem Dienstwagen [4] geschah.
Ereignet sich der Unfall mit dem privaten Pkw wÀhrend einer Dienstfahrt, beispielsweise auf dem Weg zum Kunden, so kann der Arbeitgeber diese Kosten in voller Höhe und steuerfrei ersetzen (§ 3 Nr. 16 EStG [5]).
Kracht es hingegen auf der Fahrt zwischen Heim und ArbeitsstĂ€tte handelt es sich bei einer Erstattung der Kosten durch den Arbeitgeber um einen Werbungskostenersatz bzw. steuerpflichtigen Lohn. Den kann der Arbeitgeber allerdings auch pauschal mit 15 Prozent besteuern (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG [6]). Ausnahmen gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen bei doppelter HaushaltsfĂŒhrung [7].
Geschieht der Unfall bei einem beruflich bedingten Umzug, dann können die Unfallkosten zu den Umzugskosten dazugerechnet werden. Und diese dĂŒrfen vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Bedingung ist allerdings, dass der Umzug tatsĂ€chlich nur aus beruflichen GrĂŒnden erfolgt (§ 3 Nrn. 13 und 16 EStG [8] ).
Hat der Arbeitnehmer einen Dienstwagen und verursacht damit einen Unfall, muss er dem Arbeitgeber Schadenersatz leisten. Dies gilt zumindest, wenn er zur Besteuerung die 1-Prozent-Regelung [9] gewÀhlt hat. Denn in diesem Falle sind die Unfallkosten damit nicht abgegolten. Verzichtet der Arbeitgeber auf diesen Schadenersatz, dann liegt ein steuerpflichtiger Lohn [10] vor.
Bekommt der Arbeitnehmer von seinem Chef keinen Cent, dann kann er die Reparaturkosten in einigen FĂ€llen wenigstens von der Steuer absetzen. Das ist u.a. der Fall, wenn der Unfall wĂ€hrend einer beufsbedingten Fahrt passiert ist. Auch wenn es auf der Fahrt zwischen BĂŒro und Wohnung kracht, können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden.
Bitte beachten Sie: der Artikel dient nur der allgemeinen Information und erhebt keinen Anspruch auf VollstĂ€ndigkeit oder RechtsgĂŒltigkeit. (Marzena Sicking [11]) / (map [12])
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[2] https://www.heise.de/hintergrund/Mobile-Arbeitsplaetze-gut-fuer-Zufriedenheit-und-Produktivitaet-1146176.html
[3] https://www.heise.de/hintergrund/Urteil-Wer-nicht-arbeiten-kann-braucht-auch-keinen-Dienstwagen-1153375.html
[4] https://www.heise.de/hintergrund/Neues-Urteil-des-Bundesfinanzhofs-zur-Besteuerung-von-Dienstwagen-1159603.html
[5] http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
[6] http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html
[7] https://www.heise.de/hintergrund/Doppelte-Haushaltsfuehrung-Dreimonatsfrist-fuer-Verpflegungsmehraufwand-ist-verfassungsgemaess-1131744.html
[8] http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
[9] https://www.heise.de/hintergrund/Bundesfinanzhof-urteilt-ueber-Umsatzbesteuerung-der-privaten-Nutzung-von-Firmen-Pkw-1095448.html
[10] https://www.heise.de/hintergrund/Wer-Hungerloehne-zahlt-macht-sich-strafbar-1162227.html
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