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Rechtsextreme Propaganda auf Facebook: Accountsperren vor Gericht

| Harald BĂĽring

Die Duldsamkeit von Plattformen gegenüber hetzerischen Inhalten ist bei aller Redefreiheit nicht grenzenlos – nach deutschem Recht darf sie das auch nicht sein.

Betreiber von Social-Media-Plattformen sind, was Veröffentlichungen von Nutzerbeiträgen angeht, dem in ihrem Wirkungsbereich geltenden Recht unterworfen. Sie balancieren zwischen gesetzlichen Grenzen, Unternehmensphilosophien und Nutzerrechten.

Zudem haben sie Nutzungsbedingungen, die bei Verstößen den Verlust von Accounts vorsehen. Um solche Accountsperren gibt es bisweilen gerichtliche Auseinandersetzungen.

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So ging es 2019 um einen Facebook-Nutzer, der für die rechtsextremistische Kleinpartei und selbsternannte Bewegung "Der III. Weg" in den Stadtrat der Stadt Plauen sowie in den Kreisrat des Vogtlandkreises gewählt worden war. Neben seinem privaten Facebook-Profil betrieb er eine öffentliche Facebook-Fanseite, auf der er über seine Aktivitäten als Politiker informierte.


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