Neuregelung der Verbraucherinsolvenz
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur VerkĂŒrzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf den Weg gebracht. DarĂŒber sind nicht alle glĂŒcklich.
Das Bundeskabinett [1] hat den Gesetzesentwurf zur VerkĂŒrzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur StĂ€rkung der GlĂ€ubigerrechte [2] beschlossen. Zu den wichtigsten Neuregelungen gehört die Möglichkeit, die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre zu verkĂŒrzen.
Diese Option steht Schuldnern [3] offen, denen es gelingt, innerhalb der ersten drei Jahre mindestens 25 Prozent der GlĂ€ubigerforderungen [4] und die Verfahrenskosten [5] zu begleichen. Eine vorzeitige Restschuldbefreiung nach fĂŒnf Jahren soll auĂerdem möglich sein, wenn bis dahin zumindest die Verfahrenskosten beglichen wurden. Die GlĂ€ubiger [6] erhalten die Möglichkeit, einen Versagungsantrag auf Restschuldbefreiung zu stellen.
Sinn der Neuregelung ist es, laut Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Menschen, die in die ZahlungsunfÀhigkeit [7] gerutscht sind, schneller die Chance auf einen Neuanfang zu geben. Wie die Ministerin in einer Pressemitteilung verlauten lÀsst, geht es vor allem um Menschen, die den Schritt in die SelbststÀndigkeit [8] gewagt und gescheitert sind oder unverschuldet in die Situation der ZahlungsunfÀhigkeit gekommen sind, beispielsweise durch Scheidung, Krankheit [9] oder Verlust des Arbeitsplatzes. 2011 gab es 100.000 Verbraucherinsolvenzen sowie 20.000 Insolvenzen [10] von ehemaligen SelbstÀndigen.
Die mögliche VerkĂŒrzung der Wohlverhaltensperiode von sechs auf drei Jahre, wird allerdings nicht von allen bejubelt. So befĂŒrchtet Bernd Drumann, GeschĂ€ftsfĂŒhrer der Bremer Inkasso GmbH [11], schwerwiegende negative Folgen fĂŒr die Wirtschaft. Man mĂŒsse sich darauf einstellen, dass es zu einem enormen Zuwachs an ZahlungsausfĂ€llen [12] kommen wird: "FĂŒr mich ist das ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die ihre EinkĂ€ufe bisher ihrem Geldbeutel angepasst haben und die gelernt haben, auf das eine oder andere, was finanziell einfach nicht machbar war, zu verzichten â auch wenn es noch so schwer fiel. Wenn ich aber als unredlicher Schuldner weiĂ, dass ich ja in drei Jahren meine Schulden los bin, dann gönne ich mir schon mal schnell den einen oder anderen Luxus âauf Pumpâ", so Drumann weiter. "Eine nette Einladung zum Schuldenmachen!"
FĂŒr Verbindlichkeiten [13] aus einer gescheiterten SelbststĂ€ndigkeit sei diese Regelung durchaus in Ordnung, doch an den Verbraucher sende sie eindeutig das falsche Signal. Und sorge fĂŒr gröĂere finanzielle Nöte bei den HĂ€ndlern, die innerhalb der bisherigen Frist von sechs Jahren zumindest die Chance darauf hatten, noch einen gröĂeren Teil ihrer Forderungen zu bekommen. Damit sei es mit der Neuregelung vorbei. Vielmehr werde dem Verbraucher signalisiert, es sei nicht schlimm Schulden zu machen, denn man könne ja alles auf drei Jahre "abbezahlen", und das nur fĂŒr 25 Prozent des Preises.
Als Hilfe fĂŒr gescheiterte SelbststĂ€ndige könne er sich das gut vorstellen. Doch bei Verbrauchern hĂ€tte er sogar eine VerschĂ€rfung der Regel fĂŒr sinnvoll erachtet: FĂŒr diejenigen, die private Schulden etwa ĂŒbermĂ€Ăigen aus KĂ€ufen bei VersandhĂ€usern haben, hĂ€tte eine VerlĂ€ngerung der Periode auf zehn Jahre erfolgen mĂŒssen. "am besten nach US-amerikanischem Vorbild kombiniert mit der verpflichtenden Teilnahme an einem Kurs zum privaten Finanzmanagement", so Drumann. Der richtige Ansatz wĂ€re es gewesen, die Finanzkompetenz des Verbrauchers zu verbessern, so wie es der Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e. V. [14] (BDIU) seit langem fordere.
Auch BDIU-PrĂ€sident Wolfgang Spitz spart nicht mit Kritik am verabschiedeten Gesetzesentwurf. "GlĂ€ubiger mĂŒssen auf berechtigte Forderungen verzichten. Das gefĂ€hrdet ArbeitsplĂ€tze und die finanzielle Sicherheit von Unternehmen". Wenn der Gesetzesentwurf so tatsĂ€chlich in Kraft trete, sei mit einer Steigerung der Verbraucherinsolvenzen von bis zu 20 Prozent zu rechnen. Aus Sicht der GlĂ€ubiger sei die VerkĂŒrzung des Restschuldbefreiungsverfahrens grundsĂ€tzlich abzulehnen, so Spitz: "Sie wird die ohnehin nicht sonderlich groĂen Befriedigungschancen der GlĂ€ubiger weiter senken." Dies treffe besonders oft kleine und mittlere Unternehmen, die ohnehin auf jeden Euro angewiesen seien, um nicht selbst in eine wirtschaftliche Schieflage zu geraten. Dass der Gesetzgeber wirtschaftliche Schwierigkeiten von an sich gesunder Unternehmen in Kauf nehme, nur um Verbrauchern eine vorzeitige Entschuldung zu ermöglichen, sei unverhĂ€ltnismĂ€Ăig. (gs [15])
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[1] http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/Bundeskabinett/bundeskabinett.html
[2] http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RE_Restschuldbefreiungsverfahren.pdf?__blob=publicationFile
[3] https://www.heise.de/hintergrund/Pfaendungsschutzkonto-darf-nicht-mehr-kosten-als-das-Girokonto-1649283.html
[4] https://www.heise.de/hintergrund/Wie-hoch-duerfen-Verzugszinsen-sein-1447540.html
[5] https://www.heise.de/hintergrund/Urteil-Inkasso-Kosten-sind-ein-Verzugsschaden-1498338.html
[6] https://www.heise.de/hintergrund/Wieder-mehr-Insolvenzen-in-Deutschland-1631972.html
[7] https://www.heise.de/hintergrund/Gesetz-zur-Erleichterung-der-Firmensanierung-ist-in-Kraft-1474010.html
[8] https://www.heise.de/hintergrund/Erst-Festanstellung-dann-Selbststaendigkeit-1655811.html
[9] https://www.heise.de/hintergrund/Mitarbeiterausfall-schlimmer-als-Betriebsstoerung-1393306.html
[10] https://www.heise.de/news/Handel-im-Wandel-1648039.html
[11] http://670351
[12] https://www.heise.de/news/Schlechte-Zahlungsmoral-im-Online-Handel-1571931.html
[13] https://www.heise.de/hintergrund/Neuer-Gesellschafter-haftet-fuer-alte-Schulden-1478006.html
[14] http://www.inkasso.de/
[15] mailto:gs@ct.de
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