Inkasso im Ausland
Geld bei sÀumigen Schuldner einzutreiben, ist schon in Deutschland ein ziemlicher Aufwand. Sitzt der GeschÀftspartner im Ausland, kann es ausgesprochen nervenaufreibend und kostspielig werden.
Wer GeschĂ€fte mit auslĂ€ndischen Partnern [1] macht, sollte auf der Hut sein. Denn ein Forderungseinzug [2] im Ausland ist eine echte Herausforderung [3] und lĂ€sst sich in den meisten FĂ€llen auch nur mit professioneller UnterstĂŒtzung vor Ort durchfĂŒhren. Das ist in der Regel eine kostspielige [4] und nervenaufreibende Angelegenheit. Um Peanuts geht es dabei selten: Laut Angaben der Creditreform betrĂ€gt der durchschnittliche Forderungswert [5] deutscher Unternehmen an auslĂ€ndische GeschĂ€ftspartner [6] mindestens 7.000 Euro. Und die schreibt man natĂŒrlich nicht so einfach ab.
Bleiben die Zahlungen des auslĂ€ndischen GeschĂ€ftspartners [7] aus, gelten zunĂ€chst die gleichen Regeln [8], wie bei einem Schuldner im Inland. Das bedeutet: suchen Sie zunĂ€chst das GesprĂ€ch mit dem Betroffenen, legen Sie Ihren Fokus auf eine auĂergerichtliche Einigung. Sprechen Sie mit dem Schuldner [9] ĂŒber seine finanzielle Situation, versuchen Sie sich auf bestimmte Fristen oder auch RatenzahlungsplĂ€ne zu einigen. Ăber die persönliche Kommunikation lassen sich viele Probleme lösen. Haben diese GesprĂ€che zu keinem Ergebnis gefĂŒhrt, sollten Sie den nĂ€chsten Schritt gehen und ein Mahnverfahren anstreben.
Um die Forderungen [10] ĂŒberhaupt eintreiben zu können, brauchen sie also zunĂ€chst einmal einen Nachweis darĂŒber, dass der GeschĂ€ftspartner Ihnen tatsĂ€chlich Geld [11] schuldet. Das bedeutet, dass Sie den GeschĂ€ftsvertrag unter UmstĂ€nden in die jeweilige Landessprache ĂŒbersetzen. Englisch wird allgemein aber als GeschĂ€ftssprache akzeptiert. Wer kein Risiko eingehen will, sollte die VertrĂ€ge [12] sofort in Deutsch und Englisch vorlegen und beide Versionen vom GeschĂ€ftspartner unterschreiben lassen. Es macht Sinn, auch die weitere Korrespondenz in Englisch zu fĂŒhren, selbst wenn der GeschĂ€ftspartner der deutschen Sprache mĂ€chtig ist. So sparen Sie sich anschlieĂend zumindest die Ăbersetzung der Papiere.
Am einfachsten ist es, wenn man eine Zwangsvollstreckung [13] innerhalb der EU durchsetzen will. HierfĂŒr mĂŒssen Sie den Titel zunĂ€chst im Inland erwirken und können ihn dann auch hier in einen EuropĂ€ischen Vollstreckungstitel umwandeln lassen. Dabei werden lediglich noch mal die allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen geprĂŒft. Vor einigen Jahren war das noch deutlich schwieriger: der Titel musste von einem Richter im Vollstreckungsland abgesegnet werden. Das zog sich oftmals in die LĂ€nge, weil der Fall wieder ausfĂŒhrlich dargelegt werden musste.
In LĂ€ndern auĂerhalb der EU ist der Fall deutlich komplizierter, denn es gelten unterschiedliche Regeln und Anforderungen. Viele Unternehmen machen dann die Erfahrung, dass es besser ist, das Geld abzuschreiben, weil die Kosten des Verfahrens die eigentliche Forderung deutlich ĂŒbersteigen.
Um dieses Risiko zu minimieren, ist es sinnvoll, den GeschĂ€ftspartner vor Abschluss des Vertrages genau zu durchleuchten. Besorgen Sie sich detaillierte Informationen ĂŒber die GesellschaftsverhĂ€ltnisse und die BonitĂ€t des GeschĂ€ftspartners. Doch auch dafĂŒr brauchen Sie in der Regel professionelle Hilfe vor Ort. Dies gilt vor allem fĂŒr den Fall, dass Sie selbst sich ĂŒblicherweise gar nicht im Land des GeschĂ€ftspartners aufhalten. Suchen Sie sich einen Partner, der nicht nur die Sprache, sondern auch die GeschĂ€ftskultur und das GeschĂ€ftssystem vor Ort versteht. Ideal sind in solchen FĂ€llen Rechtsanwaltskanzleien oder Inkassounternehmen, die ein Tochterunternehmen im betreffenden Land oder zumindest ein Netzwerk an qualifizierten Partnern haben. Diese können Informationen ĂŒber das Unternehmen und seine BonitĂ€t einholen und sich auch um das Forderungsmanagement vor Ort kĂŒmmern, falls dies nötig werden sollte. (gs [14])
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[1] https://www.heise.de/hintergrund/Insolvenz-des-Geschaeftspartners-Hilfsbereitschaft-wird-bestraft-1614829.html
[2] https://www.heise.de/hintergrund/Was-tun-wenn-der-Kunde-nicht-zahlt-1317148.html
[3] https://www.heise.de/hintergrund/Die-Scoring-Novelle-und-ihre-Folgen-fuer-den-Handel-1057331.html
[4] https://www.heise.de/hintergrund/Urteil-Inkasso-Kosten-sind-ein-Verzugsschaden-1498338.html
[5] https://www.heise.de/hintergrund/Ist-eine-Kreditversicherung-sinnvoll-fuer-mich-1204197.html
[6] https://www.heise.de/hintergrund/Studie-Zahlungsmoral-legt-weiter-zu-1184120.html
[7] https://www.heise.de/hintergrund/Je-kleiner-die-Firma-desto-puenktlicher-zahlt-der-Kunde-1253876.html
[8] https://www.heise.de/hintergrund/Forderungseinzug-so-sichern-Sie-Ihre-Forderungen-ab-1217650.html
[9] https://www.heise.de/hintergrund/Gesetz-gegen-willkuerliche-Zahlungsverzoegerungen-kommt-1678219.html
[10] https://www.heise.de/hintergrund/Finanzierungsformen-im-IT-Handel-der-Forderungsverkauf-1077616.html
[11] http://www.heise.de/thema/Geld
[12] https://www.heise.de/hintergrund/Gericht-darf-Vertraege-fuer-unwirksam-erklaeren-1627555.html
[13] https://www.heise.de/hintergrund/Geld-her-leichter-gemacht-273838.html
[14] mailto:gs@ct.de
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