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Strenge Fristen bei GeschÀften mit EU-Firmen

Marzena Sicking

Wer mit anderen Firmen innerhalb der EU handelt, sollte sich unbedingt an die strengen Abgabefristen des Finanzamts halten. Ansonsten drohen hohe Bußgelder.

Wer mit anderen Firmen innerhalb der EuropĂ€ischen Gemeinschaft [1] zusammenarbeitet, muss die entsprechenden Lieferungen und DreiecksgeschĂ€fte dem Finanzamt [2] monatlich melden. Nur Firmen die einen Quartalsumsatz von 50.000 Euro oder weniger machen, dĂŒrfen die Daten auch quartalsweise abliefern. Damit wurden die frĂŒheren Regelungen deutlich verschĂ€rft. Bis 31.12.2011 gilt noch eine Übergangsregelung, wĂ€hrend der der Fiskus eine Betragsgrenze von 100.000 Euro akzeptiert.

Eigentlich ist das ja reichlich Zeit, um sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Doch der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. [3] (BVBC) warnt: Die von Unternehmen hĂ€ufig in Anspruch genommene DauerfristverlĂ€ngerung ist auch in der Übergangszeit nicht mehr anwendbar. Die Abgabefrist fĂŒr die sogenannte "Zusammenfassende Meldung" (ZM) an das Finanzamt [4] endet schon mit dem 25. des Folgemonats. Berichtigungen einer fehlerhaften ZM mĂŒssen innerhalb eines Monats erfolgen. Zuvor war dies innerhalb von drei Monaten möglich. Damit wĂ€chst der Zeitdruck fĂŒr alle meldepflichtigen Unternehmen.

FristĂŒberschreitungen haben weitreichende Konsequenzen. Die Finanzbehörden können verspĂ€tet oder unvollstĂ€ndig abgegebene Meldungen als Ordnungswidrigkeit werten und Bußgelder von bis zu 5.000 Euro verhĂ€ngen. Neben solchen Strafzahlungen können auf Unternehmen auch Umsatzsteuernachschauen oder -sonderprĂŒfungen zukommen. Wie der BVBC weiter warnt, sollten betroffene Unternehmen neben einer vorausschauenden Terminplanung auch sicherstellen, dass ihnen eine gĂŒltige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer [5] (USt-IdNr.) ihrer auslĂ€ndischen GeschĂ€ftspartner vorliegt. Denn diese ist in der ZM zwingend vorgeschrieben. Ist die Steuernummer falsch und kann der Rechnungssteller die PrĂŒfung der USt-IdNr. nicht nachweisen, so schuldet er den Finanzbehörden die Umsatzsteuer. (Marzena Sicking [6]) / (map [7])


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[1] https://www.heise.de/news/Goldene-Zeiten-fuer-Eigenimporte-197085.html
[2] http://www.finanzamt.de
[3] http://www.bvbc.de/
[4] https://www.heise.de/hintergrund/Pilotphase-E-Bilanz-Bundesfinanzministerium-sucht-Freiwillige-1159595.html
[5] https://www.heise.de/news/Finanzgericht-Steuer-ID-nicht-verfassungswidrig-1075854.html
[6] mailto:marzena.sicking%40heise-resale.de
[7] mailto:map@ix.de